Ohne Hetz im Netz
Wer online gezielt Menschen fertigmacht, Klassenkameraden mobbt oder Arbeitskollegen verunglimpft, muss künftig harte Strafen befürchten. Die Strafrechtsreform ahndet die übelsten Formen von Hass und Hetze im Internet – viele Wutpostings werden trotzdem ungesühnt bleiben.
Rebecca* war ein schüchternes Mädchen, etwas pummelig und unsicher. Die zwölfjährige Schülerin trug stets ein T-Shirt, wenn sie baden ging, damit keiner ihren Körper sieht. Eines Tages fasste sie Vertrauen: Ein Klassenkollege schrieb ihr freundliche Nachrichten auf WhatsApp. Er bat sie – eine gute Schülerin – um Hilfe bei den Hausaufgaben, er scherzte mit ihr und meinte, dass sie echt in Ordnung sei. Rebecca antwortete, tippte Nachrichten in ihr Handy, flirtete. Zum ersten Mal interessierte sich ein Bub für sie. Schmeichelnd bat sie der Klassenkollege um ein Foto ihrer Brüste. Er sendete ihr ein Bild seines Penis und meinte, jetzt sei sie an der Reihe. Zögerlich ließ sich Rebecca überreden, machte ein Oben-ohne-Foto und drückte auf “Senden“.
Der Bub war von zwei Klassenkolleginnen dazu angestiftet worden. Er leitete den beiden das Bild weiter, und diese sendeten es der ganzen Klasse.
Als Rebecca am nächsten Tag in die Schule ging, lachte man über sie. Im Klassenzimmer und auf WhatsApp machten sie sich stets aufs Neue darüber lustig. Rebeccas Alptraum war eingetreten. “Das Grausame am Onlinemobbing ist, dass Jugendliche das Gefühl bekommen, keiner will sie, die ganze Welt lehnt sie ab“, erzählt die Psychologin Barbara Frauendorff von der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft. Sie lernte Rebecca bei einem Workshop an ihrer Schule kennen und konnte ihr schließlich helfen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Mädchen zwei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen.
Grausamkeiten unter Kindern gab es immer. Neu ist, wie leicht es den Mobbern fällt, ihr Opfer überall hin zu verfolgen – dank Digitalisierung. Früher konnte ein Kind zu Hause abschalten, wenn es in der Klasse gefrotzelt wurde. Heute liest es rund um die Uhr auf WhatsApp, welche Gemeinheiten die Schulkameraden verbreiten. Auch Erwachsene erleben diese digitale Hetze, etwa wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin immer wieder Bösartigkeiten loslässt. Opfer fühlen sich oft machtlos: Unentwegt tauchen online Verunglimpfungen auf.
Das soll sich ändern. Mit 1. Jänner 2016 tritt die Strafrechtsreform in Kraft, die der Nationalrat Anfang Juli beschlossen hat. Künftig werden Hass und Häme härter sanktioniert. Eines der Beispiele ist “Cybermobbing“, das nun als eigener Straftatbestand gilt. In Paragraf 107c des Strafgesetzbuches steht: “Wer im Wege einer Telekommunikation“ eine Person “in ihrer Lebensführung unzumutbar“ über “eine längere Zeit“ beeinträchtigt, kann zu maximal einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Begeht das Opfer Suizid, drohen bis zu drei Jahre Haft.
Die permanenten Sticheleien: verboten
Dieser Paragraf ist bahnbrechend. Denn bisher waren Opfer digitaler Hasskampagnen tatsächlich oft wehrlos: Permanenten Sticheleien waren zwar unangenehm, aber meist keine “gefährlichen Drohungen“ nach dem Gesetz. Dass es hier eine klare Rechtslage brauchte, zeigten inländische Fälle, aber auch ein internationaler Vorfall – die Tragödie der Amanda Todd. Die 15-jährige Kanadierin nahm sich selbst das Leben. Mit 13 hatte sie ein Fremder online überredet, ihren Busen herzuzeigen. Er erpresste sie und machte die Bilder publik. Obwohl sie die Schule wechselte, tauchten die Nacktfotos erneut auf. Ihre Klassenkollegen mobbten sie. Schließlich nahm Amanda Todd ein Video über ihre Pein auf: Das Mädchen hält Zettel in die Kamera, auf denen sie ihre traurige Lebensgeschichte beschreibt. Auf einem Blatt steht: “I have nobody. I need someone.“ Drei Tage später war sie tot.
