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Vom iPhone bis zur Vorratsdatenspeicherung – unser Standort wird permanent erfasst. Das ermöglicht ganz neue Formen der Überwachung

Iwona Wisniewska sitzt im Café Europa im siebten Wiener Gemeindebezirk. Ihr Handy weiß genau, wo sie sich gerade befindet: 48.200454 Grad nördliche Breite; 16.350743 Grad östliche Länge. Das sind ihre Koordinaten. Sie werden rund um die Uhr von Navigationssatelliten, GPS-Technologie und ihrem iPhone ermittelt.

Wisniewska ist nur ein kleiner Punkt auf der Landkarte, eine von etlichen Millionen Smartphone-Besitzern, die sich orten lassen. Die 25-jährige Bloggerin hat kein Problem damit. Im Gegenteil, sie findet diese Lokalisierung praktisch. Wenn sie Fotos macht, weiß ihr iPhone ganz genau, wo das Bild geknipst wurde und speichert diese Information. Wenn Wisniewska einen Lokaltipp in der Nähe sucht, ruft sie einfach die “Foodspotting“-Applikation auf. Diese ermittelt ihren Standort und zeigt Restauranttipps. Wenn sie das Café Europa besucht, dann “checkt“ sie bei Foursquare ein – Foursquare ist eine Mischung aus Ortungsdienst und Onlinespiel, bei der man dem virtuellen Bekanntenkreis zeigt, wo man sich gerade befindet und dabei Punkte sammelt. “Das macht Spaß“, sagt Wisniewska. Sie ist eine geortete Konsumentin.

Handypeilung, GPS, Foursquare. All das gibt es schon länger, doch erst kürzlich wurde es zu einem großen Thema: Da sorgte Apple für Aufregung. Zwei IT-Experten fanden heraus, dass das iPhone permanent die eigene Position ermittelt und diese in einer unverschlüsselten Datei abspeichert. Die richtige Software und Zugang zu einem Computer, an dem das iPhone synchronisiert wurde, genügt: Schon kann man diese Information auslesen und ein Bewegungsprofil erstellen.

Blaue, rote und orange Punkte zeigen auf der Landkarte, wo man die letzten Monate war. Viele User hatten keine Ahnung, dass ihr iPhone überhaupt solche Daten speichert. Von einem “Locationgate“ sprechen amerikanische Medien, Apple hingegen von einem “Bug“, einem technischen Fehler. Künftig will der Konzern die Bewegungsdaten nur eine Woche speichern, wer die Ortung ausschaltet, bei dem wird gar keine Datei angelegt.

Der Fall zeigt vor allem eines: Die Smartphones und Navigationsgeräte machen uns jederzeit auffindbar. Ein bequemes Feature, wenn das Auto gestohlen wird oder wenn man sich in einer fremden Stadt verirrt. Die Ortung ist ein großer Trend der vergangenen Jahre. Doch welche Konsequenzen hat diese ständige Lokalisierung?

Für Firmen wie Apple sind die sogenannten “Geodaten“ ein Geschäftsfeld. Durch “ortsbezogenes Marketing“ sollen die Kunden noch mehr maßgeschneiderte Werbung erhalten. Sind Sie gerade im Museumsquartier? Wir hätten da einen Gutschein für Sie! Sie sitzen im Kino? Schauen Sie doch nachher in unserer Cocktailbar vorbei, die ist gleich um die Ecke!

Das ist der Hintergrund, warum die Handyhersteller eifrig Standortdaten sammeln. Apple will diese anonymisierte Information für seinen Werbedienst iAd nutzen. Google tut dasselbe auf seinen Android-Handys. Manchmal allerdings verschwinden die Grenzen zwischen tüchtigem Geschäftssinn und Datenmissbrauch. Der Navi-Hersteller TomTom hat zum Beispiel die Bewegungsdaten seiner belgischen Kunden an die Polizei verkauft. Die Information wurde anonymisiert, die Polizei kann einzelne Raser nicht identifizieren. Dank der Information weiß sie aber, wo sie am besten Radarfallen aufstellen soll.

