Vorratsdaten: Nicht alle Mails werden erfasst
Heute tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Aber welche E-Mail-Daten werden erfasst? Müssen auch Google und GMX unseren Mailverkehr speichern? Oder muss die Telekom aufzeichnen, wann wir mit wem via Google kommunizieren?
Auf diese Fragen habe ich von der Telekom Austria folgende juristische Antwort bekommen und möchte diese zitieren:
“Der dritte Dienst, der eine Speicherpflicht begründet, ist ein “E-Mail-Dienst”. Dieser wird in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF definiert als ein “Kommunikationsdienst im Sinne von § 3 Z 9 [TKG], welcher den Versand und die Zustellung von E-Mails auf Basis des ,Simple Mail Transfer Protocol’ (SMTP) umfasst”. Dies erscheint widersprüchlich, da es sich bei einem klassischen Mail-Service auf Basis von SMTP gerade um keinen Kommunikationsdienst iSd § 3 Z 9 TKG handelt: Ein Kommunikationsdienst ist gem leg cit eine gewerbliche Dienstleistung, die “ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht”. Die “Übertragung von Signalen” ist hierbei von der Initiierung einer solchen Übertragung zu differenzieren. Ein Beispiel aus der physischen Welt hilft dies zu illustrieren: Jemand, der einen Brief versendet, besorgt die Übertragung des Briefes nicht selbst, er initiiert diese bloß. Gleichfalls besorgt ein Anbieter eines Mail-Service (oder eines sonstigen über das Internet angebotenen Dienstes) die “Übertragung von Signalen” nicht selbst, sondern bedient sich zu diesem Zweck eines Internet-Access-Providers, der nach entsprechender Initiierung die Signalübertragung besorgt.
Die Definition des Begriffes “E-Mail-Dienst” in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF ist daher so auszulegen, dass ein solcher Dienst” nur dann vorliegt, wenn der Anbieter gleichzeitig als Internet-Access-Provider (Anbieter eines Kommunikationsdienstes) und als Mail-Service-Provider fungiert. Denn nur in diesem Fall besorgt der Anbieter sowohl den Versand bzw die Zustellung von E-Mails auf Basis von SMTP als auch die “Übertragung von Signalen” (§ 3 Z 9 TKG). Ein “E-Mail-Dienst” wird daher jedenfalls erbracht, wenn über den von einem Internet-Access-Provider bereitgestellten Internetzugang E-Mails über den Mail-Server desselben Internet-Access-Providers per SMTP versendet werden. Umgekehrt wird zweifellos kein “E-Mail-Dienst” erbracht, wenn der Mail-Server eines anderen Providers verwendet wird (zB Gmail).
Dieser willkürlich anmutenden Differenzierung liegt der Gedanke zugrunde, dass es für einen Internet-Access-Provider ungleich aufwändiger wäre, die Verkehrsdaten von E-Mails zu erfassen, die nicht über seine Mail-Server versendet werden, weil er zu diesem Zweck den Datenverkehr von und zu fremden Mail-Servern, der sonst bloß weitergeleitet wird, einer “Deep Packet Inspection” unterziehen müsste. Die Verkehrsdaten von E-Mails, die über den eigenen Mail-Server übertragen werden, müssen hingegen ohnedies zu Zwecken der weiteren Behandlung nicht bloß verarbeitet, sondern interpretiert (dh abhängig von ihrem “Inhalt” unterschiedlich verarbeitet) werden.
Die österreichische Umsetzung der VDS-RL sieht im Ergebnis daher nur dann eine Speicherpflicht vor, wenn die betreffenden Daten vom Provider erzeugt oder interpretiert wurden. Dies weicht von den Vorgaben der VDS-RL ab, die von “erzeugt oder verarbeitet” spricht, wobei “verarbeitet” gem Art 2 Abs 1 leg cit iVm Art 2 lit b Datenschutz-RL denkbar weit gefasst ist und jedenfalls auch den “Inhalts-blinden” Transport von Datenpaketen zwischen einem Nutzer und einem fremden Mail-Server erfasst.
In weiterer Konsequenz führt die angesprochene Differenzierung aber auch zu weniger nachvollziehbaren Ergebnissen: Ein “E-Mail-Dienst” wird dann nicht erbracht, wenn der Provider, dessen Mail-Server verwendet wird, zwar grundsätzlich auch als Internet-Access-Provider fungiert, dies jedoch mangels entsprechender Vereinbarung gegenüber dem konkreten Nutzer nicht tut (zB ein Nutzer verwendet die Mail-Services der A1 Telekom Austria, hat aber seinen Internet-Zugang bei UPC).
