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Hasskommentare richtig melden – eine Anleitung

Wer Verhetzung, Bedrohung, Beleidigung bei Instagram, Facebook, TikTok, X melden will, sollte aufpassen: Die Melde-Formulare der Plattformen sind kompliziert. Hier eine Übersicht, wie man strafbare Hasskommentare geschickt melden kann.

In der ganzen EU gilt der Digital Services Act: Er verpflichtet sehr große Online-Plattformen, rechtswidrige Hasskommentare auch wirklich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Doch ein Problem existiert: Die Melde-Formulare der großen Plattformen sind kompliziert. Es kann zum Beispiel passieren, dass User:innen diese Formulare so ausfüllen, dass die Plattformen eine Prüfung nach ihren eigenen internen Regeln einleitet – nicht nach nationalen Gesetzen. Es ist jedoch sinnvoll, eine Meldung gemäß dem Digital Services Act durchzuführen und somit eine Überprüfung nach dem Gesetz anzustoßen. Hier gebe ich hier eine detaillierte Anleitung, wie man potenzielle Hasskommentare bei Instagram, Facebook, X und TikTok melden kann, sodass sie nach den bestehenden Gesetzen überprüft werden.

 

Instagram:

Schritt 1: Will man in Instagram einen beleidigenden oder hetzerischen Kommentar melden, dann kann man in der App den Kommentar nach links wischen – hier auf das Symbol mit dem Rufzeichen klicken und dann “Diesen Kommentar melden” wählen (in der Desktop-Version gibt es auch auf Instagram drei Punkte neben Kommentaren, wenn man diese anklickt, kommt hier ähnlich wie bei Facebook der “Melden”-Knopf).

So sieht es aus, wenn man in der App einen Kommentar nach links wischt:

So sieht es aus, wenn man in der App einen Kommentar nach links wischt

Schritt 2: Wichtig – hier nun ganz nach unten scrollen und folgendes auswählen: “Als rechtswidrig melden”. So kommt man in den Melde-Modus nach dem Digital Services Act.

Schritt 3: Hier kommt nun nochmal die Frage, was man melden will. Wenn man rechtswidrige Hasskommentare melden will, hier “Inhalt ist aus anderem Grund rechtswidrig (zum
Beispiel Hassrede, Belästigung)”
anklicken.

Schritt 4: Endlich! Wir sind im Melde-Formular angekommen, bei welchem wir eigentlich landen wollten. Hier nun etwas nach unten scrollen. Dort steht viel Text, aber dann kommt ein Feld, in dem man angeben soll, aus welchem Land man ein potenziell rechtswidriges Hass-Posting meldet. Ich habe “Österreich” angegeben, weil ich selbst aus Österreich bin und weil der betroffene Account, wo der Kommentar erschien, ebenfalls aus Österreich ist.

Zusätzlich wichtig: Als nächstes kommt die Frage “Welche Rechtslage möchten Sie melden?”. Bei Hasskommentaren empfiehlt sich, hier “Der Inhalt verstößt meiner Meinung nach gegen ein Gesetz,
das oben nicht erwähnt wird (z. B. Hassrede)” anzugeben. 

Schritt 5: Jetzt kommt eine lange Liste – davon nicht abschrecken lassen! Bei vielen Fällen von Hasskommentaren wird es z.B. für Österreich um Tatbestände wie “Beleidigung (§ 115 öStGB)”, “Gefährliche Drohung (§ 107 öStGB)” oder “Verhetzung (§ 283 öStGB)” gehen. Deutsche Nutzer:innen können z.B. in manchen Fällen die Tatbestände “Beleidigung (§§ 185/188 dStGB)”, “Üble Nachrede/Verleumdung (§§ 186/187/188 dStGB)”, “Bedrohung (§ 241 dStGB)” angeben. Wichtig: Auch als Nicht-Juristin oder Nicht-Jurist kann man hier einfach nach Vermutung potenzielle Tatbestände angeben, die Plattformen sind auf jeden Fall verpflichtet, die Meldung ernsthaft anzusehen. Man muss sich auch nicht sicher sein, ob der Beitrag tatsächlich rechtswidrig ist – es ist die Aufgabe der Plattform, das zu überprüfen.

So sieht das Formular in Österreich aus:

So sieht das Formular in Deutschland aus:

Schritt 6: Jetzt kommt ein paar Nachfragen – diese einfach der Reihe nach ausfüllen:

Weshalb sind Sie der Ansicht, dass dieser Inhalt gegen die von Ihnen angegebenen Gesetze verstößt?

