Das Böse zwischen den Zeilen
Was am Anti-Piraterie-Abkommen Acta wirklich bedenklich ist
Zehntausende Menschen protestierten europaweit gegen Acta, das umstrittene “Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, also Anti-Produkt-Piraterie-Abkommen. Allein in Wien gingen Mitte Februar mehr als 3000 Menschen auf die Straße, sie fürchten um ihre Freiheit im Netz. Die Politik ist von den Protesten in München, Paris, Dublin überrascht. Österreich hat zwar den Verhandlungsabschluss unterzeichnet, das Dokument aber noch nicht im Parlament ratifiziert. Derzeit geben sich auch heimische Minister zurückhaltender und blicken gespannt nach Straßburg. Alles hängt derzeit vom EU-Parlament ab. Dort werden die Abgeordneten die Weichen stellen, ob Acta in Europa kommt.
Ein Informationskrieg ist ausgebrochen, bei dem beide Seiten nicht ganz die Wahrheit sagen. Im Internet kursieren Videos, die Acta als totales Überwachungsinstrument darstellen, das zwangsläufig zu totaler Zensur führt. Als Reaktion veröffentlicht die EU-Kommission das Dokument “10 Mythen über Acta“. Kurz darauf kontern wiederum Bürgerrechtler mit dem Text: “10 Mythen der EU-Kommission über Acta“.
Wie schlimm ist Acta wirklich? Acta deckt ein riesiges Themenspektrum ab, von der gefälschten Louis-Vuitton-Tasche über den Handel mit Generika-Medikamenten bis hin zum Madonna-Video auf Youtube. Das Abkommen spricht nirgendwo von Zensur, und es führt auch nicht automatisch zum Tod des freien Internets. Und doch lehnen es anerkannte europäische Rechtsprofessoren ab.
Ein Informationskrieg ist ausgebrochen, bei dem beide Seiten nicht ganz die Wahrheit sagen.Acta wurde hinter verschlossenen Türen ausgefeilt. Unter der Führung der USA und Japan verhandelten Dutzende Staaten mehrere Jahre lang, alle Länder verpflichteten sich zur Verschwiegenheit, selbst die Zwischenberichte durften nicht offengelegt werden. Das Ergebnis: ein 51 Seiten langes Dokument mit schwammigen Passagen, die viel Raum zur Interpretation offenlassen. Und genau diese vagen Passagen führen nun zum Streit.
Zum Beispiel Artikel 27: Bei diesem Absatz reden die Kritiker von Netzsperren, also dass Internetpiraten künftig der Zugang zum Netz verboten werden könnte. Aber das stimmt so nicht. Nirgendwo ist dezidiert von Netzsperren zu lesen, das stand nur in früheren Entwürfen.
In der Endversion hingegen kommt dieses Thema nur zwischen den Zeilen hervor, etwa in Artikel 27, Absatz drei. Hier fordert Acta stärkere “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben“, um Urheberrechtsverstöße wirksam zu bekämpfen. Das klingt harmlos – wer hat schon etwas gegen “Kooperation“? Im schlimmsten Fall könnte das aber heißen, so fürchtet manch ein Jurist, dass Internetprovider plötzlich zu Hilfssheriffs werden, die eigenmächtig den Datenstrom ihrer Kunden überwachen.
Das klingt nach George Orwell, diese Ideen gab es aber bereits in Europa. So wollte eine belgische Verwertungsgesellschaft durchsetzen, dass ein Internetanbieter sämtliche Daten seiner Kunden überwachen muss, um illegale Downloads auszufiltern. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging das zu weit, er verbot diesen Netzfilter vergangenen November.
Was das Justizministerium nicht sagt: Acta setzt neue Standards im internationalen Recht. Segnet das Europaparlament Acta ab, dann werden die Scharfmacher künftig bei jeder Gesetzesänderung auf den Vertrag pochen. Man könnte sagen: Acta ist nicht so schlimm wie sein Ruf. Aber es öffnet die Tür für spätere Verschärfungen.
Vielleicht sind manche Verschärfungen unausweichlich. Natürlich haben Musiker, Filmstudios und Autoren das gute Recht, dass der Staat ihr Eigentum schützt. Gleichzeitig aber muss sich ein Beschuldigter zur Wehr setzen können. Ein User, der aus dem Netz gesperrt wird, muss dagegen auch Einspruch erheben dürfen.
Doch hier ist Acta unausgewogen. Mehr als 20 der führenden Urheberrechtsprofessoren von der Uni Cambridge bis zum Max-Planck-Institut haben sich gegen Acta ausgesprochen, dem Dokument fehle die “Balance zwischen den Interessen einzelner Parteien“, auch gingen viele Bestimmungen über das bestehende EU-Recht hinaus. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Juristen das Europaparlament auf, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.
