Heute tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Aber welche E-Mail-Daten werden erfasst? Müssen auch Google und GMX unseren Mailverkehr speichern? Oder muss die Telekom aufzeichnen, wann wir mit wem via Google kommunizieren?

Auf diese Fragen habe ich von der Telekom Austria folgende juristische Antwort bekommen und möchte diese zitieren:

“Der dritte Dienst, der eine Speicherpflicht begründet, ist ein “E-Mail-Dienst”. Dieser wird in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF definiert als ein “Kommunikationsdienst im Sinne von § 3 Z 9 [TKG], welcher den Versand und die Zustellung von E-Mails auf Basis des ,Simple Mail Transfer Protocol’ (SMTP) umfasst”. Dies erscheint widersprüchlich, da es sich bei einem klassischen Mail-Service auf Basis von SMTP gerade um keinen Kommunikationsdienst iSd § 3 Z 9 TKG handelt: Ein Kommunikationsdienst ist gem leg cit eine gewerbliche Dienstleistung, die “ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht”. Die “Übertragung von Signalen” ist hierbei von der Initiierung einer solchen Übertragung zu differenzieren. Ein Beispiel aus der physischen Welt hilft dies zu illustrieren: Jemand, der einen Brief versendet, besorgt die Übertragung des Briefes nicht selbst, er initiiert diese bloß. Gleichfalls besorgt ein Anbieter eines Mail-Service (oder eines sonstigen über das Internet angebotenen Dienstes) die “Übertragung von Signalen” nicht selbst, sondern bedient sich zu diesem Zweck eines Internet-Access-Providers, der nach entsprechender Initiierung die Signalübertragung besorgt.

Die Definition des Begriffes “E-Mail-Dienst” in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF ist daher so auszulegen, dass ein solcher Dienst” nur dann vorliegt, wenn der Anbieter gleichzeitig als Internet-Access-Provider (Anbieter eines Kommunikationsdienstes) und als Mail-Service-Provider fungiert. Denn nur in diesem Fall besorgt der Anbieter sowohl den Versand bzw die Zustellung von E-Mails auf Basis von SMTP als auch die “Übertragung von Signalen” (§ 3 Z 9 TKG). Ein “E-Mail-Dienst” wird daher jedenfalls erbracht, wenn über den von einem Internet-Access-Provider bereitgestellten Internetzugang E-Mails über den Mail-Server desselben Internet-Access-Providers per SMTP versendet werden. Umgekehrt wird zweifellos kein “E-Mail-Dienst” erbracht, wenn der Mail-Server eines anderen Providers verwendet wird (zB Gmail). Weiterlesen… »

Am 1. April tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das wahllose Speichern von Telefon- und Computerdaten stellt einen Paradigmenwechsel der Sicherheitspolitik dar

 

Sie können Peilsender am Auto anbringen, Verbindungsleute einsetzen und heimlich Videokameras in der Wohnung installieren. In den letzten 20 Jahren wurden die Polizeibefugnisse massiv ausgebaut: Lauschangriff, Rasterfahndung und erweiterte Gefahrenerforschung. Das alles wirkt unspektakulär angesichts dessen, was am 1. April Gesetz wird: die Vorratsdatenspeicherung.

Sie betrifft jeden einzelnen Bürger. Von der Großmutter, die zu Hause am Festnetz telefoniert, über den ehemaligen Finanzminister, der acht Wertkartenhandys benützt, bis hin zum Büroangestellten, der ein E-Mail sendet. Die Telekomfirmen müssen künftig alle Standort-und Verbindungsdaten für den Staat ein halbes Jahr aufbewahren. Die Polizei kann intimste Details der Bürger ergründen: Mit wem haben sie wann wo wie lange telefoniert? Wem sendeten sie SMS? Wem schickten sie E-Mails? Wann waren sie wie lange im Internet?