>> Hier kann man einfach eine kurze Begründung hineinschreiben, zB welches Wort beleidigend oder hetzerisch ist

Bitte laden Sie eine Kopie der Nachforschungen, rechtlichen Schritte oder gerichtlichen Entscheidungen hoch

>> Hier muss man nichts hochladen (auf “Mit der Meldung fortfahren” klicken)

In wessen Namen führst du die Meldung durch?

>> Für die meisten Privatpersonen wird “Ich melde den Inhalt in meinem Namen” die zutreffende Antwort sein

>> Im Folgenden nun private Daten angeben: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse.

>> Dann auf “Mit der Meldung fortfahren” klicken

Schritt 7: Hier ist bereits die URL des gemeldeten Postings vorausgefüllt – man muss keine weiteren Adressen angeben.

>> Es reicht auf “Mit der Meldung fortfahren” zu klicken.

>> Bei “Verfügen Sie über einen Gerichtsbeschluss, der die Unrechtmäßigkeit des gemeldeten Inhalts begründet?” einfach auf “Nein” klicken.

Schritt 8: Wir sind gleich fertig! Zum Schluss steht der Text: “Durch Absenden dieser Meldung erklären Sie: dass der gemeldete Inhalt nach Ihrem besten Wissen und entsprechend der vorstehenden Beschreibung rechtswidrig ist; dass die darin enthaltenen Informationen zutreffend sind; und, dass Sie, falls Sie im Namen eines Mandaten handeln, vom Mandaten als dessen Rechtsvertreter dazu bevollmächtigt sind, diese Meldung einzureichen.” Hier bei “Stimmen Sie zu?” auf “Ja” klicken. 

>> Ganz zum Schluss unter dem Feld “Elektronische Unterschrift” einfach den eigenen Namen eintippen

Und dann “Senden”. Fertig!

Facebook:

Schritt 1: Um in der App einen Kommentar zu melden, tippt man auf diesen, dann poppt ein Fenster auf und man klickt auf “Kommentar melden”. Am Computer fährt man mit der Maus über den Kommentar, seitlich davon tauchen drei Punkte auf, auf die man klicken kann und dort dann “Kommentar melden” auswählen.

Die weiteren Schritte sind sehr ähnlich wie bei Instagram. Hier gehe ich das schnell durch:

Schritt 2: Wichtig – hier nun ganz nach unten scrollen und folgendes auswählen: “Als rechtswidrig melden”. So kommt man in den Melde-Modus nach dem Digital Services Act.

 

Schritt 3: Hier kommt nun nochmal die Frage, was man melden will. Wenn man rechtswidrige Hasskommentare melden will, hier “Inhalt ist aus anderem Grund rechtswidrig (zum
Beispiel Hassrede, Belästigung)”
anklicken.

Schritt 4: Jetzt sind wir im Melde-Formular angekommen, bei welchem wir eigentlich landen wollten. Zuerst ausgeben für welches Land man ein potenziell rechtswidriges Hass-Posting meldet. Ich habe “Österreich” angegeben, weil ich selbst aus Österreich bin und weil der betroffene Account, wo der Kommentar erschien, ebenfalls aus Österreich ist.

Zusätzlich wichtig: Als nächstes kommt die Frage “Welche Rechtslage möchten Sie melden?”. Bei Hasskommentaren empfiehlt sich, hier “Der Inhalt verstößt meiner Meinung nach gegen ein Gesetz,
das oben nicht erwähnt wird (z. B. Hassrede)” anzugeben. 

Schritt 5: Jetzt kommt eine lange Liste – davon nicht abschrecken lassen! Bei vielen Fällen von Hasskommentaren wird es z.B. für Österreich um Tatbestände wie “Beleidigung (§ 115 öStGB)”, “Gefährliche Drohung (§ 107 öStGB)” oder “Verhetzung (§ 283 öStGB)” gehen. Deutsche Nutzer:innen können z.B. in manchen Fällen die Tatbestände “Beleidigung (§§ 185/188 dStGB)”, “Üble Nachrede/Verleumdung (§§ 186/187/188 dStGB)”, “Bedrohung (§ 241 dStGB)” angeben. Wichtig: Auch als Nicht-Juristin oder Nicht-Jurist kann man hier einfach nach Vermutung potenzielle Tatbestände angeben, die Plattformen sind auf jeden Fall verpflichtet, die Meldung ernsthaft anzusehen. Man muss sich auch nicht sicher sein, ob der Beitrag tatsächlich rechtswidrig ist – es ist die Aufgabe der Plattform, das zu überprüfen.