Ihre Geschichte rührte anscheinend auch den österreichischen Gesetzgeber. In den Erläuterungen der Gesetzesnovelle wird dezidiert Amanda Todd erwähnt. “Cybermobbing kann in schweren Fällen zur systematischen Zerstörung der Persönlichkeit des Opfers führen“, heißt es dort.
Auch Erwachsenen nützt diese Reform, und nicht nur dann, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin einen Rachefeldzug führt. Der Wiener Rechtsanwalt Michael Pilz kennt ein weiteres großes Problemfeld: Immer wieder passiert es Unternehmen, Ärzten oder Ämtern, dass ehemalige Kunden nicht nur über die vermeintlich schlechte Arbeit schimpfen, sondern persönlich werden. Sie stellen mitunter die Wohnadresse von Mitarbeitern ins Netz oder erfinden böse Details über ihr Privatleben. Auch das ist Cybermobbing. “Hier wird tatsächlich eine Rechtslücke geschlossen. Bei einigen Fällen hatten wir das Problem, dass kein Gesetzesparagraf so richtig zutraf“, sagt Pilz. Da Cybermobbing ein sogenanntes “Offizialdelikt“ ist, muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden und kann häufig auch die Identität anonymer User ausforschen. Die Internetprovider müssen Auskunft geben, welcher Kunde hinter einer IP-Adresse steckt (die IP-Adresse ist eine Art Nummerntafel im Netz). Zwar ist es technisch möglich, die eigenen Spuren zu verschleiern, doch viele Täter sind zu achtlos oder ahnungslos.
Die Hetze gegen Ausländer: strafbar
Der Cybermobbing-Paragraf ist die eine große Verschärfung rund um die Hetz im Netz, die andere Neuerung betrifft “Hate Speech“ – die hasserfüllte Sprache gegenüber Minderheiten. Schon bisher war es strafbar, zu Gewalt gegenüber Menschen bestimmter Herkunft oder Religionszugehörigkeit aufzurufen oder Hass gegen diese zu schüren, dies gilt als “Verhetzung“. Nun ist auch die Hetze gegen “Ausländer“ strafbar, und es reicht, wenn nur 30 Menschen online das Posting sehen konnten. Bisher waren 150 Menschen notwendig.
In einem einzelnen Punkt wird der Verhetzungsparagraf jedoch eingegrenzt: Strafbar ist nur, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte auch wirklich die Menschenwürde dieser Minderheit verletzten wollte – es braucht also Vorsatz. Das achtlose Hinschmettern von Stammtischparolen alleine, wo man zwar in Rage, aber nicht in Absicht handelt, wird nicht bestraft. Immerhin stehen auf Verhetzung bis zu zwei Jahre Haft.
Hier zeigt sich das Dilemma bei Wutpostings: Viele Aussagen sind unfassbar übel, aber nicht strafrechtlich relevant, da sie zu vage oder zu wenig bedrohlich sind.
Dies illustriert ein berühmter Fall aus dem Juni 2014. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) legte sich auf Facebook mit Volksmusiker Andreas Gabalier an. Dieser hatte sich geweigert, die mittlerweile offizielle Version der Bundeshymne zu singen, in der nicht nur die “großen Söhne“, sondern auch die “großen Töchter“ vorkommen. Ihr Team postete ein Foto der Ministerin. Sie lächelt in die Kamera, deutet auf einen Zettel mit der offiziellen Version der Hymne, darüber steht: “Im Sinne des lebenslangen Lernens hier eine kleine Lernhilfe für Andreas Gabalier ;)“.