Der Inhalt der Nachrichten wird nicht gespeichert, wohl aber das gesamte Kommunikationsverhalten. Die Daten geben Einblicke in das Privatleben einer Person, wen sie trifft, wo sie isst, fortgeht oder die Nacht verbringt. Manchmal werden anhand der Telefondaten auch völlig falsche Rückschlüsse gezogen, wie der Fall Kampusch zeigte. Unschuldige wurden als Kinderpornosammler verdächtigt, weil sie mit einem Freund des Kampusch-Entführers telefoniert hatten.

85.000 Bürger haben sich gegen den Datenhunger des Staates ausgesprochen und eine Petition unterzeichnet, die nun im Parlament liegt. Sie fordern eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die europäischen Justiz- und Innenminister verabschiedeten 2006 die “Data Retention Directive“, ein Dokument eines nervösen Jahrzehnts, das mit 9/11 begann und am 11. März 2004 auch in Europa die Wende brachte. Islamisten zündeten via Handy zehn Bomben in Madrider Zügen. 191 Menschen starben. Am 7. Juli 2005 explodierten dann vier Bomben in der Londoner U-Bahn und in einem Doppeldeckerbus und töteten 56 Menschen.

Die Polizei entdeckte, dass sie mit den Handydaten Spuren der Täter leichter finden konnte
Die Polizei entdeckte, dass sie mit den Handydaten Spuren der Täter leichter finden konnte. Kurz darauf legte Großbritanniens Premierminister Tony Blair einen Entwurf für die Vorratsdatenspeicherung vor. Auch die österreichische Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) stimmte zu.

Die Polizei argumentiert, dass viele Straftaten mittels moderner Kommunikationsmittel geplant werden, und sie kann Fälle vorlegen, die nur Dank der Daten aufgeklärt wurden. Ein 42-Jähriger erschlug seine Geliebte. Er hatte sich ein Alibi zurechtgelegt, während der Tat fuhr jemand anderer mit seinem Handy durch die Gegend. Die Polizei überprüfte tausende Handys, die sich nah am Tatort befanden. So konnten sie den Mann überführen: Er hatte sich ein Zweithandy mit Wertkarte zugelegt.

Oder dieser Fall in Tirol. Ein Internetuser tauschte online Kinderpornos aus. Die Polizei konnte die IP-Adresse des Verdächtigten ermitteln. Mit der Erlaubnis eines Richters forschte sie seine Identität aus, beschlagnahmte Festplatten, DVDs, USB-Sticks sowie einen Laptop – mit Kinderpornos darauf. Die Innsbrucker Polizei betont angesichts solcher Fälle die Bedeutung derVorratsdatenspeicherung: “Da viele Taten erst längere Zeit nach ihrer Verübung zur Anzeige gebracht oder bekannt werden, ist gerade die sogenannte Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten sehr wichtig.“

Ist die Sache also harmlos? Schon bisher konnte die Polizei auf viele Daten zugreifen. Die Telekomfirmen speicherten ohnehin Verbindungsdaten ab. Allerdings zu Verrechnungszwecken und nicht für den Staat.

Die österreichische Umsetzung der Data Retention ist vergleichsweise mild. Das zuständige Infrastrukturministerium zögerte bis zum letzten Zeitpunkt, ehe es eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes vorlegte. Die Formulierungen wurden behutsam gewählt – das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte führte die Feder. Und dennoch warnt das Boltzmann-Institut vor dieser umfassenden Datenbank.

Denn das verdachtlose Datenspeichern stellt einen Paradigmenwechsel im Grundrechtsverständnis eines liberalen Rechtsstaates dar. Bisher griff der Staat nur auf Daten zu, die für andere Zwecke ohnehin gespeichert wurden. Nun geht der Staat einen Schritt weiter: Er ordnet die Speicherung für sich selbst an. “Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi“, warnte bereits im Jahr 2007 Karl Korinek, immerhin damaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofes. Weiterlesen… »

Wir Smartphone-Besitzer sind nur die Leibeigenen von Google und Apple. Ständig müssen wir damit rechnen, dass die Konzerne unsere privaten Daten klauen. Jetzt deckte die New York Times auf, dass App-Entwickler die Smartphone-Bilder ihrer Kunden ansehen können. Auf dem iPhone reicht es, dass die Anwendung einen orten darf. In diesem Fall darf das Programm mysteriöserweise auch auf das ganze Fotoarchiv zugreifen. Auf Android-Handys ist es noch ärger: Google gestattet allen Apps Zugriff auf die Fotos seiner Kunden.