Nicht nur der Werbewirtschaft nützen die Bewegungsprofile. Manch ein Arbeitgeber kontrolliert jeden Kilometer, den seine Mitarbeiter mit dem Dienstauto herumfuhren, und wo sie eine Kaffeepause einlegten, erzählt Gerda Heilegger, Juristin der Arbeiterkammer Wien. “Seit zwei Jahren kommen mir immer wieder solche Fälle unter. Meist werden Ortungsgeräte in Dienstautos eingebaut – zum Teil werden die Arbeitnehmer nicht einmal darüber informiert“, sagt sie.

So kommt es, dass der Mitarbeiter einer Baufirma auf Montage fährt und nachher vom Chef hört: Warum hast du nicht den kürzeren Weg eingeschlagen? “Diese Ortungsgeräte ermöglichen eine ganz neue Kontrolldichte“, meint Heilegger, “dann heißt es: Warum hast du dort fünf Minuten Pause gemacht? Warum bist du fünf Kilometer mehr gefahren?“

Vieles, was in der Praxis geschieht, ist nicht legal. Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht orten, ohne zuvor ihre Zustimmung einzuholen. In Betrieben mit einem Betriebsrat braucht es gar eine eigene Vereinbarung mit diesem. Die Ortung ist aus juristischer Sicht mehr als nur ein bisschen Kontrolle durch den Chef. Es ist ein Eingriff in die Menschenwürde.

Auch der Staat hat neuerdings eine sehr weitreichende Definition, was seinen Bürgern zumutbar ist. Vergangenen Donnerstag beschloss die Regierung die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Telekommunikationsunternehmen müssen künftig die Handy- und Computerdaten der gesamten Bevölkerung für sechs Monate speichern (siehe Information unten. Das inkludiert auch die Information, an welchem Ort jemand einen Anruf tätigte, von wo aus er ein SMS sendete. Im Verdachtsmoment kann die Polizei auf die Bewegungsdaten des letzten halben Jahres zugreifen. Es ist ein Paradigmenwechsel: Früher wurden Bürger überwacht, wenn man sie einer Straftat verdächtigte. Heute werden die Daten aller Bürger gespeichert für den Fall, dass sie später einmal verdächtigt werden könnten.

Die Vorratsdatenspeicherung tritt mit April 2012 in Kraft. “Die Handyortung ist aber längst gang und gäbe“, weiß Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Häufig werde auf Geheiß eines Richters ausgeforscht, wer sich in der Nähe eines Verbrechens aufhielt. Diese “Funkzellenauswertung“ kann mit einem Schlag zigtausende Handybesitzer betreffen. “Im Sommer 2010 gab es so einen Fall. Eine Leiche wurde im 21. Bezirk gefunden. Die Polizei ging von einem Mord aus und wollte von allen Mobilfunkunternehmern Daten“, erzählt Tschohl.

Ein großer Mobilfunkanbieter weigerte sich jedoch. Rund 10.000 Kunden befanden sich zur vermuteten Zeit in der Gegend. Ein Gericht entschied: Die Polizei hat ein Recht auf diese Information. Der Mobilfunker musste 10.000 Kundendaten weitergeben. Ob der Täter dadurch geschnappt wurde, konnte bis Redaktionsschluss nicht in Erfahrung gebracht werden.

Es ist eine Abwägungsfrage: Geht das Recht des Opfers vor oder die Rechte aller Georteten? Die Berge an Daten ermöglichen auch ganz andere Polizeimethoden: Etwa könnte verglichen werden, wer in der Nähe eines Verbrechens telefonierte und wer bereits eine Vorstrafe hat. Die Ermittler sind jedenfalls sehr daran interessiert, immer mehr Datenbanken zu vernetzen – und neue Schlüsse zu ziehen.

“Darf diese Anwendung Ihren aktuellen Ort verwenden?“, fragt das iPhone. Es ist ein weiter Weg von der harmlosen Ortung am Handy hin zu einem Polizeistaat. Doch die pure Existenz solcher Ortungstechnologie wirft eine zentrale Frage auf: Wie kann man sicherstellen, dass der geortete Konsument nicht zum rechtelosen, überwachten Konsumenten wird?