Bedeutend schwieriger gestaltet sich die Beurteilung des Falles, dass der Nutzer den Provider zwar grundsätzlich sowohl als Internet-Access- als auch als Mail-Service-Provider in Anspruch nimmt, im Einzelfall aber E-Mails nicht von zu Hause, sondern vom Büro – und damit von einem anderen Internet-Access-Provider aus – verschickt. Der in Bezug auf diese konkrete E-Mail vom Mail-Service-Provider erbrachte Dienst müsste richtigerweise als sonstiger Dienst der Informationsgesellschaft und nicht als Kommunikationsdienst und daher auch nicht als “E-Mail-Dienst” beurteilt werden.
Weiters führt auch die Einschränkung auf jene Dienste, die auf Basis von SMTP erbracht werden, zu interessanten Ergebnissen: Verwendet ein Nutzer Webmail (dh HTTP statt SMTP), um über den Mail-Server seines Internet-Access-Providers eine E-Mail an eine vom selben Provider gehostete E-Mail-Adresse zu senden, so erfolgt dies oft ohne die Verwendung von SMTP, da keine Netzwerkverbindung zu einem anderen Server aufgebaut werden muss. Diesfalls liegt schon begrifflich kein “E-Mail” iSd § 92 Abs 3 Z 12 TKG nF vor, da die elektronische Post nicht auf Basis von SMTP versendet wurde.
Aus der Definition von “E-Mail-Dienst” als SMTP-basierter Dienst ergibt sich auch, dass das Abrufen von E-Mails keine Speicherpflicht begründet, da dies per POP3, IMAP (FN 29) oder Webmail, nicht aber per SMTP erfolgt.
Anbieter von E-Mail-Diensten haben gemäß § 102a Abs 4 TKG nF folgende Daten zu speichern: Teilnehmerkennung, Name und Anschrift des Teilnehmers, dem eine E-Mail-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, bei Versenden einer E-Mail die E-Mail-Adresse und die öffentliche IP-Adresse des Absenders sowie die E-Mail-Adresse jedes Empfängers, bei der Zustellung einer E-Mail in ein elektronisches Postfach die E-Mail-Adresse des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die öffentliche IP-Adresse der letztübermittelnden Kommunikationsnetzeinrichtung.”
Das ist also alles sehr kompliziert, aber es macht deutlich: Es werden wesentlich weniger E-Mail-Daten gespeichert, als anfangs gedacht. Der Grund ist eben auch, dass die totale Erfassung jeglicher E-Mail-Kommunikation eine extreme überwachungstechnische Herausforderung darstellt (Stichwort: Deep Packet Inspection). In der Praxis wird wohl nur ein Teil des tatsächlichen Mail-Verkehrs für den Staat aufgezeichnet werden.
Update: Wie Helge Fahrnberger richtig anmerkte, bedeutet dies aber auch, dass von manchen Usern sehr wohl alle E-Mails gespeichert werden – etwa wenn diese als Telekom-Kunden via A1-Adresse kommunizieren.
Weitere Meinungen, Interpretationen dieser juristischen Stellungnahme, Kommentare sind erwünscht!
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Wer im asymmetrischen Informationskrieg (David gegen Goliath) mit fairen Mitteln versucht, gegen die linke Gesinnungsdiktatur anzukämpfen, ist jedenfalls zum Scheitern verurteilt.
Selektive Auswahl von Journalisten durch öffentlich rechtliche Medien:
Eigentlich müssten öffentlich rechtliche Medien wie ORF, ARD, ZDF laut Gesetz objektiv, neutral, ausgewogen und äquidistant berichten. Das ist jedoch nicht der Fall, was wiederum eine logische Folge der selektiven Personalauswahl in den jeweiligen Redaktionen durch linke Entscheider ist. Wenn nämlich linke Journalisten rechte Positionen genauso gut vertreten könnten wie rechte Journalisten, dann könnten auch männliche Politiker Frauenrechte genauso gut vertreten wie weibliche Politiker.
Selektive Berichterstattung durch linke Medien:
Über Themen die für Linke positiv bzw. für Rechte negativ sind, wird ausführlich berichtet, während die umgekehrten Fälle kaum Erwähnung finden, oder sogar überhaupt ausgeblendet werden.
