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Hasskommentare richtig melden – eine Anleitung

Wer Verhetzung, Bedrohung, Beleidigung bei Instagram, Facebook, TikTok, X melden will, sollte aufpassen: Die Melde-Formulare der Plattformen sind kompliziert. Hier eine Übersicht, wie man strafbare Hasskommentare geschickt melden kann.

In der ganzen EU gilt der Digital Services Act: Er verpflichtet sehr große Online-Plattformen, rechtswidrige Hasskommentare auch wirklich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Doch ein Problem existiert: Die Melde-Formulare der großen Plattformen sind kompliziert. Es kann zum Beispiel passieren, dass User:innen diese Formulare so ausfüllen, dass die Plattformen eine Prüfung nach ihren eigenen internen Regeln einleitet – nicht nach nationalen Gesetzen. Es ist jedoch sinnvoll, eine Meldung gemäß dem Digital Services Act durchzuführen und somit eine Überprüfung nach dem Gesetz anzustoßen. Hier gebe ich hier eine detaillierte Anleitung, wie man potenzielle Hasskommentare bei Instagram, Facebook, X und TikTok melden kann, sodass sie nach den bestehenden Gesetzen überprüft werden.

 

Instagram:

Schritt 1: Will man in Instagram einen beleidigenden oder hetzerischen Kommentar melden, dann kann man in der App den Kommentar nach links wischen – hier auf das Symbol mit dem Rufzeichen klicken und dann “Diesen Kommentar melden” wählen (in der Desktop-Version gibt es auch auf Instagram drei Punkte neben Kommentaren, wenn man diese anklickt, kommt hier ähnlich wie bei Facebook der “Melden”-Knopf).

So sieht es aus, wenn man in der App einen Kommentar nach links wischt:

So sieht es aus, wenn man in der App einen Kommentar nach links wischt

Schritt 2: Wichtig – hier nun ganz nach unten scrollen und folgendes auswählen: “Als rechtswidrig melden”. So kommt man in den Melde-Modus nach dem Digital Services Act.

Schritt 3: Hier kommt nun nochmal die Frage, was man melden will. Wenn man rechtswidrige Hasskommentare melden will, hier “Inhalt ist aus anderem Grund rechtswidrig (zum
Beispiel Hassrede, Belästigung)”
anklicken.

Schritt 4: Endlich! Wir sind im Melde-Formular angekommen, bei welchem wir eigentlich landen wollten. Hier nun etwas nach unten scrollen. Dort steht viel Text, aber dann kommt ein Feld, in dem man angeben soll, aus welchem Land man ein potenziell rechtswidriges Hass-Posting meldet. Ich habe “Österreich” angegeben, weil ich selbst aus Österreich bin und weil der betroffene Account, wo der Kommentar erschien, ebenfalls aus Österreich ist.

Zusätzlich wichtig: Als nächstes kommt die Frage “Welche Rechtslage möchten Sie melden?”. Bei Hasskommentaren empfiehlt sich, hier “Der Inhalt verstößt meiner Meinung nach gegen ein Gesetz,
das oben nicht erwähnt wird (z. B. Hassrede)” anzugeben. 

Schritt 5: Jetzt kommt eine lange Liste – davon nicht abschrecken lassen! Bei vielen Fällen von Hasskommentaren wird es z.B. für Österreich um Tatbestände wie “Beleidigung (§ 115 öStGB)”, “Gefährliche Drohung (§ 107 öStGB)” oder “Verhetzung (§ 283 öStGB)” gehen. Deutsche Nutzer:innen können z.B. in manchen Fällen die Tatbestände “Beleidigung (§§ 185/188 dStGB)”, “Üble Nachrede/Verleumdung (§§ 186/187/188 dStGB)”, “Bedrohung (§ 241 dStGB)” angeben. Wichtig: Auch als Nicht-Juristin oder Nicht-Jurist kann man hier einfach nach Vermutung potenzielle Tatbestände angeben, die Plattformen sind auf jeden Fall verpflichtet, die Meldung ernsthaft anzusehen. Man muss sich auch nicht sicher sein, ob der Beitrag tatsächlich rechtswidrig ist – es ist die Aufgabe der Plattform, das zu überprüfen.

So sieht das Formular in Österreich aus:

So sieht das Formular in Deutschland aus:

Schritt 6: Jetzt kommt ein paar Nachfragen – diese einfach der Reihe nach ausfüllen:

Weshalb sind Sie der Ansicht, dass dieser Inhalt gegen die von Ihnen angegebenen Gesetze verstößt?

>> Hier kann man einfach eine kurze Begründung hineinschreiben, zB welches Wort beleidigend oder hetzerisch ist

Bitte laden Sie eine Kopie der Nachforschungen, rechtlichen Schritte oder gerichtlichen Entscheidungen hoch

>> Hier muss man nichts hochladen (auf “Mit der Meldung fortfahren” klicken)

In wessen Namen führst du die Meldung durch?

