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Vorratsdaten: Nicht alle Mails werden erfasst

Heute tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Aber welche E-Mail-Daten werden erfasst? Müssen auch Google und GMX unseren Mailverkehr speichern? Oder muss die Telekom aufzeichnen, wann wir mit wem via Google kommunizieren?

Auf diese Fragen habe ich von der Telekom Austria folgende juristische Antwort bekommen und möchte diese zitieren:

“Der dritte Dienst, der eine Speicherpflicht begründet, ist ein “E-Mail-Dienst”. Dieser wird in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF definiert als ein “Kommunikationsdienst im Sinne von § 3 Z 9 [TKG], welcher den Versand und die Zustellung von E-Mails auf Basis des ,Simple Mail Transfer Protocol’ (SMTP) umfasst”. Dies erscheint widersprüchlich, da es sich bei einem klassischen Mail-Service auf Basis von SMTP gerade um keinen Kommunikationsdienst iSd § 3 Z 9 TKG handelt: Ein Kommunikationsdienst ist gem leg cit eine gewerbliche Dienstleistung, die “ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht”. Die “Übertragung von Signalen” ist hierbei von der Initiierung einer solchen Übertragung zu differenzieren. Ein Beispiel aus der physischen Welt hilft dies zu illustrieren: Jemand, der einen Brief versendet, besorgt die Übertragung des Briefes nicht selbst, er initiiert diese bloß. Gleichfalls besorgt ein Anbieter eines Mail-Service (oder eines sonstigen über das Internet angebotenen Dienstes) die “Übertragung von Signalen” nicht selbst, sondern bedient sich zu diesem Zweck eines Internet-Access-Providers, der nach entsprechender Initiierung die Signalübertragung besorgt.

Die Definition des Begriffes “E-Mail-Dienst” in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF ist daher so auszulegen, dass ein solcher Dienst” nur dann vorliegt, wenn der Anbieter gleichzeitig als Internet-Access-Provider (Anbieter eines Kommunikationsdienstes) und als Mail-Service-Provider fungiert. Denn nur in diesem Fall besorgt der Anbieter sowohl den Versand bzw die Zustellung von E-Mails auf Basis von SMTP als auch die “Übertragung von Signalen” (§ 3 Z 9 TKG). Ein “E-Mail-Dienst” wird daher jedenfalls erbracht, wenn über den von einem Internet-Access-Provider bereitgestellten Internetzugang E-Mails über den Mail-Server desselben Internet-Access-Providers per SMTP versendet werden. Umgekehrt wird zweifellos kein “E-Mail-Dienst” erbracht, wenn der Mail-Server eines anderen Providers verwendet wird (zB Gmail).

Dieser willkürlich anmutenden Differenzierung liegt der Gedanke zugrunde, dass es für einen Internet-Access-Provider ungleich aufwändiger wäre, die Verkehrsdaten von E-Mails zu erfassen, die nicht über seine Mail-Server versendet werden, weil er zu diesem Zweck den Datenverkehr von und zu fremden Mail-Servern, der sonst bloß weitergeleitet wird, einer “Deep Packet Inspection” unterziehen müsste. Die Verkehrsdaten von E-Mails, die über den eigenen Mail-Server übertragen werden, müssen hingegen ohnedies zu Zwecken der weiteren Behandlung nicht bloß verarbeitet, sondern interpretiert (dh abhängig von ihrem “Inhalt” unterschiedlich verarbeitet) werden.

Die österreichische Umsetzung der VDS-RL sieht im Ergebnis daher nur dann eine Speicherpflicht vor, wenn die betreffenden Daten vom Provider erzeugt oder interpretiert wurden. Dies weicht von den Vorgaben der VDS-RL ab, die von “erzeugt oder verarbeitet” spricht, wobei “verarbeitet” gem Art 2 Abs 1 leg cit iVm Art 2 lit b Datenschutz-RL denkbar weit gefasst ist und jedenfalls auch den “Inhalts-blinden” Transport von Datenpaketen zwischen einem Nutzer und einem fremden Mail-Server erfasst.