Selektive Bewertung von Fakten durch linke Medien:
Nehmen wir als fiktives Anschauungsbeispiel das Thema „Meinungsänderung bzw. deren Gegenteil“.
Eine Meinungsänderung wird bei Linken völlig anders bewertet als bei Rechten. Bei Linken wird das als „flexibel, lernfähig, an Neuem interessiert, der Zeit angepasst“ gepriesen, bei Rechten hingegen wird es als „umfallen, wankelmütig, unberechenbar, unglaubwürdig“ abgewertet. Auch das Gegenteil von Meinungsänderung wird bei Linken völlig anders bewertet als bei Rechten. Bei Linken wird dieses Verhalten als „standhaft, klare Position beziehen, Haltung zeigen“ gelobt, während es bei Rechten als „starrsinnig, borniert, unbelehrbar, ewig gestrig“ beschrieben wird. Genau mit solchen beiläufigen eingestreuten Bewertungen wird Stimmung gemacht, für die Linken und gegen die Rechten.
Selektive Auswahl von Diskussionsteilnehmern durch linke Medien:
Asymmetrische Besetzung von Diskussionsrunden zugunsten linker Meinungsmacher.
Gezielte Auswahl von Zuseher/Zuhörer-Meinungen, welche die linken Thesen bestätigen.
Selektiver Einsatz von Namenszusätzen durch linke Medien:
Bei politisch rechts stehenden Personen oder Institutionen wird von den Linksmedien meistens ein entsprechendes Adjektiv angefügt, wie z.B. umstritten, rechtspopulistisch, rechtsextrem, rechtsradikal, oder ultrarechts, während man Adjektive wie z.B. umstritten, linkspopulistisch, linksextrem, linksradikal, oder ultralinks, bei links stehenden Personen oder Institutionen praktisch nie findet. Außerdem werden Demonstrationen von Rechten gerne als Aufmärsche bezeichnet, während linke Randalierer zumeist als Aktivisten verharmlost werden. Klima-Leugner, Corona-Leugner, oder Verschwörungstheoretiker sind auch beliebte Zuschreibungen für kritische Bürger, welche mit den entsprechenden politischen Maßnahmen nicht einverstanden sind.
Selektive Verwendung des Begriffes „Einzelfall“ durch linke Medien:
Wenn Ausländer oder Linke Straftaten begehen, dann werden diese von den Linksmedien meist als sogenannte „Einzelfälle“ verharmlost, welche man keinesfalls politisch instrumentalisieren dürfe. Diese „Einzelfälle“ lassen auch niemals Rückschlüsse auf bestimmte Gruppen zu, weil dadurch nämlich Vorurteile, Phobien, Rassismus und Minderheitendiskriminierung geschürt würden. Bei Rechten verhält es sich jedoch genau umgekehrt. Da werden solche „Einzelfälle“ zu einem beängstigenden rechten Sittenbild aufgeblasen und die Gefährlichkeit von rechten Gruppierungen für unsere Gesellschaft heraufbeschworen. Typisch linke Doppelmoral eben. Gleichzeitig werden positive linke „Einzelfälle“ wie beispielsweise gut integrierte „Vorzeigemigranten“ von den Linksmedien immer wieder prominent in Szene gesetzt und den Medienkonsumenten als typische Vertreter der gesamten Gruppe (Flüchtlinge, Migranten) verkauft.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Diese Erkenntnis nutzen auch linke Medien für ihre emotionalen Botschaften:
Bilder von rechter Gewalt (insbesondere Nazi-Opfer) werden gerne gezeigt, während Bilder von Ausländer- bzw. islamistischer Gewalt meist zensiert werden. Wenn jedoch ein kleiner Bub wie Alan Kurdi tot am Meeresstrand liegt, oder weinende Kinder und verzweifelte Mütter sich an die „unmenschlichen“ Grenzzäune klammern, oder Kinder auf Lesbos im Schlamm versinken, dann ist das genau das richtige Bildmaterial, um bei den Medienkonsumenten Mitleid und moralische Empörung zu erzeugen, damit die linke Migrationsagenda wieder neuen Auftrieb erhält.