Schritt 6: Jetzt kommt ein paar Nachfragen – diese einfach der Reihe nach ausfüllen:

Weshalb sind Sie der Ansicht, dass dieser Inhalt gegen die von Ihnen angegebenen Gesetze verstößt?

>> Hier kann man einfach eine kurze Begründung hineinschreiben, zB welches Wort beleidigend oder hetzerisch ist

Bitte laden Sie eine Kopie der Nachforschungen, rechtlichen Schritte oder gerichtlichen Entscheidungen hoch

>> Hier muss man nichts hochladen (auf “Mit der Meldung fortfahren” klicken)

In wessen Namen führst du die Meldung durch?

>> Für die meisten Privatpersonen wird “Ich melde den Inhalt in meinem Namen” die zutreffende Antwort sein

>> Im Folgenden nun private Daten angeben: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse.

>> Dann auf “Mit der Meldung fortfahren” klicken

Schritt 7: Hier ist bereits die URL des gemeldeten Postings vorausgefüllt – man muss keine weiteren Adressen angeben.

>> Es reicht auf “Mit der Meldung fortfahren” zu klicken.

>> Bei “Verfügen Sie über einen Gerichtsbeschluss, der die Unrechtmäßigkeit des gemeldeten Inhalts begründet?” einfach auf “Nein” klicken.

Schritt 8: Wir sind gleich fertig! Zum Schluss steht der Text: “Durch Absenden dieser Meldung erklären Sie: dass der gemeldete Inhalt nach Ihrem besten Wissen und entsprechend der vorstehenden Beschreibung rechtswidrig ist; dass die darin enthaltenen Informationen zutreffend sind; und, dass Sie, falls Sie im Namen eines Mandaten handeln, vom Mandaten als dessen Rechtsvertreter dazu bevollmächtigt sind, diese Meldung einzureichen.” Hier bei “Stimmen Sie zu?” auf “Ja” klicken. 

>> Ganz zum Schluss unter dem Feld “Elektronische Unterschrift” einfach den eigenen Namen eintippen

Und dann “Senden”. Fertig!

X (vormals Twitter):

Schritt 1: Auch das Meldeformular von X kann Leute verwirren. Die Melde-Möglichkeit erscheint, indem man auf die drei Punkte neben einem Tweet klickt. Achtung, um nach den gesetzlichen Vorgaben einen Hasskommentar zu melden, nicht auf “melden” klicken, sondern auf “Illegale Inhalte in der EU melden”

Schritt 2: Dann kommt man zum eigentlichen Melde-Formular basierend auf den europäischen Gesetzen. Hier nach unten scrollen und schrittweise das Formular ausfüllen (zB den eigenen Namen angeben, das jeweilige Land auswählen (ich habe im folgenden Screenshot z.B. Deutschland gewählt, weil es in diesem Fall um einen Account aus Deutschland ging). Dann kann man aus einer Reihe von potenziellen Rechtsverstößen wählen, in vielen Fällen wird womöglich “üble Nachrede/Beleidigung” zutreffen – aber keine Sorge, man muss kein Jurist oder keine Juristin sein, um das auszuwählen. Einfach das nehmen, was sich für einen richtig anhört.

Schritt 3: Am Ende kann man noch eine Erklärung anfügen bei dem Punkt “Bitte gib mehr Details zur Situation an”  (muss man nicht, ich tue es in der Regel). Und am Ende ist wichtig, bei “Ich bin in gutem Glauben der Ansicht, dass die Informationen und Beschuldigungen, die ich angebracht habe, korrekt und vollständig sind.” das Häkchen zu machen. Fertig!

TikTok:

Schritt 1: Um in der App einen Kommentar zu melden, muss man etwas länger mit dem Finger drauf klicken. Dann öffnet sich ein Popup, bei welchen man den Punkt “Melden” auswählt. (Am Deskop-Computer klickt man hingegen auf die drei Punkte rechts neben dem Kommentar.)

 

Eine Anmerkung zum Schluss: Es kann sein, dass sich die Formulare auch wieder ändern – die Plattformen tüfteln oft an ihren unterschiedlichen Formularen herum. Wichtig ist, jeweils jene Melde-Möglichkeit zu suchen, bei welcher man dezidiert “illegale” oder “rechtswidrige” Inhalte meldet, um hier auch bei dem jeweiligen Meldeformular zu landen, welches eine Überprüfung basierend auf den europäischen Gesetzen einleitet.

