Was am Anti-Piraterie-Abkommen Acta wirklich bedenklich ist
“Stoppt die totale Internetüberwachung!“, heißt es vor dem Wiener Parlament. “Alle werden verdächtigt“, warnt ein Plakat in der Innsbrucker Innenstadt. Und in Linz meint einer: “Ich bin zu schön, um zensiert zu werden.“
Zehntausende Menschen protestierten europaweit gegen Acta, das umstrittene “Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, also Anti-Produkt-Piraterie-Abkommen. Allein in Wien gingen Mitte Februar mehr als 3000 Menschen auf die Straße, sie fürchten um ihre Freiheit im Netz. Die Politik ist von den Protesten in München, Paris, Dublin überrascht. Österreich hat zwar den Verhandlungsabschluss unterzeichnet, das Dokument aber noch nicht im Parlament ratifiziert. Derzeit geben sich auch heimische Minister zurückhaltender und blicken gespannt nach Straßburg. Alles hängt derzeit vom EU-Parlament ab. Dort werden die Abgeordneten die Weichen stellen, ob Acta in Europa kommt.
Ein Informationskrieg ist ausgebrochen, bei dem beide Seiten nicht ganz die Wahrheit sagen. Im Internet kursieren Videos, die Acta als totales Überwachungsinstrument darstellen, das zwangsläufig zu totaler Zensur führt. Als Reaktion veröffentlicht die EU-Kommission das Dokument “10 Mythen über Acta“. Kurz darauf kontern wiederum Bürgerrechtler mit dem Text: “10 Mythen der EU-Kommission über Acta“.
Wie schlimm ist Acta wirklich? Acta deckt ein riesiges Themenspektrum ab, von der gefälschten Louis-Vuitton-Tasche über den Handel mit Generika-Medikamenten bis hin zum Madonna-Video auf Youtube. Das Abkommen spricht nirgendwo von Zensur, und es führt auch nicht automatisch zum Tod des freien Internets. Und doch lehnen es anerkannte europäische Rechtsprofessoren ab.
Zum Beispiel Artikel 27: Bei diesem Absatz reden die Kritiker von Netzsperren, also dass Internetpiraten künftig der Zugang zum Netz verboten werden könnte. Aber das stimmt so nicht. Nirgendwo ist dezidiert von Netzsperren zu lesen, das stand nur in früheren Entwürfen.
In der Endversion hingegen kommt dieses Thema nur zwischen den Zeilen hervor, etwa in Artikel 27, Absatz drei. Hier fordert Acta stärkere “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben“, um Urheberrechtsverstöße wirksam zu bekämpfen. Das klingt harmlos – wer hat schon etwas gegen “Kooperation“? Im schlimmsten Fall könnte das aber heißen, so fürchtet manch ein Jurist, dass Internetprovider plötzlich zu Hilfssheriffs werden, die eigenmächtig den Datenstrom ihrer Kunden überwachen.








