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Vorratsdaten: Nicht alle Mails werden erfasst

Heute tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Aber welche E-Mail-Daten werden erfasst? Müssen auch Google und GMX unseren Mailverkehr speichern? Oder muss die Telekom aufzeichnen, wann wir mit wem via Google kommunizieren?

Auf diese Fragen habe ich von der Telekom Austria folgende juristische Antwort bekommen und möchte diese zitieren:

“Der dritte Dienst, der eine Speicherpflicht begründet, ist ein “E-Mail-Dienst”. Dieser wird in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF definiert als ein “Kommunikationsdienst im Sinne von § 3 Z 9 [TKG], welcher den Versand und die Zustellung von E-Mails auf Basis des ,Simple Mail Transfer Protocol’ (SMTP) umfasst”. Dies erscheint widersprüchlich, da es sich bei einem klassischen Mail-Service auf Basis von SMTP gerade um keinen Kommunikationsdienst iSd § 3 Z 9 TKG handelt: Ein Kommunikationsdienst ist gem leg cit eine gewerbliche Dienstleistung, die “ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht”. Die “Übertragung von Signalen” ist hierbei von der Initiierung einer solchen Übertragung zu differenzieren. Ein Beispiel aus der physischen Welt hilft dies zu illustrieren: Jemand, der einen Brief versendet, besorgt die Übertragung des Briefes nicht selbst, er initiiert diese bloß. Gleichfalls besorgt ein Anbieter eines Mail-Service (oder eines sonstigen über das Internet angebotenen Dienstes) die “Übertragung von Signalen” nicht selbst, sondern bedient sich zu diesem Zweck eines Internet-Access-Providers, der nach entsprechender Initiierung die Signalübertragung besorgt.

Die Definition des Begriffes “E-Mail-Dienst” in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF ist daher so auszulegen, dass ein solcher Dienst” nur dann vorliegt, wenn der Anbieter gleichzeitig als Internet-Access-Provider (Anbieter eines Kommunikationsdienstes) und als Mail-Service-Provider fungiert. Denn nur in diesem Fall besorgt der Anbieter sowohl den Versand bzw die Zustellung von E-Mails auf Basis von SMTP als auch die “Übertragung von Signalen” (§ 3 Z 9 TKG). Ein “E-Mail-Dienst” wird daher jedenfalls erbracht, wenn über den von einem Internet-Access-Provider bereitgestellten Internetzugang E-Mails über den Mail-Server desselben Internet-Access-Providers per SMTP versendet werden. Umgekehrt wird zweifellos kein “E-Mail-Dienst” erbracht, wenn der Mail-Server eines anderen Providers verwendet wird (zB Gmail).

Dieser willkürlich anmutenden Differenzierung liegt der Gedanke zugrunde, dass es für einen Internet-Access-Provider ungleich aufwändiger wäre, die Verkehrsdaten von E-Mails zu erfassen, die nicht über seine Mail-Server versendet werden, weil er zu diesem Zweck den Datenverkehr von und zu fremden Mail-Servern, der sonst bloß weitergeleitet wird, einer “Deep Packet Inspection” unterziehen müsste. Die Verkehrsdaten von E-Mails, die über den eigenen Mail-Server übertragen werden, müssen hingegen ohnedies zu Zwecken der weiteren Behandlung nicht bloß verarbeitet, sondern interpretiert (dh abhängig von ihrem “Inhalt” unterschiedlich verarbeitet) werden.

Die österreichische Umsetzung der VDS-RL sieht im Ergebnis daher nur dann eine Speicherpflicht vor, wenn die betreffenden Daten vom Provider erzeugt oder interpretiert wurden. Dies weicht von den Vorgaben der VDS-RL ab, die von “erzeugt oder verarbeitet” spricht, wobei “verarbeitet” gem Art 2 Abs 1 leg cit iVm Art 2 lit b Datenschutz-RL denkbar weit gefasst ist und jedenfalls auch den “Inhalts-blinden” Transport von Datenpaketen zwischen einem Nutzer und einem fremden Mail-Server erfasst.

In weiterer Konsequenz führt die angesprochene Differenzierung aber auch zu weniger nachvollziehbaren Ergebnissen: Ein “E-Mail-Dienst” wird dann nicht erbracht, wenn der Provider, dessen Mail-Server verwendet wird, zwar grundsätzlich auch als Internet-Access-Provider fungiert, dies jedoch mangels entsprechender Vereinbarung gegenüber dem konkreten Nutzer nicht tut (zB ein Nutzer verwendet die Mail-Services der A1 Telekom Austria, hat aber seinen Internet-Zugang bei UPC).