>> Für die meisten Privatpersonen wird “Ich melde den Inhalt in meinem Namen” die zutreffende Antwort sein

>> Im Folgenden nun private Daten angeben: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse.

>> Dann auf “Mit der Meldung fortfahren” klicken

Schritt 7: Hier ist bereits die URL des gemeldeten Postings vorausgefüllt – man muss keine weiteren Adressen angeben.

>> Es reicht auf “Mit der Meldung fortfahren” zu klicken.

>> Bei “Verfügen Sie über einen Gerichtsbeschluss, der die Unrechtmäßigkeit des gemeldeten Inhalts begründet?” einfach auf “Nein” klicken.

Schritt 8: Wir sind gleich fertig! Zum Schluss steht der Text: “Durch Absenden dieser Meldung erklären Sie: dass der gemeldete Inhalt nach Ihrem besten Wissen und entsprechend der vorstehenden Beschreibung rechtswidrig ist; dass die darin enthaltenen Informationen zutreffend sind; und, dass Sie, falls Sie im Namen eines Mandaten handeln, vom Mandaten als dessen Rechtsvertreter dazu bevollmächtigt sind, diese Meldung einzureichen.” Hier bei “Stimmen Sie zu?” auf “Ja” klicken. 

>> Ganz zum Schluss unter dem Feld “Elektronische Unterschrift” einfach den eigenen Namen eintippen

Und dann “Senden”. Fertig!

Facebook:

Schritt 1: Um in der App einen Kommentar zu melden, tippt man auf diesen, dann poppt ein Fenster auf und man klickt auf “Kommentar melden”. Am Computer fährt man mit der Maus über den Kommentar, seitlich davon tauchen drei Punkte auf, auf die man klicken kann und dort dann “Kommentar melden” auswählen.

Die weiteren Schritte sind sehr ähnlich wie bei Instagram. Hier gehe ich das schnell durch:

Schritt 2: Wichtig – hier nun ganz nach unten scrollen und folgendes auswählen: “Als rechtswidrig melden”. So kommt man in den Melde-Modus nach dem Digital Services Act.

 

Schritt 3: Hier kommt nun nochmal die Frage, was man melden will. Wenn man rechtswidrige Hasskommentare melden will, hier “Inhalt ist aus anderem Grund rechtswidrig (zum
Beispiel Hassrede, Belästigung)”
anklicken.

Schritt 4: Jetzt sind wir im Melde-Formular angekommen, bei welchem wir eigentlich landen wollten. Zuerst ausgeben für welches Land man ein potenziell rechtswidriges Hass-Posting meldet. Ich habe “Österreich” angegeben, weil ich selbst aus Österreich bin und weil der betroffene Account, wo der Kommentar erschien, ebenfalls aus Österreich ist.

Zusätzlich wichtig: Als nächstes kommt die Frage “Welche Rechtslage möchten Sie melden?”. Bei Hasskommentaren empfiehlt sich, hier “Der Inhalt verstößt meiner Meinung nach gegen ein Gesetz,
das oben nicht erwähnt wird (z. B. Hassrede)” anzugeben. 

Schritt 5: Jetzt kommt eine lange Liste – davon nicht abschrecken lassen! Bei vielen Fällen von Hasskommentaren wird es z.B. für Österreich um Tatbestände wie “Beleidigung (§ 115 öStGB)”, “Gefährliche Drohung (§ 107 öStGB)” oder “Verhetzung (§ 283 öStGB)” gehen. Deutsche Nutzer:innen können z.B. in manchen Fällen die Tatbestände “Beleidigung (§§ 185/188 dStGB)”, “Üble Nachrede/Verleumdung (§§ 186/187/188 dStGB)”, “Bedrohung (§ 241 dStGB)” angeben. Wichtig: Auch als Nicht-Juristin oder Nicht-Jurist kann man hier einfach nach Vermutung potenzielle Tatbestände angeben, die Plattformen sind auf jeden Fall verpflichtet, die Meldung ernsthaft anzusehen. Man muss sich auch nicht sicher sein, ob der Beitrag tatsächlich rechtswidrig ist – es ist die Aufgabe der Plattform, das zu überprüfen.

Schritt 6: Jetzt kommt ein paar Nachfragen – diese einfach der Reihe nach ausfüllen:

Weshalb sind Sie der Ansicht, dass dieser Inhalt gegen die von Ihnen angegebenen Gesetze verstößt?

>> Hier kann man einfach eine kurze Begründung hineinschreiben, zB welches Wort beleidigend oder hetzerisch ist

Bitte laden Sie eine Kopie der Nachforschungen, rechtlichen Schritte oder gerichtlichen Entscheidungen hoch

>> Hier muss man nichts hochladen (auf “Mit der Meldung fortfahren” klicken)

In wessen Namen führst du die Meldung durch?

