Am 1. April tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das wahllose Speichern von Telefon- und Computerdaten stellt einen Paradigmenwechsel der Sicherheitspolitik dar

Sie können Peilsender am Auto anbringen, Verbindungsleute einsetzen und heimlich Videokameras in der Wohnung installieren. In den letzten 20 Jahren wurden die Polizeibefugnisse massiv ausgebaut: Lauschangriff, Rasterfahndung und erweiterte Gefahrenerforschung. Das alles wirkt unspektakulär angesichts dessen, was am 1. April Gesetz wird: die Vorratsdatenspeicherung.
Sie betrifft jeden einzelnen Bürger. Von der Großmutter, die zu Hause am Festnetz telefoniert, über den ehemaligen Finanzminister, der acht Wertkartenhandys benützt, bis hin zum Büroangestellten, der ein E-Mail sendet. Die Telekomfirmen müssen künftig alle Standort-und Verbindungsdaten für den Staat ein halbes Jahr aufbewahren. Die Polizei kann intimste Details der Bürger ergründen: Mit wem haben sie wann wo wie lange telefoniert? Wem sendeten sie SMS? Wem schickten sie E-Mails? Wann waren sie wie lange im Internet?
Der Inhalt der Nachrichten wird nicht gespeichert, wohl aber das gesamte Kommunikationsverhalten. Die Daten geben Einblicke in das Privatleben einer Person, wen sie trifft, wo sie isst, fortgeht oder die Nacht verbringt. Manchmal werden anhand der Telefondaten auch völlig falsche Rückschlüsse gezogen, wie der Fall Kampusch zeigte. Unschuldige wurden als Kinderpornosammler verdächtigt, weil sie mit einem Freund des Kampusch-Entführers telefoniert hatten.
85.000 Bürger haben sich gegen den Datenhunger des Staates ausgesprochen und eine Petition unterzeichnet, die nun im Parlament liegt. Sie fordern eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die europäischen Justiz- und Innenminister verabschiedeten 2006 die “Data Retention Directive“, ein Dokument eines nervösen Jahrzehnts, das mit 9/11 begann und am 11. März 2004 auch in Europa die Wende brachte. Islamisten zündeten via Handy zehn Bomben in Madrider Zügen. 191 Menschen starben. Am 7. Juli 2005 explodierten dann vier Bomben in der Londoner U-Bahn und in einem Doppeldeckerbus und töteten 56 Menschen.
Die Polizei entdeckte, dass sie mit den Handydaten Spuren der Täter leichter finden konnte
Die Polizei entdeckte, dass sie mit den Handydaten Spuren der Täter leichter finden konnte. Kurz darauf legte Großbritanniens Premierminister Tony Blair einen Entwurf für die Vorratsdatenspeicherung vor. Auch die österreichische Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) stimmte zu.
Die Polizei argumentiert, dass viele Straftaten mittels moderner Kommunikationsmittel geplant werden, und sie kann Fälle vorlegen, die nur Dank der Daten aufgeklärt wurden. Ein 42-Jähriger erschlug seine Geliebte. Er hatte sich ein Alibi zurechtgelegt, während der Tat fuhr jemand anderer mit seinem Handy durch die Gegend. Die Polizei überprüfte tausende Handys, die sich nah am Tatort befanden. So konnten sie den Mann überführen: Er hatte sich ein Zweithandy mit Wertkarte zugelegt.
Oder dieser Fall in Tirol. Ein Internetuser tauschte online Kinderpornos aus. Die Polizei konnte die IP-Adresse des Verdächtigten ermitteln. Mit der Erlaubnis eines Richters forschte sie seine Identität aus, beschlagnahmte Festplatten, DVDs, USB-Sticks sowie einen Laptop – mit Kinderpornos darauf. Die Innsbrucker Polizei betont angesichts solcher Fälle die Bedeutung derVorratsdatenspeicherung: “Da viele Taten erst längere Zeit nach ihrer Verübung zur Anzeige gebracht oder bekannt werden, ist gerade die sogenannte Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten sehr wichtig.“
Ist die Sache also harmlos? Schon bisher konnte die Polizei auf viele Daten zugreifen. Die Telekomfirmen speicherten ohnehin Verbindungsdaten ab. Allerdings zu Verrechnungszwecken und nicht für den Staat.
Die österreichische Umsetzung der Data Retention ist vergleichsweise mild. Das zuständige Infrastrukturministerium zögerte bis zum letzten Zeitpunkt, ehe es eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes vorlegte. Die Formulierungen wurden behutsam gewählt – das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte führte die Feder. Und dennoch warnt das Boltzmann-Institut vor dieser umfassenden Datenbank.
Denn das verdachtlose Datenspeichern stellt einen Paradigmenwechsel im Grundrechtsverständnis eines liberalen Rechtsstaates dar. Bisher griff der Staat nur auf Daten zu, die für andere Zwecke ohnehin gespeichert wurden. Nun geht der Staat einen Schritt weiter: Er ordnet die Speicherung für sich selbst an. “Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi“, warnte bereits im Jahr 2007 Karl Korinek, immerhin damaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes. Weiterlesen… »