Einer dieser Juristen ist der Rechtsprofessor Axel Metzger von der Leibniz Universität Hannover. “Acta ist extrem einseitig“, sagt er. Zum Beispiel stört ihn, dass Grenzkontrolleure wesentlich mehr Befugnisse bekommen. Nach Artikel 13 können sie leichter selbst entscheiden, welche Produkte sie an der Grenze beschlagnahmen, sogar der Besitz von privat Reisenden ist womöglich betroffen. Denn laut Artikel 14 können “kleine Mengen von Waren ohne gewerblichem Charakter, die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden“ konfisziert werden. Ein mögliches Szenario: Ein Europäer macht in Südkorea Urlaub, kauft sich sichtbar gefälschte Adidas-Turnschuhe. Am Flughafen sagt der Beamte: “Schuhe ausziehen, diese Fälschung ist beschlagnahmt!“
Acta verwischt die Grenze zwischen organisiertem Verbrechen und Internetpiraterie im Wohnzimmer.Acta verwischt die Grenze zwischen organisiertem Verbrechen und Internetpiraterie im Wohnzimmer. Artikel 9 klärt etwa den Schadenersatz, die Höhe der Strafzahlung soll etwa anhand des “empfohlenen Verkaufspreises“ berechnet werden. Kritiker wie der EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht von den deutschen Grünen, selbst Jurist, befürchten horrende Strafzahlungen. “Stellen Sie sich vor, jemand lädt ein Youtube-Video ohne Berechtigung hoch“, sagt er. Also zum Beispiel den neuesten Madonna-Song. Dann wird dieses Video 100.000-mal angeklickt, auf iTunes kostet das Lied 99 Cent. Wenn man den Schadenersatz anhand des Verkaufspreis berechnet, muss der Internetuser dann fast 100.000 Euro Strafe zahlen?
Vielleicht ist das nur Alarmismus und kein österreichischer Richter würde das jemals so berechnen. Allerdings schließt Acta nirgendwo aus, dass der Vertragstext so interpretiert werden kann. In den USA gibt es tatsächlich dermaßen harte und abschreckende Urteile. Das Abkommen trägt hier eindeutig eine amerikanische Handschrift.
“Während Zivilorganisationen bei der Entstehung nicht mitreden durften, waren die Großkonzerne im Film- und Musikbereich eingebunden. Das ist der wahre Skandal“, meint Jörg Leichtfried, SPÖ-Abgeordneter im Straßburger Parlament. Das EU-Parlament kritisierte mehrfach, dass es nicht ausreichend informiert wurde. So durften nur einzelne Abgeordnete einen Blick auf die Zwischenversionen des Textes werfen, die gewählten Volksrepräsentanten waren nicht aktiv in die Entstehung des Vertrags eingebunden.
Schließlich trat sogar der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments, Kader Arif, aus Protest zurück. “Ich werde nicht an dieser Maskerade teilnehmen“, schrieb er im Jänner, “ich verurteile den gesamten Prozess, der zur Unterschrift des Vertrags führte. Die Zivilgesellschaft wurde nicht einbezogen, es mangelte seit Beginn der Verhandlungen an Transparenz, die Empfehlungen des EU-Parlaments wurden abgelehnt.“
Nun liegt das fertige Papier im EU-Parlament, ab kommender Woche diskutieren die Abgeordneten darüber, im Juni sollen sie abstimmen. Nach den Protesten gegen Acta rudern einige Politiker zurück. EU-Justizkommissarin Viviane Reding schlägt zum Beispiel vor, den EuGH zu befragen, ob Acta tatsächlich mit europäischem Recht vereinbar ist. Und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) meinte: “Wir werden abwarten, was das Europaparlament tut. Wenn es notwendig ist, werden wir uns gegebenenfalls nochmals mit der Materie befassen.“
Das klingt, als könne man noch über Details von Acta diskutieren. Ein Trugschluss: Der Vertrag ist fertig ausgehandelt, entweder Europa nimmt ihn zu 100 Prozent an oder lehnt ihn zu 100 Prozent ab. Es gibt keine Möglichkeit, einzelne Passagen zu streichen oder abzuschwächen. Dafür müsste ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.
Sollte das Europaparlament Nein sagen, ist das erst der Beginn einer neuen Debatte.“Die Europäischen Sozialdemokraten sind am Weg, sich gegen Acta zu entscheiden“, sagt der Abgeordnete Leichtfried. Die Grünen sind schon seit jeher dagegen, die Konservativen seit jeher dafür. Die Liberalen könnten schlussendlich entscheiden: Setzt sich in ihrer Fraktion der wirtschaftsliberale Flügel durch, der die Rechte der Urheber wahren will? Oder sind es doch die Gesellschaftsliberalen, die eine Benachteiligung der Bürger fürchten?
