Vorratsdaten: Nicht alle Mails werden erfasst
Heute tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Aber welche E-Mail-Daten werden erfasst? Müssen auch Google und GMX unseren Mailverkehr speichern? Oder muss die Telekom aufzeichnen, wann wir mit wem via Google kommunizieren?
Auf diese Fragen habe ich von der Telekom Austria folgende juristische Antwort bekommen und möchte diese zitieren:
“Der dritte Dienst, der eine Speicherpflicht begründet, ist ein “E-Mail-Dienst”. Dieser wird in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF definiert als ein “Kommunikationsdienst im Sinne von § 3 Z 9 [TKG], welcher den Versand und die Zustellung von E-Mails auf Basis des ,Simple Mail Transfer Protocol’ (SMTP) umfasst”. Dies erscheint widersprüchlich, da es sich bei einem klassischen Mail-Service auf Basis von SMTP gerade um keinen Kommunikationsdienst iSd § 3 Z 9 TKG handelt: Ein Kommunikationsdienst ist gem leg cit eine gewerbliche Dienstleistung, die “ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht”. Die “Übertragung von Signalen” ist hierbei von der Initiierung einer solchen Übertragung zu differenzieren. Ein Beispiel aus der physischen Welt hilft dies zu illustrieren: Jemand, der einen Brief versendet, besorgt die Übertragung des Briefes nicht selbst, er initiiert diese bloß. Gleichfalls besorgt ein Anbieter eines Mail-Service (oder eines sonstigen über das Internet angebotenen Dienstes) die “Übertragung von Signalen” nicht selbst, sondern bedient sich zu diesem Zweck eines Internet-Access-Providers, der nach entsprechender Initiierung die Signalübertragung besorgt.
Die Definition des Begriffes “E-Mail-Dienst” in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF ist daher so auszulegen, dass ein solcher Dienst” nur dann vorliegt, wenn der Anbieter gleichzeitig als Internet-Access-Provider (Anbieter eines Kommunikationsdienstes) und als Mail-Service-Provider fungiert. Denn nur in diesem Fall besorgt der Anbieter sowohl den Versand bzw die Zustellung von E-Mails auf Basis von SMTP als auch die “Übertragung von Signalen” (§ 3 Z 9 TKG). Ein “E-Mail-Dienst” wird daher jedenfalls erbracht, wenn über den von einem Internet-Access-Provider bereitgestellten Internetzugang E-Mails über den Mail-Server desselben Internet-Access-Providers per SMTP versendet werden. Umgekehrt wird zweifellos kein “E-Mail-Dienst” erbracht, wenn der Mail-Server eines anderen Providers verwendet wird (zB Gmail).
Dieser willkürlich anmutenden Differenzierung liegt der Gedanke zugrunde, dass es für einen Internet-Access-Provider ungleich aufwändiger wäre, die Verkehrsdaten von E-Mails zu erfassen, die nicht über seine Mail-Server versendet werden, weil er zu diesem Zweck den Datenverkehr von und zu fremden Mail-Servern, der sonst bloß weitergeleitet wird, einer “Deep Packet Inspection” unterziehen müsste. Die Verkehrsdaten von E-Mails, die über den eigenen Mail-Server übertragen werden, müssen hingegen ohnedies zu Zwecken der weiteren Behandlung nicht bloß verarbeitet, sondern interpretiert (dh abhängig von ihrem “Inhalt” unterschiedlich verarbeitet) werden.
Die österreichische Umsetzung der VDS-RL sieht im Ergebnis daher nur dann eine Speicherpflicht vor, wenn die betreffenden Daten vom Provider erzeugt oder interpretiert wurden. Dies weicht von den Vorgaben der VDS-RL ab, die von “erzeugt oder verarbeitet” spricht, wobei “verarbeitet” gem Art 2 Abs 1 leg cit iVm Art 2 lit b Datenschutz-RL denkbar weit gefasst ist und jedenfalls auch den “Inhalts-blinden” Transport von Datenpaketen zwischen einem Nutzer und einem fremden Mail-Server erfasst.
In weiterer Konsequenz führt die angesprochene Differenzierung aber auch zu weniger nachvollziehbaren Ergebnissen: Ein “E-Mail-Dienst” wird dann nicht erbracht, wenn der Provider, dessen Mail-Server verwendet wird, zwar grundsätzlich auch als Internet-Access-Provider fungiert, dies jedoch mangels entsprechender Vereinbarung gegenüber dem konkreten Nutzer nicht tut (zB ein Nutzer verwendet die Mail-Services der A1 Telekom Austria, hat aber seinen Internet-Zugang bei UPC).