In weiterer Konsequenz führt die angesprochene Differenzierung aber auch zu weniger nachvollziehbaren Ergebnissen: Ein “E-Mail-Dienst” wird dann nicht erbracht, wenn der Provider, dessen Mail-Server verwendet wird, zwar grundsätzlich auch als Internet-Access-Provider fungiert, dies jedoch mangels entsprechender Vereinbarung gegenüber dem konkreten Nutzer nicht tut (zB ein Nutzer verwendet die Mail-Services der A1 Telekom Austria, hat aber seinen Internet-Zugang bei UPC).

Bedeutend schwieriger gestaltet sich die Beurteilung des Falles, dass der Nutzer den Provider zwar grundsätzlich sowohl als Internet-Access- als auch als Mail-Service-Provider in Anspruch nimmt, im Einzelfall aber E-Mails nicht von zu Hause, sondern vom Büro – und damit von einem anderen Internet-Access-Provider aus – verschickt. Der in Bezug auf diese konkrete E-Mail vom Mail-Service-Provider erbrachte Dienst müsste richtigerweise als sonstiger Dienst der Informationsgesellschaft und nicht als Kommunikationsdienst und daher auch nicht als “E-Mail-Dienst” beurteilt werden.

Weiters führt auch die Einschränkung auf jene Dienste, die auf Basis von SMTP erbracht werden, zu interessanten Ergebnissen: Verwendet ein Nutzer Webmail (dh HTTP statt SMTP), um über den Mail-Server seines Internet-Access-Providers eine E-Mail an eine vom selben Provider gehostete E-Mail-Adresse zu senden, so erfolgt dies oft ohne die Verwendung von SMTP, da keine Netzwerkverbindung zu einem anderen Server aufgebaut werden muss. Diesfalls liegt schon begrifflich kein “E-Mail” iSd § 92 Abs 3 Z 12 TKG nF vor, da die elektronische Post nicht auf Basis von SMTP versendet wurde.

Aus der Definition von “E-Mail-Dienst” als SMTP-basierter Dienst ergibt sich auch, dass das Abrufen von E-Mails keine Speicherpflicht begründet, da dies per POP3, IMAP (FN 29) oder Webmail, nicht aber per SMTP erfolgt.

Anbieter von E-Mail-Diensten haben gemäß § 102a Abs 4 TKG nF folgende Daten zu speichern: Teilnehmerkennung, Name und Anschrift des Teilnehmers, dem eine E-Mail-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, bei Versenden einer E-Mail die E-Mail-Adresse und die öffentliche IP-Adresse des Absenders sowie die E-Mail-Adresse jedes Empfängers, bei der Zustellung einer E-Mail in ein elektronisches Postfach die E-Mail-Adresse des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die öffentliche IP-Adresse der letztübermittelnden Kommunikationsnetzeinrichtung.”

 

Das ist also alles sehr kompliziert, aber es macht deutlich: Es werden wesentlich weniger E-Mail-Daten gespeichert, als anfangs gedacht. Der Grund ist eben auch, dass die totale Erfassung jeglicher E-Mail-Kommunikation eine extreme überwachungstechnische Herausforderung darstellt (Stichwort: Deep Packet Inspection). In der Praxis wird wohl nur ein Teil des tatsächlichen Mail-Verkehrs für den Staat aufgezeichnet werden.

Update: Wie Helge Fahrnberger richtig anmerkte, bedeutet dies aber auch, dass von manchen Usern sehr wohl alle E-Mails gespeichert werden – etwa wenn diese als Telekom-Kunden via A1-Adresse kommunizieren.

 

Weitere Meinungen, Interpretationen dieser juristischen Stellungnahme, Kommentare sind erwünscht!

