Da staunte die Welt: In Italien wurden drei Google-Manager zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Grund ist ein Video, bei dem ein autistischer Junge von Mitschülern gedemütigt wurde. Der Clip war auf Googles Videoportal YouTube zwei Monate lang zu sehen, mehr als 5000-mal wurde es angeklickt, schließlich entfernte Google das Video. Allerdings zu spät, befand das Mailänder Gericht und verhängte eine drakonische Strafe – mit womöglich weitreichenden Folgen.
Die große Frage ist, ob Google für sämtliche Videos auf YouTube verantwortlich sein soll. Der Internetriese lehnt das vehement ab. Das Urteil sei eine „ernsthafte Bedrohung für das Web in Italien“, man könne nicht jedes Video vorab überprüfen.
Damit hat Google schon Recht. Es wäre falsch, Webseitenbetreiber für alle Inhalte ihrer User haften zu lassen. In diesem Fall würde das Web 2.0 zusammenbrechen. Zum Beispiel müsste jede einzelne Statusnachricht, die Menschen auf Facebook veröffentlichen, zuerst gelesen und genehmigt werden. Auch das EU-Recht hält das für überzogen.
Aber das ist nur die halbe Wahrheit: Denn Google und andere Internetdienste sind nicht frei von Verantwortung. Wenn ihnen rechtswidrige Inhalte gemeldet werden, müssen sie unverzüglich reagieren, Videos sofort löschen.
Da versagen viele Internetfirmen. Sie reagieren oft nur mit Verzögerung, wenn User anstößige Inhalte melden. Meist gibt es keine Hotline, bei der man anrufen und sich beschweren kann. Deswegen ist das Mailänder Urteil ein gutes Signal: Webdienste dürfen hasserfüllte Kommentare nicht ignorieren oder nur halbherzig darauf reagieren. Sie müssen dagegen vorgehen – und zwar pronto.
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß im Fall eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht, der Diensteanbieter nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen verantwortlich ist, sofern folgende Voraussetzungen erfuellt sind:
a) Der Anbieter hat keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information, und, in bezug auf Schadenersatzansprüche, ist er sich auch keiner Tatsachen oder Umstände bewußt, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder
b) der Anbieter wird, sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewußtsein erlangt, unverzüglich tätig, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.
Laut Werbung ist das iPhone ein Gerät für jedermann, den slicken Geschäftsmann, die musikbegeisterte Hausfrau. Aber machen wir uns nichts vor: Sehr oft sind es die Nerds, die das Apfelhandy in ihrer Hosentasche spazieren führen. Wie abgedreht die Besitzer des iPhone sind, zeigt ein Blick auf YouTube. Dort gibt es Leute, die das Gerät abbusseln oder damit schlafen gehen. Das Schrägste sind aber die Ocarina-Videos. Ocarina ist ein Musikprogramm fürs iPhone. Man bläst gegen den Lautsprecher, und schon kommt ein Ton heraus. Fast wie bei einer richtigen Okarina. Eine witzige Idee. Auf YouTube hat sich schon eine richtige Anhängerschaft entwickelt. Die filmen sich beim Ocarinaspiel und stellen das Video online. Schaut doof aus, wenn man in sein iPhone bläst, hört sich aber lustig an. Die Songauswahl verrät jedenfalls, dass es sich bei den iPhone-Musikanten um totale Freaks handeln muss. Denn welches Lied haben die Ocarina-Künstler zum Beispiel erlernt? Die Star Wars-Hymne. Da schlägt das Herz eines jeden Jedi-Ritters höher.
So schaut das "Star Wars"-Video übrigens aus:
Digitalia ist die wöchentliche IT-Kolumne des Falter. Dieser Text wurde in Ausgabe 08/09 veröffentlicht. Das obige Bild stammt von der Softwarefirma Smule.