Bedeutend schwieriger gestaltet sich die Beurteilung des Falles, dass der Nutzer den Provider zwar grundsätzlich sowohl als Internet-Access- als auch als Mail-Service-Provider in Anspruch nimmt, im Einzelfall aber E-Mails nicht von zu Hause, sondern vom Büro – und damit von einem anderen Internet-Access-Provider aus – verschickt. Der in Bezug auf diese konkrete E-Mail vom Mail-Service-Provider erbrachte Dienst müsste richtigerweise als sonstiger Dienst der Informationsgesellschaft und nicht als Kommunikationsdienst und daher auch nicht als “E-Mail-Dienst” beurteilt werden.
Weiters führt auch die Einschränkung auf jene Dienste, die auf Basis von SMTP erbracht werden, zu interessanten Ergebnissen: Verwendet ein Nutzer Webmail (dh HTTP statt SMTP), um über den Mail-Server seines Internet-Access-Providers eine E-Mail an eine vom selben Provider gehostete E-Mail-Adresse zu senden, so erfolgt dies oft ohne die Verwendung von SMTP, da keine Netzwerkverbindung zu einem anderen Server aufgebaut werden muss. Diesfalls liegt schon begrifflich kein “E-Mail” iSd § 92 Abs 3 Z 12 TKG nF vor, da die elektronische Post nicht auf Basis von SMTP versendet wurde.
Aus der Definition von “E-Mail-Dienst” als SMTP-basierter Dienst ergibt sich auch, dass das Abrufen von E-Mails keine Speicherpflicht begründet, da dies per POP3, IMAP (FN 29) oder Webmail, nicht aber per SMTP erfolgt.
Anbieter von E-Mail-Diensten haben gemäß § 102a Abs 4 TKG nF folgende Daten zu speichern: Teilnehmerkennung, Name und Anschrift des Teilnehmers, dem eine E-Mail-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, bei Versenden einer E-Mail die E-Mail-Adresse und die öffentliche IP-Adresse des Absenders sowie die E-Mail-Adresse jedes Empfängers, bei der Zustellung einer E-Mail in ein elektronisches Postfach die E-Mail-Adresse des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die öffentliche IP-Adresse der letztübermittelnden Kommunikationsnetzeinrichtung.”
Das ist also alles sehr kompliziert, aber es macht deutlich: Es werden wesentlich weniger E-Mail-Daten gespeichert, als anfangs gedacht. Der Grund ist eben auch, dass die totale Erfassung jeglicher E-Mail-Kommunikation eine extreme überwachungstechnische Herausforderung darstellt (Stichwort: Deep Packet Inspection). In der Praxis wird wohl nur ein Teil des tatsächlichen Mail-Verkehrs für den Staat aufgezeichnet werden.
Update: Wie Helge Fahrnberger richtig anmerkte, bedeutet dies aber auch, dass von manchen Usern sehr wohl alle E-Mails gespeichert werden – etwa wenn diese als Telekom-Kunden via A1-Adresse kommunizieren.
Weitere Meinungen, Interpretationen dieser juristischen Stellungnahme, Kommentare sind erwünscht!
View Comments
Was ist mit dem viel grösseren Problem der Hasskommentare und Hassleitartikeln?
Danke. Sowoh für das Expertenvotum als auch die schöne verlinkbare Zusammenfassung hier,
Ich hatte schon befürchtet, dass es mal zu so einer Software kommen wird.
Trotzdem gruselig
(Und wer weiß in einem Jahr nicht alles, warum die Software entscheidet, wie sie entscheidet?)
Es gibt außerdem eine Vielzahl von Websites, die Kommentare ermöglichen, Daten und Passwörter der User_innen unverschlüsselt jedoch verarbeiten!! Da würde ich meine SV-Nr jedenfalls nicht eingeben.
Es gibt außerdem eine Vielzahl von Websites, die Kommentare ermöglichen, Daten und Passwörter der User_innen jedoch unverschlüsseltverarbeiten!! Da würde ich meine SV-Nr jedenfalls nicht eingeben.
Danke, dass du dich in diesem Bereich einsetzt. Es wäre ein irrsinniger Rückschritt für unsere Gesellschaft und erinnert fast an das für 2020 geplante Sozialcreditsystem mit Totalüberwachung in Peking, über das wir hier zu Lande den Kopf schütteln. Selbst beweisen wir uns eben gerade nicht in Systemverbesserungen.
Ich finde den ersten Punkt extrem wichtig und gut!