Wir reden hier von echt privaten Bildern: dem Schnappschuss von der wilden Party, die Fotos vom romantischen Wochenende und das Bild vom grausigen Ausschlag am Popo. Google denkt nun darüber nach, mit privaten Fotos künftig anders umzugehen. Wie nett von denen! Ich fotografiere jetzt gleich meinen Stinkefinger. Falls jemand meine Bilder ausspioniert, kann er zumindest sehen, was ich davon halte. Weiterlesen… »

Ein deutscher Richter beschlagnahmt einen Facebook-Account. Auch in Österreich ist das möglich

Dieser Artikel erschien im Falter. Die wunderbare Zeichnung lieferte Jochen Schievink

800 Millionen Menschen sind schon dort, jetzt folgt auch die Justiz. In den Servern von Facebook schlummern Milliarden privater Nachrichten, mittels derer sich Menschen absprechen, Pläne schmieden und vielleicht auch Straftaten beschließen. Das vermutet zumindest ein deutscher Richter: Er ordnete die Beschlagnahmung eines Facebook-Accountsan und schuf damit einen Präzedenzfall im deutschsprachigen Raum.

Auf den ersten Blick ist der Fall unspektakulär. Am Amtsgericht Reutlingen, einer schwäbischen Provinzstadt, wird einem 20-Jährigen die Mithilfe bei einem Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. Er soll das Garagenfenster geöffnet haben, als er eine Bekannte besuchte. Dadurch konnte sein Komplize ins Haus klettern und Bargeld und Schmuck im Wert von 1200 Euro klauen, so der Verdacht. Ein gewöhnlicher Kriminalfall – wäre da nicht Facebook. Richter Sierk Hamann vermutet, dass sich der Angeklagte und seine Komplizen online absprachen. Er will die ganze Facebook-Kommunikation im fraglichen Zeitraum lesen.

Facebook liefert das digitale Spiegelbild einer Person, es ermöglicht Bewegungsprofile, Netzwerkanalysen und zutiefst private Einblicke in das Leben des Verdächtigen
Facebook ist der Traum der Ermittler. Bekommen Sie Zugriff, können sie bei einem aktiven User nachvollziehen, wem er nahesteht, welche Nachrichten er austauscht, welche Fotos er hochlädt. Im Vergleich dazu erinnert die Auswertung von Mails eher an das Öffnen von Briefen. Facebook liefert das digitale Spiegelbild einer Person, es ermöglicht Bewegungsprofile, Netzwerkanalysen und zutiefst private Einblicke in das Leben des Verdächtigen und seiner Freunde. All das steht dann in Akten.

So einen Fall gab es wohl noch nie in Deutschland, ebenso wenig in Österreich. Dies ergab eine Anfrage beim Innen- und Justizministerium. Vielleicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch hierzulande ein Richter einen Facebook-User durchleuchten lässt. Das Gesetz macht dies bereits möglich.

Paragraf 135 der Strafprozessordnung erlaubt die “Überwachung von Nachrichten“, etwa im Fall von Entführungen oder zur Aufklärung von Straftaten, für die mehr als ein Jahr Haft droht. Ein mögliches Szenario: Ein Liebhaber ermordet den Gatten seiner Geliebten. Sie steht unter Verdacht, ihn zur Tat angestiftet und über Facebook gesagt zu haben, wo sich ihr Mann aufhält. Ein Richter könnte die Nachrichten der beiden anfordern. Weiterlesen… »

