Wer etwas bei einem neuen Webshop bestellt, soll vorerst eine falsche Kreditkartennummer angeben.Die Ministerin hielt eine Pressekonferenz zum Thema Cyber-Crime und gab einen Tipp, wie man sich schützen könne. Allen Ernstes soll Mikl-Leitner gesagt haben: “Wer etwas bei einem neuen oder unbekannten Webshop bestellt, soll vorerst eine falsche Kreditkartennummer angeben. Erst wenn sich die Firma meldet, kann man davon ausgehen, dass sie legitim ist.” Diese Empfehlung ist so falsch, mir fehlen die Worte.– Johanna Mikl-Leitner
Bitte, liebe Leserinnen und Leser: Auch wenn die Innenministerin dazu aufruft – begeht keinen Kreditkartenbetrug!
Update: Die Kronen Zeitung hat meinen Text aufgegriffen und im Bundeskriminalamt nachgefragt. Dort verteidigt der Leiter des Bundeskriminalamtes, Franz Lang, den Tipp seiner Chefin.
Der Bundeskriminalamt-Chef sagt: “Dubiose Webshops sind ein erwiesenes Problem, auf das immer wieder Menschen hereinfallen. Die sind so professionell, dass sie sogar eigene Callcenter haben. Ich rate bei Geschichten, die zum Himmel stinken, bei Eingabe der eigenen Daten etwas Unplausibles einzugeben. Handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, fragt es beim Kunden nach.” (Siehe Kronen Zeitung vom 7.3.)
Digitalia ist die wöchentliche IT-Kolumne des Falter, dieser Text erschienin Ausgabe 9/13. Foto: Heribert Corn. Vielen Dank an Barbara Wimmer von der Futurezone für die großartige Nominierung beim Wolfgang-Lorenz-Gedenkpreis (Wolo)