Dieses Posting löste den schlimmsten Shitstorm aus, den Österreich bisher erlebt hat. Mehr als 18.000 Kommentare erntete das Bild. Unter seinem echten Namen schrieb ein User: “Du Idioten Weib.“ Ein anderer meinte, Heinisch-Hosek gehöre auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Einige Postings wurden angezeigt, die Ermittler befragten User – und stellten keine “gefährliche Drohung“ fest. Rein juristisch hätte die Ministerin viele Bürger anzeigen können, die unter ihrem richtigen Namen den Tatbestand der Beleidigung erfüllt hatten. Tat sie aber nicht.
Das diffuse Geschimpfe: legal
Es gibt Stolpersteine bei der Verfolgung solcher Hasspostings: Die Ministerin kannte die realen Namen vieler Poster. Ist der Übeltäter jedoch anonym, kann der Staatsanwalt bei schweren Delikten wie Cybermobbing oder der gefährlichen Drohung versuchen, die Anonymität aufzuheben. Bei Beleidigungen oder üble Nachrede liegt es am Opfer, die Identität des Users festzustellen – hier handelt es sich um “Privatanklagedelikte“, bei denen der Staatsanwalt im Vorfeld nicht aktiv ist. Für Privatpersonen ist es oft sehr schwierig bis unmöglich, die Identität eines anonymen Posters festzustellen.
Die zweite große Hürde: Viele Äußerungen sind zu vage, um juristische Konsequenzen nach sich zu ziehen. Schreibt ein User auf Facebook, “die Politiker gehören alle mit einer Eisenstange verprügelt“, dann ist dies eine unbehagliche Aussage, sie erfüllt aber keinen Tatbestand. Für eine gefährliche Drohung ist sie zu unkonkret, da eine solche gegen eine bestimmte Person gerichtet sein muss.
Diffuse Wut ist strafrechtlich nicht verboten – was ärgerlich, aber aus juristischer Sicht logisch ist. “Bedenken Sie nur: Wenn Sie außerhalb des Internet eine wütende Äußerung machen, wird dies meist auch nicht verfolgt werden. Mit der Reform versuchen wir, zumindest in jenen Fällen hart vorzugehen, wo wirklich eine Kampagne im Netz gegen jemanden stattfindet“, sagt Christian Pilnacek, der zuständige Sektionschef im Justizministerium. Er hofft, dass die Gesetzesänderung Strahlkraft hat.
Ähnlich sieht dies Barbara Frauendorff von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die gemobbte Teenager wie Rebecca betreut. Sie ist optimistisch: “Sicher wussten viele Jugendliche auch schon jetzt, dass es nicht in Ordnung ist, andere online fertigzumachen. Aber es macht einen Unterschied, ob etwas nur verpönt oder unter Strafe gestellt ist. Viele werden zurückschrecken, wenn sie wissen, dass sie schlimmstenfalls vor einem Richter landen.“
* Name geändert
Dieser Artikel erschien in “profil” (Ausgabe 30/15). Das Bild ist ein Screenshot von Amanda Todds Video.
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Mich würde interessieren, wie es dir in und nach den 2 Wochen gegangen ist.
Aus dem Falter wissen ja alle, dass du dein Handy mit ins Bett nimmst ...
Gute Frage! Grundsätzlich war es angenehm, ich habe auf meinem iPhone den Mail-Account gelöscht, hatte gar nicht das Bedürfnis, all die eintreffenden Mails zu lesen. Doch dann habe ich selbst gegen mein Sabbatical verstoßen: Während der Feiertage hat sich bei mir etwas Privates ereignet und ich wollte meine Kollegen diesbezüglich verständigen. Nur was tun? Jeden einzelnen anrufen? An alle ein SMS? Mir schien E-Mail die beste Kommunikationsform und schließlich habe ich dann gemailt. So ganz habe ich mein Sabbatical also nicht eingehalten, aber trotzdem zwei Dinge gelernt: 1.) Es ist eine gute Idee, den Mail-Empfang am iPhone während des Urlaubs zu deaktivieren - das werde ich weiterhin machen. 2.) Ganz auf E-Mail zu verzichten, ist aber gar nicht so leicht, vor allem wenn man selbst einen großen Mitteilungsdrang hat. Mir ging eher das Mail-Versenden als das Mail-Empfangen ab...