View Comments

  • Hallo,
    werden Kommentare mit Links nicht angenommen? Ich hätte da noch einen Knaller.

    Gruss G.

  • Man muss anscheinend ohne links auskommen. Aber ich habe auch noch etliche Beispiele, wo sich auch noch so mancher selbst zuerst einmal an die Nase fassen sollte, bevor er die schräge Argumentation von anderen kritisiert. So argumentieren z.B. etliche Politiker damit, dass die Klimakrise einfach nur durch freiwilligen Verzicht in den Griff zu bekommen wäre, weil das ja beim Ozonproblem angeblich auch ganz ohne Verbote funktioniert hat. In Wirklichkeit trat am 1. August 1991 trat in Deutschland eine Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Stoffen in Kraft. Und noch ein aktuelles Beispiel. Aktuell wird in Deutschland von einigen Politikern andauernd behauptet, dass OP-Masken hinsichtlich Eigenschutz vollkommen wirkungslos wären und dass der Normalbürger die ja sowieso unmöglich richtig anlegen könne. In Wirklichkeit sind die aber nur halt nicht in ausreichender Anzahl verfügbar. Das Problem ist von selbigen hausgemacht. Es ist ja verständlich, dass die knappen Masken dann dem Klinik-/Pflegepersonal vorbehalten sein müssen. Ich glaube aber nicht, dass die Verbreitung von solchen Falschmeldungen da weiterhilft. Es bestärkt lediglich die Leute, die oft mit den eigenen „Fake-News“ ja auch nur die Welt verbessern wollen. Es gibt zu dem Thema noch etliche weitere Beispiele.

  • Vielleicht noch eine herrliche Blüte, die man auch der Nachwelt nicht vorenthalten sollte.
    Frank Ulrich Montgomery bei Maybrit Illner spezial am 17. März 2020 zur einfachen Mundschutz-Maske: „Schützt nicht. … und dass die Asiaten die tragen, das hat etwas mit deren Schönheitsideal zu tun ...“
    Bei vielen asiatischen Frauen gilt helle Haut tatsächlich als Schönheitsideal. Aber einmal abgesehen davon, dass die Männer dort genau so häufig Masken tragen wie die Frauen, dürfte ein aufgehelltes Rechteck im Gesicht auch bei asiatischen Frauen nicht unbedingt als Schönheitsmerkmal gelten. Die Asiaten haben wohl eher aus der Erfahrung heraus gelernt. Nach dem Vogelgrippe-Ausbruch 2006, hat die Stadtverwaltung in Hongkong an etliche Haushalte Masken verteilt. Die Aktion hat anscheinend erfolgreich gegen die Verbreitung der Viren gewirkt. Die WHO hat offensichtlich auch daraus gelernt. Drei Jahre später hat dann auch die WHO das Tragen von Masken als Prophylaxe gegen eine H1N1-Infektion in belebten öffentlichen Räumen ganz offiziell empfohlen und auch beschrieben wie die Masken anzuwenden sind (Advice on the use of masks1 in the community setting in Influenza A (H1N1) outbreaks 1 May 2009 ).

  • Hätte mich ja gewundert, wenn in den üblichen Kreisen die Kriese nicht für die Vermarktung von MMS genutzt würde. Das Video mit dem Titel "Endlich wissenschaftlich erklärt - Warum ClO2 gegen Covid 19 hilft" ist alleine schon deshalb sehenswert, weil der Vortragende mit jeder Menge wissenschaftlich anmutender Fachausdrücke herumwirft, die oft noch nicht einmal selbst richtig aussprechen kann. Ich kann mir alleine von daher schon nicht vorstellen, dass der weiß, was er da redet. Ich kenne den Kanal ganz gut, weil er seit geraumer Zeit altes Videomaterial mit neuerem Material vermischt und dann unter die Leute bringt. Gespickt mit Halbwahrheiten zum Implizieren von Falschinformationen. Längst widerlegtes wird einfach neu verpackt unter die Leute gebracht. Verweise auf längst gelaufene entsprechende Untersuchungen dazu werden zensiert. Dazu gibt es gut dokumentierte Fälle. Es gibt auch noch einen gut dokumentierten Fall, wo die Kanalbetreiber zwei fachlich zu kompetente Kommentatoren, eine anstehende Sperrung angekündigt hat bevor die dann vollzogen wurde. Sollte wohl der Abschreckung dienen.
    Über den Blog der Kanalbetreiber wird übrigens auch die am Adalbert Stifter Gymnasium verfasste vorwissenschaftliche Arbeit, “Freie Energie Eine unbekannte Quelle” vermarktet. Wer das abschreckend Beispiel lesen will, der findet die Arbeit aber auch als pdf im Netz.