Bedeutend schwieriger gestaltet sich die Beurteilung des Falles, dass der Nutzer den Provider zwar grundsätzlich sowohl als Internet-Access- als auch als Mail-Service-Provider in Anspruch nimmt, im Einzelfall aber E-Mails nicht von zu Hause, sondern vom Büro – und damit von einem anderen Internet-Access-Provider aus – verschickt. Der in Bezug auf diese konkrete E-Mail vom Mail-Service-Provider erbrachte Dienst müsste richtigerweise als sonstiger Dienst der Informationsgesellschaft und nicht als Kommunikationsdienst und daher auch nicht als “E-Mail-Dienst” beurteilt werden.

Weiters führt auch die Einschränkung auf jene Dienste, die auf Basis von SMTP erbracht werden, zu interessanten Ergebnissen: Verwendet ein Nutzer Webmail (dh HTTP statt SMTP), um über den Mail-Server seines Internet-Access-Providers eine E-Mail an eine vom selben Provider gehostete E-Mail-Adresse zu senden, so erfolgt dies oft ohne die Verwendung von SMTP, da keine Netzwerkverbindung zu einem anderen Server aufgebaut werden muss. Diesfalls liegt schon begrifflich kein “E-Mail” iSd § 92 Abs 3 Z 12 TKG nF vor, da die elektronische Post nicht auf Basis von SMTP versendet wurde.

Aus der Definition von “E-Mail-Dienst” als SMTP-basierter Dienst ergibt sich auch, dass das Abrufen von E-Mails keine Speicherpflicht begründet, da dies per POP3, IMAP (FN 29) oder Webmail, nicht aber per SMTP erfolgt.

Anbieter von E-Mail-Diensten haben gemäß § 102a Abs 4 TKG nF folgende Daten zu speichern: Teilnehmerkennung, Name und Anschrift des Teilnehmers, dem eine E-Mail-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, bei Versenden einer E-Mail die E-Mail-Adresse und die öffentliche IP-Adresse des Absenders sowie die E-Mail-Adresse jedes Empfängers, bei der Zustellung einer E-Mail in ein elektronisches Postfach die E-Mail-Adresse des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die öffentliche IP-Adresse der letztübermittelnden Kommunikationsnetzeinrichtung.”

 

Das ist also alles sehr kompliziert, aber es macht deutlich: Es werden wesentlich weniger E-Mail-Daten gespeichert, als anfangs gedacht. Der Grund ist eben auch, dass die totale Erfassung jeglicher E-Mail-Kommunikation eine extreme überwachungstechnische Herausforderung darstellt (Stichwort: Deep Packet Inspection). In der Praxis wird wohl nur ein Teil des tatsächlichen Mail-Verkehrs für den Staat aufgezeichnet werden.

Update: Wie Helge Fahrnberger richtig anmerkte, bedeutet dies aber auch, dass von manchen Usern sehr wohl alle E-Mails gespeichert werden – etwa wenn diese als Telekom-Kunden via A1-Adresse kommunizieren.

 

Weitere Meinungen, Interpretationen dieser juristischen Stellungnahme, Kommentare sind erwünscht!

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  • ähem - 68.400 schilling sind, inflationsangepasst, eher sowas wie 8.000 euro heute.

  • interessant - kannte den inflationsrechner gar nicht auf. auf jeden fall waren 68.400 schilling kein pappenstiel!

  • Ja, lustig - auf Facebook gibt es eigentlich ja nur Menschen, die Spaß und Erfolg haben und ganz nebenbei von ihrem Jet set-Leben berichten :)

  • Genau! Im Urlaub ist's immer nur schön und regnet nie, die Arbeit ist ein Erfolgserlebnis nach dem anderen und privat ist man jedes Wochenende auf der besten Party des Jahres. Wobei, ich muss sagen, ganz schlimm ist auch, wenn Leute Facebook mit der Psychotherapie verwechseln und dann viel zu persönliche Dinge veröffentlichen. Das ist irgendwie beklemmend...

  • Unglaublich aber wahr, auf dieser Kiste habe ich das Kochen äh den Umgang mit diesem Medium gelernt ;) Er war noch bis vor ca. 15 Jahren oder sogar weniger als Workterminal im Gebrauch bei uns zu Hause. Ist halt so, wenn man privat mit DEC aufgewachsen ist und deren gesamten Werdegang von den 80 bis zur "doppelten" Übernahme miterlebte. Auf einer dieser Kisten habe ich lange bevor es offiziell rauskam das "Original" Centipede gespielt und Pokern gelernt (was die Karten angeht).

    Wenn man die Geschichte betrachtet, war es vom Rainbow 100 und seinen Kollegen zu den heutigen Kisten, mehr als nur ein kleiner Schritt ;).

  • Also gibt es nun schon Gutscheine für Schönheitsoperationen? Wundert mich eigentlich nicht. In Südkorea bekommen Absolventinnen nach der Schule von ihren Eltern oftmals Nasen- oder sogar Brustops geschenkt. Die Werbung und der Trend wird auch in Deutschland immer stärker. In Berlin lassen sich immer mehr junge Leute auf eine operative Verschönerung des eigenen Körpers ein. Ein Beispiel hierfür ist: http://www.drwolter-berlin.de/a-z/brustvergroesserung/brustvergroesserungen.html. Solang das nicht in RAmsch ausartet ist alles okay :)

  • Im Gegensatz zum Beispiel aus Südkorea geht es ja nicht um einen Gutschein zum regulären Preis, sondern um ein extrem verbilligtes Angebot einer Brustvergrößerung.