>> Für die meisten Privatpersonen wird “Ich melde den Inhalt in meinem Namen” die zutreffende Antwort sein

>> Im Folgenden nun private Daten angeben: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse.

>> Dann auf “Mit der Meldung fortfahren” klicken

Schritt 7: Hier ist bereits die URL des gemeldeten Postings vorausgefüllt – man muss keine weiteren Adressen angeben.

>> Es reicht auf “Mit der Meldung fortfahren” zu klicken.

>> Bei “Verfügen Sie über einen Gerichtsbeschluss, der die Unrechtmäßigkeit des gemeldeten Inhalts begründet?” einfach auf “Nein” klicken.

Schritt 8: Wir sind gleich fertig! Zum Schluss steht der Text: “Durch Absenden dieser Meldung erklären Sie: dass der gemeldete Inhalt nach Ihrem besten Wissen und entsprechend der vorstehenden Beschreibung rechtswidrig ist; dass die darin enthaltenen Informationen zutreffend sind; und, dass Sie, falls Sie im Namen eines Mandaten handeln, vom Mandaten als dessen Rechtsvertreter dazu bevollmächtigt sind, diese Meldung einzureichen.” Hier bei “Stimmen Sie zu?” auf “Ja” klicken. 

>> Ganz zum Schluss unter dem Feld “Elektronische Unterschrift” einfach den eigenen Namen eintippen

Und dann “Senden”. Fertig!

X (vormals Twitter):

Schritt 1: Auch das Meldeformular von X kann Leute verwirren. Die Melde-Möglichkeit erscheint, indem man auf die drei Punkte neben einem Tweet klickt. Achtung, um nach den gesetzlichen Vorgaben einen Hasskommentar zu melden, nicht auf “melden” klicken, sondern auf “Illegale Inhalte in der EU melden”

Schritt 2: Dann kommt man zum eigentlichen Melde-Formular basierend auf den europäischen Gesetzen. Hier nach unten scrollen und schrittweise das Formular ausfüllen (zB den eigenen Namen angeben, das jeweilige Land auswählen (ich habe im folgenden Screenshot z.B. Deutschland gewählt, weil es in diesem Fall um einen Account aus Deutschland ging). Dann kann man aus einer Reihe von potenziellen Rechtsverstößen wählen, in vielen Fällen wird womöglich “üble Nachrede/Beleidigung” zutreffen – aber keine Sorge, man muss kein Jurist oder keine Juristin sein, um das auszuwählen. Einfach das nehmen, was sich für einen richtig anhört.

Schritt 3: Am Ende kann man noch eine Erklärung anfügen bei dem Punkt “Bitte gib mehr Details zur Situation an”  (muss man nicht, ich tue es in der Regel). Und am Ende ist wichtig, bei “Ich bin in gutem Glauben der Ansicht, dass die Informationen und Beschuldigungen, die ich angebracht habe, korrekt und vollständig sind.” das Häkchen zu machen. Fertig!

TikTok:

Schritt 1: Um in der App einen Kommentar zu melden, muss man etwas länger mit dem Finger drauf klicken. Dann öffnet sich ein Popup, bei welchen man den Punkt “Melden” auswählt. (Am Deskop-Computer klickt man hingegen auf die drei Punkte rechts neben dem Kommentar.)

 

Eine Anmerkung zum Schluss: Es kann sein, dass sich die Formulare auch wieder ändern – die Plattformen tüfteln oft an ihren unterschiedlichen Formularen herum. Wichtig ist, jeweils jene Melde-Möglichkeit zu suchen, bei welcher man dezidiert “illegale” oder “rechtswidrige” Inhalte meldet, um hier auch bei dem jeweiligen Meldeformular zu landen, welches eine Überprüfung basierend auf den europäischen Gesetzen einleitet.

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  • Liebe Frau Brodnig,

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    Freundliche Grüße

  • Die Klage,

    Unterstützung von mir.
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    Lg

    WERNER

  • Sehr geehrte Frau Brodnig,

    ich bin Inhaber eines Bildungsinstitutes und bitte um Kontaktaufnahme.
    Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Thema Digitalisierung nahe bringen
    und ich würde gerne mit Ihnen abklären, ob Sie mit uns Workshops durchführen würden.

    Lieben Gruß
    Christian Lang

  • Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.

    1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
    2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
    3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.

    Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen

    • zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen - und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft - völlige Freiheit geben.
      zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses "Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!" von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
      zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine - auch tiafsten - Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat - im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.

      Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?

  • Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils - sofern es stand hält - nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
    Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.

    • Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist - Frauen Opfer, Männer Täter.
      Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.

  • Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!

    • Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
      Potenziellen "Tätern" muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.

  • Warum muss sich eine Frau dagegen "wehren". Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
    Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
    Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
    Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen "Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!"-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.

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