  • Unter dem Video ist jetzt der folgende Eintrag zu finden:
    COVID-19
    Aktuelle, wissenschaftliche Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Das dürfte jetzt so manchem Zuschauer implizieren, dass das Video von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stammt und unter dem zugehörigen Link ergänzende Infos zu finden sind. Über die Unwirksamkeit von MMS ist dort nichts zu finden. Ich verstehe nicht, warum man solche Videos nicht einfach sperrt. Beim Sperren von Posts von Aufklärern tut sich YT deutlich leichter, offensichtlich weil die die Klickrate bremsen. Auch darüber gibt es dokumentierte Fälle.

  • Warum nicht gleich so:
    Dieses Video wurde entfernt, weil es gegen die Community-Richtlinien von YouTube verstößt.

    Inzwischen ist ganz weg. Jedenfalls an der Stelle.

  • Dezeit wird mal wieder haarsträubendes an Verschwörungstheorien und Falschmeldungen verbreitet.

    Wolfgang Kubicki bezweifelt anscheinend, dass das Robert-Koch-Institut bei der Reproduktionsrate mit offenen Karten spielt. Wenn er das ernst meinen würde, dann hätte er längst selbst nachgerechnet oder wenigstens nachrechnen lassen. Die erforderlichen Daten sind alle über gleich mehrere Quellen frei verfügbar.

    Christian Lindner versucht offensichtlich mit Halbwahrheiten Falschmeldungen zu implizieren.
    30. April 2020 Christian Lindner bei Maybrit Illner 35:45. Wenn man den Medien glauben kann hat H. Drosten gestern gesagt:“Kinder sind so infektiös wie Erwachsene und heute sagt er, nur ein drittel so gefährlich wie unlängst berichtet worden ist. Also zwei gegenteilige Aussagen innerhalb von 24 Stunden“.
    Er bezieht sich da offensichtlich auf den am Nachmittag des gleichen Tages veröffentlichten Prodcast vom NDR.
    30. April 2020 Podcast 37 H.Drosten zu einer ganz aktuellen Untersuchung von seinem Team: “Wir können in Kindergruppen nicht nachweisen, dass die unterschiedliche Viruskonzentrationen in den Atemwegen haben, gegenüber Erwachsenen. .. Es gibt keine nachweisbaren Unterschiede in der Viruslast .. Es könnte gut sein, dass die genau so infektiös sind wie Erwachsene.“. Also genau das Gegenteil von dem, was H. Lindner zu verbreiten versucht. Das angesprochene Drittel bezieht sich auf eine Empfänglichkeit die man über Kontaktbereinigungen aus anderen Untersuchungen herleiten kann. Stark vereinfacht ausgedrückt ist das Risiko einer eingehenden Infektion dort bei Kindern ein Drittel und bei Älteren 1.5 mal so hoch wie bei Erwachsenen. Das sagt aber nichts darüber aus, wie ansteckend die verschiedenen Gruppen sind.

    Erschreckend ist, dass jetzt offensichtlich einige Politiker mit ziemlich fragwürdigen Methoden versuchen die Naturwissenschaftler zu spalten. Die waren sich aber praktisch immer in allen wesentlichen Punkten einig.

  • Achtung, zwischen den Punkten Anzahl registrierter User und Umsatz ist ein und, kein oder.

    • Zuerst: Danke für den Hinweis! Ich habe das ursprünglich auch so gelesen, aber mir wurde erklärt, dass diese Formulierung im Gesetz sinngemäß wie ein "oder" zu lesen ist, weil nicht aufgezählt wird, wer inkludiert ist, sondern weil aufgezählt wird, wer exkludiert ist. Und diese Formulierung wirkt sich nach dieser Auskunft so aus, dass man erfasst ist, wenn man nur einen der Punkte erfüllt. Das Ganze ist jedenfalls sehr kompliziert formuliert, weil nicht aufgelistet wird, wer inkludiert ist, sondern in welcher Konstruktion man exkludiert ist.

  • Im Großen und Ganzen ist bekannt, was kommen soll: Das „Upskirting“-Verbot etwa, also das Verbot, mit oder ohne Kleidung bedeckte Geschlechtsteile heimlich zu fotografieren oder diese Aufnahmen zu verbreiten, was eben jener Fußballtrainer tat. Oder dass Kommunikationsplattformen künftig einen Ansprechpartner im Land haben und Transparenzberichte abliefern müssen.

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