Globale Internetkonzerne wie Google, Youtube, Facebook, Twitter, Amazon, oder Apple, sowie die Online Enzyklopädie Wikipedia gewinnen immer mehr Einfluss auf die politische Meinungsbildung:
Großkonzerne mit faktischer Monopolstellung entscheiden inzwischen darüber, was in unserer westlichen Demokratie-Simulation noch gesagt werden darf und was nicht, oder wer auf Social-Media überhaupt noch etwas sagen darf. Postings und Videos von Donald Trump, den Identitären, sowie anderen rechten Politikern und Aktivisten werden auf diesen Plattformen zensiert oder gelöscht. Neuerdings werden die vorhin genannten sogar dauerhaft gesperrt oder deren Accounts samt Followern komplett ausradiert. Joseph Goebbels wäre stolz auf diese globalen Eliten im linken Schafspelz.
Conclusio:
All diese von Linksmedien eingesetzten Taktiken wirken sehr subtil, und werden daher von der breiten Masse der Medienkonsumenten nicht durchschaut. Die ständige Wiederholung linker Propaganda und Hetze gegen rechts, 7x24, über Jahrzehnte, auf allen verfügbaren Kanälen, führt schlussendlich zur Gehirnwäsche der breiten Masse. Erst wenn die Mehrheit der Gesellschaft diese von linken Manipulatoren vorgegebenen Denkmuster für ihre eigene ganz persönliche Meinung hält, dann ist das ideologische Umerziehungsziel erreicht.
Gruß aus Tirol
Werner Lauterer
Lieber Werner,
ein Rat zum ständigen Überprüfen der eigenen Positionen und Anschauungen:
Versuchen Sie nicht zu sehr - oder zumindest nicht nur - eine Bestätigung für Ihren Standpunkt zu finden, sondern versuchen Sie Argumente/Informationen zu finden, die Ihrem Standpunkt widersprechen. Je länger Sie das ernsthaft versuchen aber nicht schaffen, umso besser/stärker ist Ihre Hypothese.
(Weitere) Bestätigungen für Ihre These machen die These hingegen nicht besser.
Grüße aus Graz
Lieber Ali
Eine naturwissenschaftliche Theorie behält so lange ihre Gültigkeit, bis sie eindeutig falsifiziert werden kann. Meine vorhin zusammengefassten theoretischen Erkenntnisse, welche ich seit ca. 10 Jahren Jahren durch Beobachtung von linke Mainstream-Medien gesammelt habe, müssten daher von kritischen Menschen wie Ihnen, durch eindeutig nachvollziehbare und statistisch relevante Gegenbeispiele widerlegt werden können, um mich davon zu überzeugen , dass ich falsch liege.
Liebe Grüße
Werner Lauterer
Liebe Frau Brodnig,
Bei aller richtigen und wichtigen Beobachtung und Kritik an unserer technologischen Gegenwart, wo ich ihre unaufgeregte Sachlichkeit und ihr aufklaererisches Bemuehen sehr schaetze, stoert mich ihre ausnahmslose Verwendung des Begriffs 'googeln', wenn es um Suchanfragen im Netz geht.
Sie sind natuerlich dabei nicht die, der Einzige, die dieses fuer uns langsam sakrale, sprich einzig verfuegbare Wort verwendet wenn es um irgendeine Information geht.
Als waere die Allmacht dieses Konzerns bereits so selbstverstaendlich, dass er eine conditio sine qua non allen unseres mentalen Handelns ist.
Vielleicht ist er es schon.
Aber dass es noch Alternativen, kleine gallische Doerfer gibt,
Duckduck oder Startpage oder,.. sie kennen sichet mehr,
haetten sich verdient auch einmal von ihnen erwaehnt zu werden.
Elemente totalitaeren Handelns, dass sie im Netz verfolgen, sehe ich auch bei Google.
Auf gaenzlich anderer Ebene natuerlich.
Und deshalb umso unheimlicher.
Und ob Google immer die beste Wahl ist?
Ich lese in der neuen 'Zeit' ( S.21 ) gerade widerspruechliches dazu.
mit lieben Gruessen
Christian Wesely
Frau Brodnig!
Schmeissen Sie Ihre Bücher weg und lesen Sie die richtigen!!! Wir sind keine Psychopathen, die Verschwörungstheorien verbreiten, die haben sich längst alle bewahrheitet! Und reden Sie im TV nicht diesen Unsinn! Sie werddn auch noch der Wahrheit ins Augen schauen, wenn es soweit ist!!!
Liebe Frau Brodnig,
ich habe gestern in der Diskussion „Im Zentrum“ mit Entsetzen erleben müssen, wie Dagmar Belakowitsch ALLE mit horrend falschen Zahlen überrumpelt hat.