Sollte das Europaparlament Nein sagen, ist das erst der Beginn einer neuen Debatte. Derzeit werden Rufe laut, dass Europa aktiv werden muss. Zuerst soll sich die EU einigen, wie sie sich das Urheberrecht im 21. Jahrhundert vorstellt und wie man es auch online durchsetzen kann. Erst dann möge man internationale Verträge wie Acta abschließen.
Dieser Artikel ist in Falter 8/12 erschienen. Fotos: Christian Stipkovits
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Hallo,
werden Kommentare mit Links nicht angenommen? Ich hätte da noch einen Knaller.
Gruss G.
Man muss anscheinend ohne links auskommen. Aber ich habe auch noch etliche Beispiele, wo sich auch noch so mancher selbst zuerst einmal an die Nase fassen sollte, bevor er die schräge Argumentation von anderen kritisiert. So argumentieren z.B. etliche Politiker damit, dass die Klimakrise einfach nur durch freiwilligen Verzicht in den Griff zu bekommen wäre, weil das ja beim Ozonproblem angeblich auch ganz ohne Verbote funktioniert hat. In Wirklichkeit trat am 1. August 1991 trat in Deutschland eine Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Stoffen in Kraft. Und noch ein aktuelles Beispiel. Aktuell wird in Deutschland von einigen Politikern andauernd behauptet, dass OP-Masken hinsichtlich Eigenschutz vollkommen wirkungslos wären und dass der Normalbürger die ja sowieso unmöglich richtig anlegen könne. In Wirklichkeit sind die aber nur halt nicht in ausreichender Anzahl verfügbar. Das Problem ist von selbigen hausgemacht. Es ist ja verständlich, dass die knappen Masken dann dem Klinik-/Pflegepersonal vorbehalten sein müssen. Ich glaube aber nicht, dass die Verbreitung von solchen Falschmeldungen da weiterhilft. Es bestärkt lediglich die Leute, die oft mit den eigenen „Fake-News“ ja auch nur die Welt verbessern wollen. Es gibt zu dem Thema noch etliche weitere Beispiele.
Vielleicht noch eine herrliche Blüte, die man auch der Nachwelt nicht vorenthalten sollte.
Frank Ulrich Montgomery bei Maybrit Illner spezial am 17. März 2020 zur einfachen Mundschutz-Maske: „Schützt nicht. … und dass die Asiaten die tragen, das hat etwas mit deren Schönheitsideal zu tun ...“
Bei vielen asiatischen Frauen gilt helle Haut tatsächlich als Schönheitsideal. Aber einmal abgesehen davon, dass die Männer dort genau so häufig Masken tragen wie die Frauen, dürfte ein aufgehelltes Rechteck im Gesicht auch bei asiatischen Frauen nicht unbedingt als Schönheitsmerkmal gelten. Die Asiaten haben wohl eher aus der Erfahrung heraus gelernt. Nach dem Vogelgrippe-Ausbruch 2006, hat die Stadtverwaltung in Hongkong an etliche Haushalte Masken verteilt. Die Aktion hat anscheinend erfolgreich gegen die Verbreitung der Viren gewirkt. Die WHO hat offensichtlich auch daraus gelernt. Drei Jahre später hat dann auch die WHO das Tragen von Masken als Prophylaxe gegen eine H1N1-Infektion in belebten öffentlichen Räumen ganz offiziell empfohlen und auch beschrieben wie die Masken anzuwenden sind (Advice on the use of masks1 in the community setting in Influenza A (H1N1) outbreaks 1 May 2009 ).
Ich bin einfach nicht perfekt, beabsichtigter Link - WELT: https://www.welt.de/vermischtes/article207221877/Corona-Pandemie-Sterberate-bei-Beatmungspatienten-gibt-Raetsel-auf.html
Hätte mich ja gewundert, wenn in den üblichen Kreisen die Kriese nicht für die Vermarktung von MMS genutzt würde. Das Video mit dem Titel "Endlich wissenschaftlich erklärt - Warum ClO2 gegen Covid 19 hilft" ist alleine schon deshalb sehenswert, weil der Vortragende mit jeder Menge wissenschaftlich anmutender Fachausdrücke herumwirft, die oft noch nicht einmal selbst richtig aussprechen kann. Ich kann mir alleine von daher schon nicht vorstellen, dass der weiß, was er da redet. Ich kenne den Kanal ganz gut, weil er seit geraumer Zeit altes Videomaterial mit neuerem Material vermischt und dann unter die Leute bringt. Gespickt mit Halbwahrheiten zum Implizieren von Falschinformationen. Längst widerlegtes wird einfach neu verpackt unter die Leute gebracht. Verweise auf längst gelaufene entsprechende Untersuchungen dazu werden zensiert. Dazu gibt es gut dokumentierte Fälle. Es gibt auch noch einen gut dokumentierten Fall, wo die Kanalbetreiber zwei fachlich zu kompetente Kommentatoren, eine anstehende Sperrung angekündigt hat bevor die dann vollzogen wurde. Sollte wohl der Abschreckung dienen.