OK. Das heißt ja wohl, dass du nur auf die Mails verzichtet hast. ;-)
Musste den Artikel noch mal lesen, um das zu verstehen. Dass heißt, du hast dich nur auf das "normale" Urlaubslevel runtergesetzt. Ich dachte, du willst es OHNE Internet schaffen. Sprich: OHNE Mail, OHNE Surfen, OHNE Online-Spiele - OHNE Internet eben.
Das hast du dir zu einfach gemacht, finde ich. Und dann nicht mal ganz eingehalten.
Ingrid ich habe heute leider kein Foto für dich ...
Interessanter Einwand - aus meiner Sicht habe ich das weggelassen, was mich während des Urlaubs am meisten stört (eben, dass ich trotzdem ständig E-Mails checke). Aber wenn ich zwischendurch nach einem guten Lokal google oder online einen Routenplan suche, stört mich keine Sekunde lang. Im Gegenteil: Ich würde es als extreme Benachteiligung empfinden, wenn ich in meiner Freizeit darauf verzichten müsste.
Natürlich kann man's auch so sehen, dass das nur ein Schmalspur-Sabbatical war. Den echten Offline-Test haben schon andere gemacht, zum Beispiel Alex Rühle für sein Buch "Ohne Netz". http://www.falter.at/web/shop/detail.php?id=33075&SESSID= Aber schauen wir mal, vielleicht wage ich mich doch noch über eine echte Auszeit drüber. Bisher verspüre ich jedenfalls nicht den Drang, das Internet gänzlich abzudrehen...
Da kommt also ein Gerät heraus, welches kleiner und leichter ist, doppelt so viel Prozessorleistung bietet, eine 9x schnellere Grafik, ein verbessertes Display, einen FullHD-Ausgang für externe Präsentationen und die Nachrüstung der viel bemängelten Kameras. Und das ist dann keine Innovation. Alright.
Ja, das ist eine Verbesserung, aber noch keine Innovation. Etwas anderes zu behaupten, ist echt gewagt.
11. Gebot - Du sollst Apple nicht kritisieren.
neuer Link für Conan O'Brien
http://teamcoco.com/content/apple-employees-can%E2%80%99t-help-gloat-about-new-ipad
Falls dich die Details interessieren sollten:
http://imgur.com/BghEN
Interessant, Danke für den Link! Diese komischen Geräusche hatten also einen Grund...
Und genau da liegt das Problem fuer
Wenn sich Werbepreise fuer Online Ads den Offline Ads, also Zeitungsinseraten, annaehern wuerden, waere die ganze Geschichte auch ohne Paywall finanzierbar. Denn zieht man bei einer Zeitung die Druckkosten und die Lieferkosten ab, bleibt unterm Strich auch nichts mehr uebrig (oder noch weniger). Zwar wird von den Werbeagenturen immer mehr Geld vom offline ins online advertising verschoben, doch hat das in den letzten Jahren nicht den erhofften Preisanstieg gegeben. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass 15 Dollar pro User nur durch on page advertising praktisch nicht erreichbar sind. Selbst wenn die NYT pro 1000 aufgerufenen Seiten 10 Dollar bekommt (was derzeit eh nicht realistisch ist, eher 1/3 - 1/10 davon), muesste ein User 1500 Seiten pro Monat aufrufen um damit auf 15 Dollar zu kommen.
Andererseits stellt sich die Frage wie lange es dauern wird um den Aufwand, der die Implementierung und Wartung einer Paywall mit sich bringt, mit Abos zu finanzieren.
Ich bin auf jeden Fall gespannt wo das in den naechsten Monaten/Jahren hinfuehren wird :-)
Danke für den spannenden Einblick in die Zahlen! Was ich mich frage: Ist es realistisch, dass sich die Onlinewerbepreise irgendwann den Offlinepreisen angleichen? In den letzten Jahren ist das ja leider nicht passiert.
Im App-Store von Apple kommt übrigens ein neues Problem für die Zeitungshäuser hinzu: Da kassiert Apple 30 Prozent des Umsatzes ein, dazu gibt's auch wieder heftige Debatten (siehe zB http://www.tagesschau.de/wirtschaft/apple142.html).