Was am Anti-Piraterie-Abkommen Acta wirklich bedenklich ist


“Stoppt die totale Internetüberwachung!“, heißt es vor dem Wiener Parlament. “Alle werden verdächtigt“, warnt ein Plakat in der Innsbrucker Innenstadt. Und in Linz meint einer: “Ich bin zu schön, um zensiert zu werden.“

Zehntausende Menschen protestierten europaweit gegen Acta, das umstrittene “Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, also Anti-Produkt-Piraterie-Abkommen. Allein in Wien gingen Mitte Februar mehr als 3000 Menschen auf die Straße, sie fürchten um ihre Freiheit im Netz. Die Politik ist von den Protesten in München, Paris, Dublin überrascht. Österreich hat zwar den Verhandlungsabschluss unterzeichnet, das Dokument aber noch nicht im Parlament ratifiziert. Derzeit geben sich auch heimische Minister zurückhaltender und blicken gespannt nach Straßburg. Alles hängt derzeit vom EU-Parlament ab. Dort werden die Abgeordneten die Weichen stellen, ob Acta in Europa kommt.

Ein Informationskrieg ist ausgebrochen, bei dem beide Seiten nicht ganz die Wahrheit sagen. Im Internet kursieren Videos, die Acta als totales Überwachungsinstrument darstellen, das zwangsläufig zu totaler Zensur führt. Als Reaktion veröffentlicht die EU-Kommission das Dokument “10 Mythen über Acta“. Kurz darauf kontern wiederum Bürgerrechtler mit dem Text: “10 Mythen der EU-Kommission über Acta“.

Wie schlimm ist Acta wirklich? Acta deckt ein riesiges Themenspektrum ab, von der gefälschten Louis-Vuitton-Tasche über den Handel mit Generika-Medikamenten bis hin zum Madonna-Video auf Youtube. Das Abkommen spricht nirgendwo von Zensur, und es führt auch nicht automatisch zum Tod des freien Internets. Und doch lehnen es anerkannte europäische Rechtsprofessoren ab.

Ein Informationskrieg ist ausgebrochen, bei dem beide Seiten nicht ganz die Wahrheit sagen.
Acta wurde hinter verschlossenen Türen ausgefeilt. Unter der Führung der USA und Japan verhandelten Dutzende Staaten mehrere Jahre lang, alle Länder verpflichteten sich zur Verschwiegenheit, selbst die Zwischenberichte durften nicht offengelegt werden. Das Ergebnis: ein 51 Seiten langes Dokument mit schwammigen Passagen, die viel Raum zur Interpretation offenlassen. Und genau diese vagen Passagen führen nun zum Streit.

Zum Beispiel Artikel 27: Bei diesem Absatz reden die Kritiker von Netzsperren, also dass Internetpiraten künftig der Zugang zum Netz verboten werden könnte. Aber das stimmt so nicht. Nirgendwo ist dezidiert von Netzsperren zu lesen, das stand nur in früheren Entwürfen.

In der Endversion hingegen kommt dieses Thema nur zwischen den Zeilen hervor, etwa in Artikel 27, Absatz drei. Hier fordert Acta stärkere “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben“, um Urheberrechtsverstöße wirksam zu bekämpfen. Das klingt harmlos – wer hat schon etwas gegen “Kooperation“? Im schlimmsten Fall könnte das aber heißen, so fürchtet manch ein Jurist, dass Internetprovider plötzlich zu Hilfssheriffs werden, die eigenmächtig den Datenstrom ihrer Kunden überwachen.

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Die Demokratie darf nicht ausgetrickst werden

Der Normalbürger runzelt die Stirn. ACTA, VDS? So ein Buchstabensalat. Bürgerrechtler, Blogger und Piraten hingegen versetzen diese Abkürzungen in Rage: Sie sehen darin einen Anschlag auf die Meinungsfreiheit im Netz. “VDS“ steht für die Vorratsdatenspeicherung, also das provisorische Sammeln der Verbindungsdaten aller Bürger. Die EU hat dies vorgeschrieben, in Kürze wird auch in Österreich für ein halbes Jahr aufgezeichnet, wer mit wem von wo wie lange telefoniert hat. Seit Jahren verurteilen Datenschützer diese generelle Überwachung aller Menschen “auf Vorrat“.