Über den Blog der Kanalbetreiber wird übrigens auch die am Adalbert Stifter Gymnasium verfasste vorwissenschaftliche Arbeit, “Freie Energie Eine unbekannte Quelle” vermarktet. Wer das abschreckend Beispiel lesen will, der findet die Arbeit aber auch als pdf im Netz.
Unter dem Video ist jetzt der folgende Eintrag zu finden:
COVID-19
Aktuelle, wissenschaftliche Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das dürfte jetzt so manchem Zuschauer implizieren, dass das Video von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stammt und unter dem zugehörigen Link ergänzende Infos zu finden sind. Über die Unwirksamkeit von MMS ist dort nichts zu finden. Ich verstehe nicht, warum man solche Videos nicht einfach sperrt. Beim Sperren von Posts von Aufklärern tut sich YT deutlich leichter, offensichtlich weil die die Klickrate bremsen. Auch darüber gibt es dokumentierte Fälle.
Warum nicht gleich so:
Dieses Video wurde entfernt, weil es gegen die Community-Richtlinien von YouTube verstößt.
Inzwischen ist ganz weg. Jedenfalls an der Stelle.
Dezeit wird mal wieder haarsträubendes an Verschwörungstheorien und Falschmeldungen verbreitet.
Wolfgang Kubicki bezweifelt anscheinend, dass das Robert-Koch-Institut bei der Reproduktionsrate mit offenen Karten spielt. Wenn er das ernst meinen würde, dann hätte er längst selbst nachgerechnet oder wenigstens nachrechnen lassen. Die erforderlichen Daten sind alle über gleich mehrere Quellen frei verfügbar.
Christian Lindner versucht offensichtlich mit Halbwahrheiten Falschmeldungen zu implizieren.
30. April 2020 Christian Lindner bei Maybrit Illner 35:45. Wenn man den Medien glauben kann hat H. Drosten gestern gesagt:“Kinder sind so infektiös wie Erwachsene und heute sagt er, nur ein drittel so gefährlich wie unlängst berichtet worden ist. Also zwei gegenteilige Aussagen innerhalb von 24 Stunden“.
Er bezieht sich da offensichtlich auf den am Nachmittag des gleichen Tages veröffentlichten Prodcast vom NDR.
30. April 2020 Podcast 37 H.Drosten zu einer ganz aktuellen Untersuchung von seinem Team: “Wir können in Kindergruppen nicht nachweisen, dass die unterschiedliche Viruskonzentrationen in den Atemwegen haben, gegenüber Erwachsenen. .. Es gibt keine nachweisbaren Unterschiede in der Viruslast .. Es könnte gut sein, dass die genau so infektiös sind wie Erwachsene.“. Also genau das Gegenteil von dem, was H. Lindner zu verbreiten versucht. Das angesprochene Drittel bezieht sich auf eine Empfänglichkeit die man über Kontaktbereinigungen aus anderen Untersuchungen herleiten kann. Stark vereinfacht ausgedrückt ist das Risiko einer eingehenden Infektion dort bei Kindern ein Drittel und bei Älteren 1.5 mal so hoch wie bei Erwachsenen. Das sagt aber nichts darüber aus, wie ansteckend die verschiedenen Gruppen sind.
Erschreckend ist, dass jetzt offensichtlich einige Politiker mit ziemlich fragwürdigen Methoden versuchen die Naturwissenschaftler zu spalten. Die waren sich aber praktisch immer in allen wesentlichen Punkten einig.
Achtung, zwischen den Punkten Anzahl registrierter User und Umsatz ist ein und, kein oder.
Zuerst: Danke für den Hinweis! Ich habe das ursprünglich auch so gelesen, aber mir wurde erklärt, dass diese Formulierung im Gesetz sinngemäß wie ein "oder" zu lesen ist, weil nicht aufgezählt wird, wer inkludiert ist, sondern weil aufgezählt wird, wer exkludiert ist. Und diese Formulierung wirkt sich nach dieser Auskunft so aus, dass man erfasst ist, wenn man nur einen der Punkte erfüllt. Das Ganze ist jedenfalls sehr kompliziert formuliert, weil nicht aufgelistet wird, wer inkludiert ist, sondern in welcher Konstruktion man exkludiert ist.
Im Großen und Ganzen ist bekannt, was kommen soll: Das „Upskirting“-Verbot etwa, also das Verbot, mit oder ohne Kleidung bedeckte Geschlechtsteile heimlich zu fotografieren oder diese Aufnahmen zu verbreiten, was eben jener Fußballtrainer tat. Oder dass Kommunikationsplattformen künftig einen Ansprechpartner im Land haben und Transparenzberichte abliefern müssen.