    Um für die grossen Gutscheinportale als interessanter Anbieter zu gelten muss der angebotene Rabatt ziemlich drastisch sein, am Besten um die 50%. Nun behalten die Betreiber der Portale auch noch häufig knapp 50% des angebotenen Preises ein. Folglich bleibt dem Anbieter meist nur 25% des regulären Preises übrig. Das Geschäft für den Aussteller des Gutscheins liegt somit meistens darin, neue Kunden zu locken, die häufig wiederkehren. Doch genau das ist bei einer Brustvergrößerung nur sehr selten der Fall.

    Wenn das rabattierte Essen nicht schmeckt - so what? Aber was, wenn man mit dem Ergebnis einer Brustvergrößerung zum "Dumpingpreis" nicht zufrieden ist?

    • Die meisten ticken ja auch so , wie du: " Aber was, wenn man mit dem Ergebnis einer Brustvergrößerung zum “Dumpingpreis” nicht zufrieden ist?"

      - Und was machst du denn wenn, du mit dem Ergebnis einer 6000 EURO Brustvergrößerung nicht zufrieden bist ? Das muss ja gut sein, weil du dafür viel bezahlt hast, nicht wahr ?
      Es geht aber weiter: Was redest du dir dann ein, wenn Entzündungen, Blutergüsse oder eben Kapselkontrakturenbei dir nach einer 10.000 EUR teureren Brustvergrößerung entstehen und dein "goldenes Implantat" doch entfernt werden muss und dann nochmal 10,000 EUR für eine Austausch Op gezahlt werden muss ?

      Kann dein Fleisch etwa nicht bluten, gar nicht entzünden und gar keine Reaktion auf ein Fremdkörper zeigen, weil du dafür "viel Geld bezahlt " hattest ?

  • Du hast es gestern ja schon über Twitter diskutiert, die Argumentation des ORF kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Klingt so, als wenn man Kindern sagt: "Dass ist nichts für dich, erst wenn du älter bist!" Das man kein Geld für eine HBO Produktion hat, kann ich nachvollziehen, nicht aber eine von oben herab behandlung der Konsumenten.

    Auch die genannten Serien (Grey's, Desperate Housewifes,...) bieten eigentlich keine in der Folge abgeschlossene Handlung, eine gewisse Rahmenhandlung zieht sich durch die ganze Staffel, aber ganz klar nicht in einem Ausmaß wie bei Game of Thrones. Leider finde ich den Standard Beitrag aus dem Etat Ressort nicht mehr in dem nachgewiesen wird, das der ORF einzelne Dr. House Folgen im Gegensatz zum Schweizer Fernsehen, nicht in der richtigen Reihenfolge zeigt. Imho hapert es da schon am generellen Verständnis der Sendungsverantwortlichen.

    Klar kostet es auch Zeit die einzelnen Staffeln ins Deutsche zu synchronisieren, was somit wieder ein Problem darstellt. Bis die dann nämlich endlich ausgestrahlt werden, haben sich die, die solche Serien wirklich interessieren längst das Englische Original besorgt. Warum sollte ich Breaking Bad im ORF schauen, wenn im US TV schon 2 Staffeln gelaufen sind und ich Berichte dazu in den Medien lese mit welchen Preisen die Serie überhäuft wurde. Klar wird man dann neugierig und wartet nicht darauf, gnädigst damit vom ORF um 23:30 oder noch später damit bedient zu werden.

  • Was die amerikanischen Serien angeht hat der ORF allerdings zumindest in den letzten Jahren einige der besten Serien gehabt: Dexter, Sopranos, Six Feet Under, Dr. House, Californication liefen im ORF ebenso wie die besten Sitcoms a la Scrubs, Malcolm Mittendrin, How I Met Your Mother und Everybody Hates Chris - mit den Defenders und Life war der ORF auch recht flott an guten aktuellen Formaten dran, die dann halt leider in den USA floppten.

    Klar würd ich mir noch einige mehr wünschen, aber das Problem ist weniger der Einkauf als die mutlose Verbannung der besten Sachen an unattraktive Sendetermine. Californication, Dexter, Sopranos und Six Feet Under wurden rund um Mitternacht angesetzt. Mir persönlich ist das als Nachtmensch egal, aber ums vielen Menschen zu zeigen ist das Blödsinn. Auch dass Dr. House mitten in der Staffel immer wieder Sommerpause macht, ist ein Irrwitz (allerdings geht der über alle Sender, drum liegt vllt. nicht im ORF-Wirkungsbereich).

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