ACTA wiederum ist ein neueres Streitthema. Bis vor kurzem diskutierten nur eingefleischte Juristen und Internetkenner über das Handelsabkommen zum Schutz des Urheberrechts. Das sogenannte Anti-Counterfeiting Trade Agreement sieht zum Beispiel vor, dass Internetanbieter für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haftbar gemacht werden können. Der Text bleibt vielerorts vage, Kritiker fürchten schon jetzt Internetzensur.

Das größte Problem an Acta und VDS ist ihr undemokratischer Entstehungsprozess. Beides wurde zuerst hinter verschlossenen Türen ausgeschnapst, bei ACTA fanden jahrelang Geheimverhandlungen unter der Führung Japans und der USA statt. Jahrelang wussten europäische Bürgerrechtler und Parlamentarier nicht, welche rechtlichen Verschärfungen auf sie zukommen. Jetzt ist der Wortlaut bekannt und soll im Eiltempo vom Straßburger Parlament abgesegnet werden. Aus Protest gegen dieses Vorgehen trat nun sogar der EU-Berichterstatter zum ACTA-Abkommen, Kader Arif, zurück. “Es wurden keine Organisationen der Zivilgesellschaft eingebunden und es mangelte seit Beginn der Verhandlungen an Transparenz“, sagte er.

ACTA und VDS sind Chiffren für ein unsauberes Demokratieverständnis. Da werden in geheimen Verhandlungen Dokumente erstellt, und wenn der fertige Entwurf an die Öffentlichkeit dringt, ist es für eine echte Debatte längst zu spät. Diese Geheimniskrämerei auf supranationaler Ebene ist ein guter Trick, um umstrittene Gesetze ohne große Diskussion auf Schiene zu bringen.

Im Juni soll das Europaparlament über ACTA abstimmen. Höchste Zeit, dass sich die Europäer wehren und Nein sagen. Nein zum konkreten Wortlaut, Nein zu Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Schließlich muss auch auf einem globalen Markt mit internationalen Handelsabkommen eines möglich sein: dass normale Bürger und ihre Vertreter eine Mitsprache haben – und nicht nur hastig etwas durchwinken.

 

Links:

>> ACTA-Handelsübereinkommen auf Deutsch (PDF)

>> Kommentar von Markus Beckedahl: Warum ACTA in den Papierkorb gehört (Spiegel.de)

>> Zeichnemit.at ist eine Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung

 

Dieser Kommentar erschien im Falter 5/12. Das obige Foto stammt von einem Anonymous-Protest, bei dem auch gegen ACTA demonstriert wurde. Der Aktivist wollte mit seinem Schild auf die Gefahren von ACTA hinweisen.

Oh Gott! Ich wurde zum zehnjährigen Maturatreffen eingeladen. Freilich über Facebook. Online suchen wir gerade einen Termin. Ein Klassenkamerad hat eine Befragung gestartet, ob die Leute überhaupt kommen wollen. Die Antwortmöglichkeiten lauten etwa “Fix Oida!“, “Wenn alle kommen, komm ich halt auch“ oder “Na bitte, 8 (oder mehr) Jahre waren echt genug.“

Ich stimme für “Fix Oida!“. Facebook ist eine tolle Möglichkeit, um die Ex-Schulkollegen auszuspionieren. Fast jeder hat dort ein Profil. Jetzt weiß ich, dass Harald mittlerweile fast nur noch aus Muskeln besteht, dass Alex fleißig Nachwuchs gezeugt hat und eine andere Klassenkameradin einen äußerst seltsamen Männergeschmack aufweist. Warum ich trotzdem zum Maturatreffen gehe, wenn ich eh schon alles weiß? Weil sicher die Hälfte auf Facebook geschummelt hat. Nie im Leben sind die alle so glücklich/erfolgreich/attraktiv wie auf ihrem Onlineprofil. Weiterlesen… »

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