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  • liebe ingrid, schön, dass es dich gibt! jede woche lese ich genussvoll deine kolumne und diesmal- ja es passt jedes wort- die nicht liker sind dieselben leute, die auch am gang nicht grüßen! klar- ja, denen fehlt es am emphatie und dass der like -knopft ist wie das lächelen des internets------ das kling wie eine wunderbare musik in den ohren- würde ich so gerne dir ein paar likes schenken! bleibe dir treu und stark wie du bist und macht deinen weg! ganz lg grüße irena

  • Vielen Dank für die ausführliche Behandlung des Themas. Damit sollten nun wirklich alle Fragen beantwortet sein.

    Ich weiß den Aufwand zu schätzen!

    Gottfried

  • 1.) Das ist natürliche eine Auslegungsmöglichkeit, eine Einzelmeinung, die von StA od. vom Ministerium völlig anders ausgelegt werden kann und durch einen "Erlass" völlig anders regeln kann.

    2.) was in Ö nicht gespeichert wird, wird oftmals im Ausland gespeichert (anderswo gibts auch die #dvs) sodass man sich halt von anderen Ländern wie D mittels Verfahrenshilfe (oder CD-Ankauf) die Infos holt.

    3.) auch bei nicht-schweren Straftaten oder Nicht-Straftaten stellt man einfach einen fingierten oder übertriebenen "Verdacht" in den Raum, sodass man die Daten auch Unschuldiger (oftmals Dissidenten bzw. Andersdenkender) auswertet. Das ist ein ur-, ur-alter Schmäh in der Juristerei.

  • Hast mein volles Mitgefühl.
    So war es für mich als man (Verbrecher) mein Rad klauten

  • ich finde es sehr schön den herrn piraten mit seinem eigenen businessmodell zu konfrontieren. das will er dann auch nicht: wie ein künstler bezahlt werden.
    ich kann ihm auch nur raten, einmal flattr auszuprobieren. wenn er sich davon ein bier im halbjahr leisten kann, hat er glück.
    so sehr ich gegen panikmache und kriminalisierungen bin, die lösungen der piraten sind nicht im geringsten tauglich.

  • Der Pirat ist völlig vernebelt mit seinem "huuuuuh, Interneeeet! Und Flattr-Cents & CC retten uns alle" und Clara Luzia pocht (mir) zu sehr auf "Wenn du Musik hören willst, zahl dafür".

    Erst einmal, was ist das für ein Ansatz "wovon sollen professionelle Musiker leben?".
    Ist man nicht dann erst professionell, WENN man davon lebt?
    Was soll dieses Berufsmusikertumdingens-ho​chgehalte? Wenn man davon leben kann, ist es großartig, aber wenn nicht, muss man sich halt tatsächlich andere Wege suchen, "an das Geld der Fans zu kommen"; sei es Merchandise oder besondere nichtdigitale Extras beim Album oder besondere Livequalitäten/"eine gute Show" oder sich reicherem, (älterem?) Publikum anbiedern oder oder.
    Oder man ist halt nicht "Berufsmusiker" und muss sich wie viele andere Künstler aus anderen Bereichen mit Nebenerwerben oder Auftragsarbeiten durchschlagen.
    Das kann einfach nicht mehr Rückgängig gemacht werden.
    Es "wird" doch heutzutage nicht ernsthaft jemand MusikerIn, im Glauben, vom Verkauf von Alben leben zu können..?

    Es ist schade, dass Musik oft nicht gewertschätzt wird, DAS sollte sich tatsächlich ändern. Aber in einer Zeit, wo jede_r, der Musik machen will und ein paar hundert Euro in einen PC/Instrumente investieren kann, auch Musik machen kann, ist jammern auch das falsche. Der Kuchen ist ja gleich groß, bzw. kleiner - er wird aber in viiiiiel mehr kleine Stücke geteilt.

