Der Lift des Grauens
Beim Sessellift wird eine Heizung eingebaut, der alte Babylift durch eine Acht-Personen-Gondel ersetzt, direkt zum Hang kommt ein Parkhaus. Zweifelsohne ist der Wahnsinn in den heimischen Wintersportorten ausgebrochen. Sie verpulvern Abermillionen Euro für Beschneiungsanlagen, neue Lifte und noch mehr Pisten, um mindestens genauso modern, komfortabel oder luxuriös wie die Nachbarregion zu wirken. Das alpine Wettrüsten fordert seine Opfer. Das Erste davon ist der Schlepplift.
Immer häufiger wird er von Sesselliften oder gar Gondeln ersetzt. Jeder Wintersportler weiß, warum: Der Schlepplift ist ein Fortbewegungsmittel für Masochisten. Da muss man in der eisigen Lifttrasse hin- und herbalancieren, anstatt sich entspannt zurückzulehnen. Auch bietet der Lift keinerlei Schutz vor Wind oder Schneefall. Die Snowboarder klagen, dass ihnen der Bügel gegen den Oberschenkel drückt. Das tut schon ordentlich weh, vor allem wenn die Strecke steil wird.
Warum also Schlepplift fahren? Weil es manchmal die einzige oder schnellste Beförderungsmethode ist. Weil der Bügel vielen älteren Sesselliften davondüst und es selten zu Wartezeiten wie bei der Gondel kommt. Aber auch weil so eine Fahrt mit dem Schlepplift eine Reise in die Vergangenheit ist. In eine Zeit, als Skier noch nicht krumm wie Bananen waren und Snowboarden als neuartige Trendsportart noch in weiter Ferne lag.
Wer heute vor dem Drehkreuz steht und Richtung Liftwart schaut, wird womöglich an den Skikurs als Kind zurückdenken, an die vereisten Lifttrassen und die ulkige Wintermode der 80er-Jahre – mit Ganzkörperskianzug. Oder an die netten Konversationen, die man mit wildfremden Menschen führte. Nicht durch Zufall wurde der Doppelbügel bei seiner Einführung in den 1930er-Jahren auch „Sie- und-er-Bügel“ genannt. Am Schlepplift lernte man sich noch kennen.
Heute ist das anders. Der Schlepplift ist ein einsames Fortbewegungsmittel geworden, man kommt dabei kaum mit Fremden ins Gespräch – denn die sitzen meistens am Sessellift. Wer es eilig hat oder ungestört alleine Ski fahren möchte, ist nun am Schlepplift richtig: Ruckzuck hat man den Bügel in der Hand. Natürlich gibt es noch immer Skigebiete mit ausschließlich Schleppliften. Sie haben zwei Vorteile: günstigere Tageskarten und vergleichsweise leere Pisten.
Eines lässt sich nicht leugnen: 75 Jahre nach seiner Einführung ist die Zeit des Schlepplifts vorüber. Er lebt vor allem in der Erinnerung als „Lift des Grauens“ weiter. Fast jeder Skifahrer oder Snowboarder kann eine gute Geschichte davon erzählen: Zum Beispiel wie man sich als Kind vor dem Bügel fürchtete. Der raste auf einen zu, hang viel zu hoch in der Luft und man musste sich richtig anstrengen, um das Ding auf Popohöhe zu ziehen. Welcher Sadist hatte sich das ausgedacht? Und wer war auf die Idee gekommen, ausgerechnet auf den steilsten Hängen sauschnelle Lifte zu eröffnen? Dann fiel ein Skifahrer kurz vor dem Ausstieg hinaus und alle anderen kullerten die Lifttrasse hinab. Die steilen, gefährlichen Schlepper wurden dann als Erste durch abgehobene Seilbahnen ersetzt. Nicht nur die Skiressorts sind wahnsinnig geworden, dass sie so viel Geld in ihre Sessellifte stecken (die Geräte kosten zehnmal so viel wie ein neuer Schlepper). Auch die Konsumenten haben ein irrsinniges Bequemlichkeitsbedürfnis über der Baumgrenze entwickelt. Sie fahren Carving-Ski, die die Schwünge fast von selbst machen, wollen Schnee, selbst wenn es nicht schneit, und für die 40 Euro teure Tageskarte erwarten sie etwas anderes als den archaisch wirkenden Doppelbügel.
Fazit:
Der Schlepplift ist das Überbleibsel einer Zeit, als Wintersport noch deutlich unbequemer war. Wer den fehlenden Komfort in Kauf nimmt, wird mit kürzeren Wartezeiten oder sogar günstigeren Tageskarten belohnt.
Diese Mobilitätskolumne ist im Falter 01-02/10 erschienen.
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interessant.
Falschmeldungen oder irreführende Beiträge funktionieren immer besser, als wahre Geschichten.
Liebe Frau Brodnig,
Danke für Ihr tolles Buch "Lügen im Netz"! Es war der Grund, warum ich meine Staatsexamensarbeit über das Thema Fake News geschrieben habe und hat mich während des Schreibens immer wieder inspiriert und motiviert.
Freundliche Grüße
Die Klage,
Unterstützung von mir.
Fuer erste mal Buchkauf!!!
Lg
WERNER
Sehr geehrte Frau Brodnig,
ich bin Inhaber eines Bildungsinstitutes und bitte um Kontaktaufnahme.
Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Thema Digitalisierung nahe bringen
und ich würde gerne mit Ihnen abklären, ob Sie mit uns Workshops durchführen würden.
Lieben Gruß
Christian Lang
Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.
1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.
Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen
zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen - und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft - völlige Freiheit geben.
zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses "Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!" von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine - auch tiafsten - Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat - im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.
Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?
Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils - sofern es stand hält - nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.
Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist - Frauen Opfer, Männer Täter.
Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.
Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!
Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
Potenziellen "Tätern" muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.
Warum muss sich eine Frau dagegen "wehren". Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen "Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!"-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.