Darauf kann man natuerlich nicht pauschal mit ja oder nein antworten. Da erstens die Werbeformen sowohl offline als auch online zu verschieden sind. Wenn man online Werbung auf Zeitungsportalen mit Zeitungsanzeigen vergleicht, wuerde ich eher dazu tendieren und "nein" zu sagen. Unterm Strich wird wohl in den naechsten Jahren immer noch mehr mit Zeitungsanzeigen zu holen sein. Doch koennen gewisse Online Kampagnen natuerlich ueber den offline Preisen liegen. Wenn zB gezielt Werbung fuer eine gewisse Zielgruppe geschaltet wird ("nur die 25-35 jaehrigen, alleinstehenden Maenner mit Sportwagen") sind die Preise dementsprechend hoeher.
Ich moechte auch noch anmerken, dass die Zahlen, die ich oben geschrieben haben nicht die wirklichen Zahlen der NYT sind. Es sind lediglich Schaetzungen aufgrund meiner Erfahrungen (beschaeftige mich seit 2001 mit Online Werbung und die Preise sind seither stetig gesunken - Ende 90er Jahre waren die Preise am ehesten mit Offline Preisen zu vergleichen). Darueber hinaus bin ich mir ziemlich sicher, dass die NYT bessere Preise fuer Online Kampagnen erzielt als irgendein 08/15 Blog. Trotzdem sind die Preise im Keller, auch wenn die NYT einen 50-fach hoeheren Preis bekommt :-)
Zu apple: der von dir verlinkte Artikel ist leider etwas einseitig geschrieben. Kurz die Gegenseite: Das mit den 30% stimmt. Allerdings nur fuer "neue" Kunden, also Kunden, die ueber die App angeworben wurden. Es steht jedem Verlag frei, ausserhalb des App Stores Abos zu verkaufen (die dann natuerlich auch innerhalb der App genutzt werden koennen). Fuer solche Verkaeufe bekommen die Verlage dann 100%. So das Argument von Apple.
Natuerlich sitzt der Dollar lockerer wenn man in der App ist, die Zahlungsdaten hinterlegt sind und man nur noch auf "abonnieren" druecken muss. Das weiss Apple natuerlich auch ...
Warum ich es schrecklich und unverständlich finde, dass so viele Leute so viel Geld für Dreckjournale ohne Wert ausgeben, während niemand für echten Journalismus zahlen will:
http://karinkoller.wordpress.com/2011/03/26/dinge-die-wir-hassen-frauenzeitschriften/
Selbstredend gibt nichts dagegen zu sagen für die NYT zu zahlen. Vielleicht nur, dass wir in seltsamen medialen Zeiten leben, wenn eine Journalistin eine Art Rechtfertigung dafür postet. Es ist aber auch mehr als nur "für guten Journalismus" zahlen - es ist ein Commitment zur Marke, zum Medium und wahrscheinlich eine Art Freude über das implizite Bildungsversprechen einer Zeitung wie die New York Times. Und unterstreicht den Mangel an solchen Angeboten in Österreich. Was ein derartiges Commitment zu geben zur Zeit schwer macht, ist die schiere mediale Vielfalt am Bildschirm. Ein zunehmend diffuser gewordenes Angebot, die oft zitierte mediale Herausforderung. Tageszeitung lesen, Magazine rezipieren und sich dann um die Feeds kümmern. Welches Medium greife ich heraus, um es finanziell zu unterstützen? - NYT, SZ, NZZ, FAZ,...,....,....,....,.....,...,....,....,....,.....,,...,....,....,....,.....,,...,....,....,....,.....,,...,....,....,....,.....,,...,....,....,.Glückwunsch, wenn man hier klar sieht und für sich zu einer Entscheidung kommt. Unglücklich hingegen finde ich die Formulierung "guter Journalismus". Was das ist, ist stets persektiven-abhängig und kommt meist oberlehrerhaft herüber. Ob die Strasser-Aufdeckung etwa ein Beispiel für "guten Journalismus" ist, halte ich etwa für dikussionswürdig - Büros mieten, Politiker in Versuchung führen usw. Eine Top-Story allemal. Aber "guter Journalismus". Naja, für mich verwunderlich. Aber egal. Schönes Wochenende.