    (Und einer der erfolgreichsten Acts des Landes zu sein, reicht heutzutage natürlich nicht aus, wenn dieses Land die Größe von Österreich hat man und außerhalb des FM4-Universums wenig Aufmerksakeit bekommt...ich weiß ja nicht mehr genau, wie es "vor dem Internet" war, aber ich behaupte mal, dass es vor 20 Jahren nicht so viele österreichische Acts gab, die außerhalb der Landesgrenzen Beachtung bekamen..?)

    • stimmt, doch das mit den paar hundert euro stimmt überhaupt nicht, klar kannst Du musik machen mit billigsdorfer ausrüstung, doch das klingt dann eben jämmerlich, noch ist es nicht möglich nur annähernd den sound zu schaffen, der in millionenteuren studios produziert wird. eine akustische gitarre die wirklich gut klingt kostet minimum 3000 euro. eine komplette adäquat klingende CD mit 11 songs kostet an die 40 000 Euro. marketing ist da noch keines dabei und don't forget wer bezahlt die musiker, techniker und co., als einzelindividuum kannst Du vieles selber erreichen, doch es ist ein unterschied ob Du dich auskennst mit soundtechnik oder dies als beruf ausübst, ergo wird die qualität der musik vorerst rapide zurückgehen. wirklich begabte musiker werden zu beginn das handtuch werfen, denn wer will sich das ganze noch geben, es wurde durch die gratismentalität noch schwieriger sich gegen konzerne und gaballiers als auch ötzis durchzusetzen, denn nur wer das geld hat kann sich qualität leisten, der rest kann bleiben wo der pfeffer wächst und wer wirklich eine ahnung hat von der materie wird sich nicht die blösse geben ein home recording konstrukt anzubieten, geschweige denn dass man sich das selber anhören will, klingt eben shei....e, und die , die das gegenteil behaupten, kennen sich eben nicht aus, es gibt ja auch bei castingshows leute, die denken superstars zu sein und verstehen die welt nicht mehr wenn sie zur sau gemacht werden. dennoch hast Du gute ansätze in Deinem posting, lg

      • mein hobby kostet bisher auch leicht 20.000,- ich nenne mich deshalb aber nicht profesioneller radrennfahrer und jammere über die geringen preisgelder bzw mangelnde sponsoringverträge...

        • nicht alles was hinkt....
          Dass dein Hobby dich eine gewisse Menge Geld gekostet hat, ist zwar schön, hat aber nicht das geringste mit dem Thema zu tun. Die Begriffe "Professionalisierung" und "erfolgreich" sind im Gegensatz zu dir als Rennradfahrer von aussen zugeschriebene und hinsichtilch Marktdurchdringung und kultureller Identität legitime Begriffe. Wenn du Rennrad fährst, interessiert das abgesehen von deinen Angehörigen wahrscheinlich niemanden, wenn CL´s Album ins Netz gestellt wir, werden 10.000 Downloads getätigt. You see??

  • Interessantes Interview der liebe Herr Kopaczynski argumentiert mMn sehr schwach - kann auch sein dass da Argumentationslücken der Piraten widergespiegelt werden.

    Was mir fehlt ist allerdings die Diskussion über Vertriebswege/modelle von Musik per se z.B. Frage an C.L. "Wieviel Geld bekommst Du raus beim Albumverkauf um €10?"

  • Als Urheber meine ich mittlerweile: Jeder Generation das Recht auf Utopie. Unverständlich ist allerdings, dass die Piraten bislang nicht in der Lage sind, den §42 des Urheberrechts sinnerfassend zu lesen. Das Recht auf Privatkopie existiert seit den sechziger Jahren!

    Eindeutig NICHT privat ist natürlich, wenn man ein geschütztes Werk (dessen Veröffentlichungsrecht man nicht hat) ins web stellt und so einen schwarzen Gratis-Vertriebskanal zu geschätzten 2 Milliarden potenzieller Konsumenten eröffnet. Das sollte auch jedem Teenager einleuchten. Und wenn nicht, sind die Erziehungsberechtigten gefordert. Man lässt Kinder ja auch nicht die Autobahn überqueren.

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