Darauf gibt es zwei Antworten: Die eine nennt sich “Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ und ist in Deutschland bereits ein anerkanntes Grundrecht. Jeder Einzelne soll demnach selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen dürfen. Es geht darum, dass der Gesetzgeber nicht nur die Rechte des Opfers und die Bedürfnisse der Polizei berücksichtigt – sondern auch die Rechte all jener, die ein Handy oder einen Internetanschluss besitzen. Eine Vorschrift wie die Vorratsdatenspeicherung ist mit der informationellen Selbstbestimmung nur schwer vereinbar.

“Privacy by default“ lautet das zweite Schlagwort. Auch die Firmen haben Verantwortung: Geräte müssen sensibler werden, die Standardeinstellungen sollen ein Maximum an Datenschutz garantieren – nicht ein Minimum wie derzeit oft der Fall. “Privacy by default“ heißt beispielsweise, dass ein Gerät keine Ortsdaten speichert – sofern dies nicht ausdrücklich vom User angeordnet wurde.

Und zum Schluss liegt die Verantwortung beim einzelnen Konsumenten: dass er seine Rechte einfordert und dass er bewusst eine Entscheidung trifft. So wie die Bloggerin Wisniewska. Sie lässt sich gerne orten, sie findet viele Programme praktisch. Manchmal klickt aber auch sie auf Nein. “Wenn ich abends fort bin, müssen das nicht alle meine Facebook-Freunde sehen“, sagt sie. Das gehört zur informationellen Selbstbestimmung dazu: Man kann, aber man muss sich nicht orten lassen.

 

 

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Die Vorratsdaten werden nun auch in Österreich gespeichert:
Nicht immer braucht es einen Richter
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Es ist die wohl umstrittenste Richtlinie der EU und nun auch Gesetz in Österreich. SPÖ und ÖVP haben die Vorratsdatenspeicherung beschlossen, sie tritt ab 1. April 2012 in Kraft. Dann werden die sogenannten “Verbindungsdaten“ aller Bürger für ein halbes Jahr gespeichert. Das inkludiert die Information, wann ein Bürger mit wem, wo und wie lange telefoniert hat, wann er ein SMS, ein E-Mail oder eine Chatnachricht in einem Messenger-Dienst verschickt hat. Der konkrete Inhalt wird nicht gespeichert, wohl aber die Information über die Kontaktaufnahme.

Bürgerrechtler kritisieren die EU-Richtlinie, seit sie 2005 beschlossen wurde – kurz nach den Terroranschlägen von Madrid und London. Auch die damalige BZÖJustizministerin Karin Gastinger stimmte für die präventive Überwachung. Statt anlassbezogen die Kommunikation einzelner Verdächtiger aufzuzeichnen, wird prophylaktisch der gesamte Kommunikationsfluss der Bevölkerung gespeichert.

Österreich musste diese Richtlinie noch im April beschließen, sonst wären Strafen aus Brüssel fällig gewesen. Die heimische Umsetzung ist vergleichsweise zahm, einzelne Punkte werden trotzdem kritisiert: So braucht die Polizei nicht die Erlaubnis eines Richters, um den Besitzer eines Internetanschlusses ausfindig zu machen. Bei strafrechtlichen Ermittlungen genügt es, wenn dies zwei Staatsanwälte abnicken.

Für alle anderen Auskünfte ist ein Richter notwendig. Dieser kann der Polizei Einblick in die Vorratsdaten gewähren, wenn es sich um eine Tat handelt, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. “Noch besser wäre allerdings ein Straftatenkatalog, der genau auflistet, bei welchen Delikten man auf Vorratsdaten zugreifen darf“, sagt Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.

Nicht nur in Österreich, auch auf europäischer Ebene ist die Vorratsdatenspeicherung umstritten. Kürzlich hat die EU-Kommission angekündigt, die Richtlinie zu überarbeiten, vielleicht wird sie in dem einen oder anderen Punkt entschärft. Grundsätzlich will die Kommission aber am pauschalen Speichern festhalten.

 

Dieser Artikel ist im Falter (Ausgabe 18/11) erschienen. Illustration: PM Hoffmann

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