Niemand hat aufgeschriehen, dass es das nicht geben kann. 2015/16 hätte jeder 20. Mensch auf der Welt demnach an Grippe sterben müssen.
Sie haben doch ein Buch darüber geschrieben, wie man Fake News kontert.
Leider konnte das Vorurteil, Frauen könnten mit zahlen nicht umgehen, nicht entkräftet werden. Das tut mir besonderes leid.
Die FPÖ ist eben gut im Überrumpeln. LEIDER!
,
Hallo Frau Brodnig
Sie werden im ORF gerne mit der Bezeichnung "Verschwörungstheorien-Expertin" oder ähnlich vorgestellt. Mich würde interessieren, wie man das werden kann. Gibt es dazu eine Ausbildung? Danke und freundliche Grüsse, Tony.
https://orf.at/stories/3212650/
Zu Ihren Gespräch im Standard mit Düringer etc:
Hier spielt dann das Argument Immunität doch wieder eine Rolle? Was nun?
Mfg Leo kröll
Klimek erwähnt auch noch die veränderte Luftfeuchtigkeit, die auch die Aerosoldynamik in geschlossenen Räumen beeinflusst, sowie das im Sommer besser aufgestellte Immunsystem. Es gebe viele warme Länder, in denen diese Saisonalität keine Auswirkungen habe, so Popper: „Bei uns hat das einen massiven Effekt.“
Hallo Frau Brodnig,
was sagen Sie zu den Nebenwirkungen der Impfung? Oder nimmt man die in Kauf?
Wie "gefährlich" ist die Impfung? Wer übernimmt die Kosten, wenn es schief geht? Nebenwirkungen werden ja auch gerne abgestritten.
Was sagen Sie zur Immunität von Geimpften / Nicht-Geimpften? Wie gut wirkt die Impfung?
Was sagen Sie zur bedingten Zulassung der Impfstoffe?
Werden Geimpfte noch andere anstecken können oder nicht.
Werden diese nach der Impfung regulär auf Antikörper getestet?
Was ist für Sie ein Verschwörungstheoretiker?
Was sagen Sie zu den Thrombosen, die vor Monaten schon varausgesagt wurden?
Was sagen Sie zur Ehrlichkeit von Pharmaunternehmen?
Dass Menschen verunsichert sind, liegt sicher an der schlechten Kommunikation, an der Angstmacherei.
Aber dass man einem Impfstoff, der nicht erprobt ist, der nur bedingt zugelassen ist, auch skeptisch gegenüberstehen kann, liegt nicht nur daran.
Sabine Winkoff
Sehr geehrte Frau Brodnig,
am 17.05.2021 hat Frau Sabine Winkoff Ihnen mehrere Fragen gestellt. Bislang sind diese von Ihnen in diesem Blog jedoch nicht beantwortet worden.
Eine Antwort darauf wäre wünschenswert.
Eine Frage möchte ich Ihnen zusätzlich stellen: Aus welchen Quellen beziehen Sie Fakten zum Thema Corona-Impfung, wenn es um die Beantwortung der Fragen von Frau Winkoff geht? Die Angabe einiger Hauptquellen wäre wünschenswert.
Freundliche Grüße
Markus Leonhartsberger
Sehr geehrte Frau Brodnig!
Ich habe gerade Ihren Beitrag im aktuellen Profil gelesen und möchte Ihnen ein paar aufmunternde Zeilen zukommen lassen.
Ihre Beiträge gehören für mich zum Lesenswertesten, was derzeit in den österreichischen Medien zu finden ist. Herzlichen Dank dafür und weiter so!
Liebe Grüße aus dem Ländle
Markus Fink
Guten Tag fr Brodnig!
Es ist mir aufgefallen ,oder täusche ich mich das z,B. in der Kronenzeitung die Leserbriefe sehr oft von den gleichen Leuten kommen . Schreiben die entweder so viel ,bzw werden sie einfach öfters berücksichtigt.
Wie stehen Sie du den Inhalten der Paparrazzi aus Passau ,ich meine die "Schwere Kost ",vom Herausgeber
Lg Ludwig Bauböck
Ein Verzeichnis der wichtigsten Faktenchecker gibt es in https://sensiblochamaeleon.blogspot.com/2023/09/faktenchecks-wahrheitssuche-peer-review.html