Hallo Freunde ... saisonale Grüße an alle. Ich bin Mary Michael, ich komme aus Maryland. Vor ein paar Tagen las ich einen Kommentar zu einem Blog über Beziehungen. Ein Journalist, der wegen der Krankheit seiner Frau zwei Wochen lang die schnelle Heilung von schwachen Erektionen und Ejakulationen erforscht. Ich lese die Geschichte und neben Drigbinovia der Mann, der ihm geholfen hat, alles zu tun, die Seite, die er mit seiner Ex-Frau getrennt hatte acht Jahre nach der Trennung und Drigbinovia helfen ihm, seine Ehe zurückzubringen. Ich hatte großes Glück, die E-Mail-Adresse doctorigbinovia93 @ gmail .com online zu kopieren. Drigbinovia spricht über mögliche Probleme des Ehelebens. Ich brauchte so sorgfältig Hilfe, um zu meinem Mann zurückzukehren. Vor ein paar Monaten habe ich gegen meinen Mann gekämpft, am nächsten Tag sah er direkt in die Augen. Er sagte, es sei vorbei, wir haben geheiratet, er hat unseren Sohn genommen und ist nach Spanien gegangen. Seitdem versuche ich es Anrufen und Senden von Nachrichten über das Telefon, soziale Netzwerke. in der Mitte und per E-Mail, aber die komplett blockierte Leitung war erreicht, so frustriert, und ich musste meinem Sohn Felix beim Lesen helfen, sich zu entschuldigen, auch wenn wir beide wissen, dass ich missbrauche. sieben Monate lang keine Blätter ohne Rede. Diese Situation wird jeden Tag ermordet, ich war deprimiert und wollte dringend helfen, und es war dringend eine Lösung erforderlich, um das Problem zu lösen. Ich kontaktierte die E-Mail-Adresse in Drigbinovia, nur weil ich glaube, dass ich meinem Mann helfen kann, mit seinem Sohn nach Hause zurückzukehren . Ich sprach mit ihm und versicherte ihm, er könnte mir helfen, mit meinem Mann und meinen Kindern nach Hause zu kommen, zuzuhören und Schritt für Schritt. Zwei Tage später sagte Drigbinovia, dass eine Lustrationszeremonie in den Tempel gefallen sei. Alles wird von alleine gemacht und ich habe alles getan, ich habe nur die notwendigen Dinge zur Verfügung gestellt. Am selben Abend rief mich mein Mann Chandler an, um mich dafür zu entschuldigen, dass er sehr ruhig war. Er sprach mit mir, es tat ihm sehr leid, dass er Angst hatte. Chandlers Sohn ist gestern mit seinem Sohn nach Hause zurückgekehrt, und heute bin ich glücklich, meine Familie und meinen Mann wiederhergestellt zu haben, und wir lieben uns mehr als je zuvor. Ich schätze und schätze immer die Hilfe von Drigbin. Ich verspreche, mein gutes Zeugnis über meine Freunde und andere zu teilen. Ich habe die Absicht, dass es für mich funktionieren wird, und mir wurde klar, dass es gut wäre, mit Ihnen zu teilen, weil ich weiß, dass es andere inspirieren wird, wie ich kürzlich getroffen habe, ein lebendiger Zeuge zu sein, für den ich arbeite. Ich, mein Mann, kehrte innerhalb von sieben Tagen nach Hause zurück und ein unglaubliches Wunder. Der Rat sucht verzweifelt nach einer dauerhaften Lösung für die Krise und die Dringlichkeit romantischer Beziehungen, und wenn er verlorene Partner wiederfindet und eine glückliche Familie schafft. Der lebendige Glaube, dass Liebe zu Macht, diese Kräfte erwiesen sich als wirksam und um einige Tage nach der Exaktivierung zu planen, um um Verzeihung zu bitten. Ich wünsche Dir viel Glück
Ist es umweltfreundlicher, einen Film auf DVD / BluRay zu gucken statt auf Netflix?
Einen direkten Vergleich mit DVD/BluRay kenne ich nicht, aber hier hat die BBC mal etwas näher erklärt, wie sehr Videostreaming Energie kostet: https://www.bbc.com/news/technology-45798523 Und hier hat mal Greenpeace was zum Thema gesagt: https://qz.com/882078/greenpeace-says-that-binge-watching-netflix-nflx-and-amazon-prime-amzn-is-bad-for-the-environment/
Der direkte Vergleich ist wahrscheinlich das, was wichtig für eine Entscheidung ist.
Ist es billiger die Serie zu streamen als zu kaufen? Ja.
Ist es umweltfreundlicher die Serie zu streamen als zu kaufen? Weiß nicht.
Und das ist der Punkt: Wenn ich nun kaufe statt streame und damit der Umwelt schade statt helfe, habe ich zwar ein besseres Gewissen, mache aber mehr kaputt.
Deswegen fände ich den Vergleich wichtig.
Das Projekt Natick geht bereits in die angesprochene Richtung und reduziert einen der größten Energieverbraucher im Cloud Computing - die Kühlung: https://news.microsoft.com/de-de/features/project-natick-ein-rechenzentrum-im-atlantik/
Danke für den Link - auf dieses Projekt bezieht sich die Erwähnung im Text!