Vorratsdaten: Nicht alle Mails werden erfasst
Heute tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Aber welche E-Mail-Daten werden erfasst? Müssen auch Google und GMX unseren Mailverkehr speichern? Oder muss die Telekom aufzeichnen, wann wir mit wem via Google kommunizieren?
Auf diese Fragen habe ich von der Telekom Austria folgende juristische Antwort bekommen und möchte diese zitieren:
“Der dritte Dienst, der eine Speicherpflicht begründet, ist ein “E-Mail-Dienst”. Dieser wird in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF definiert als ein “Kommunikationsdienst im Sinne von § 3 Z 9 [TKG], welcher den Versand und die Zustellung von E-Mails auf Basis des ,Simple Mail Transfer Protocol’ (SMTP) umfasst”. Dies erscheint widersprüchlich, da es sich bei einem klassischen Mail-Service auf Basis von SMTP gerade um keinen Kommunikationsdienst iSd § 3 Z 9 TKG handelt: Ein Kommunikationsdienst ist gem leg cit eine gewerbliche Dienstleistung, die “ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht”. Die “Übertragung von Signalen” ist hierbei von der Initiierung einer solchen Übertragung zu differenzieren. Ein Beispiel aus der physischen Welt hilft dies zu illustrieren: Jemand, der einen Brief versendet, besorgt die Übertragung des Briefes nicht selbst, er initiiert diese bloß. Gleichfalls besorgt ein Anbieter eines Mail-Service (oder eines sonstigen über das Internet angebotenen Dienstes) die “Übertragung von Signalen” nicht selbst, sondern bedient sich zu diesem Zweck eines Internet-Access-Providers, der nach entsprechender Initiierung die Signalübertragung besorgt.
Die Definition des Begriffes “E-Mail-Dienst” in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF ist daher so auszulegen, dass ein solcher Dienst” nur dann vorliegt, wenn der Anbieter gleichzeitig als Internet-Access-Provider (Anbieter eines Kommunikationsdienstes) und als Mail-Service-Provider fungiert. Denn nur in diesem Fall besorgt der Anbieter sowohl den Versand bzw die Zustellung von E-Mails auf Basis von SMTP als auch die “Übertragung von Signalen” (§ 3 Z 9 TKG). Ein “E-Mail-Dienst” wird daher jedenfalls erbracht, wenn über den von einem Internet-Access-Provider bereitgestellten Internetzugang E-Mails über den Mail-Server desselben Internet-Access-Providers per SMTP versendet werden. Umgekehrt wird zweifellos kein “E-Mail-Dienst” erbracht, wenn der Mail-Server eines anderen Providers verwendet wird (zB Gmail).
Dieser willkürlich anmutenden Differenzierung liegt der Gedanke zugrunde, dass es für einen Internet-Access-Provider ungleich aufwändiger wäre, die Verkehrsdaten von E-Mails zu erfassen, die nicht über seine Mail-Server versendet werden, weil er zu diesem Zweck den Datenverkehr von und zu fremden Mail-Servern, der sonst bloß weitergeleitet wird, einer “Deep Packet Inspection” unterziehen müsste. Die Verkehrsdaten von E-Mails, die über den eigenen Mail-Server übertragen werden, müssen hingegen ohnedies zu Zwecken der weiteren Behandlung nicht bloß verarbeitet, sondern interpretiert (dh abhängig von ihrem “Inhalt” unterschiedlich verarbeitet) werden.
Die österreichische Umsetzung der VDS-RL sieht im Ergebnis daher nur dann eine Speicherpflicht vor, wenn die betreffenden Daten vom Provider erzeugt oder interpretiert wurden. Dies weicht von den Vorgaben der VDS-RL ab, die von “erzeugt oder verarbeitet” spricht, wobei “verarbeitet” gem Art 2 Abs 1 leg cit iVm Art 2 lit b Datenschutz-RL denkbar weit gefasst ist und jedenfalls auch den “Inhalts-blinden” Transport von Datenpaketen zwischen einem Nutzer und einem fremden Mail-Server erfasst.
In weiterer Konsequenz führt die angesprochene Differenzierung aber auch zu weniger nachvollziehbaren Ergebnissen: Ein “E-Mail-Dienst” wird dann nicht erbracht, wenn der Provider, dessen Mail-Server verwendet wird, zwar grundsätzlich auch als Internet-Access-Provider fungiert, dies jedoch mangels entsprechender Vereinbarung gegenüber dem konkreten Nutzer nicht tut (zB ein Nutzer verwendet die Mail-Services der A1 Telekom Austria, hat aber seinen Internet-Zugang bei UPC).
Bedeutend schwieriger gestaltet sich die Beurteilung des Falles, dass der Nutzer den Provider zwar grundsätzlich sowohl als Internet-Access- als auch als Mail-Service-Provider in Anspruch nimmt, im Einzelfall aber E-Mails nicht von zu Hause, sondern vom Büro – und damit von einem anderen Internet-Access-Provider aus – verschickt. Der in Bezug auf diese konkrete E-Mail vom Mail-Service-Provider erbrachte Dienst müsste richtigerweise als sonstiger Dienst der Informationsgesellschaft und nicht als Kommunikationsdienst und daher auch nicht als “E-Mail-Dienst” beurteilt werden.
Weiters führt auch die Einschränkung auf jene Dienste, die auf Basis von SMTP erbracht werden, zu interessanten Ergebnissen: Verwendet ein Nutzer Webmail (dh HTTP statt SMTP), um über den Mail-Server seines Internet-Access-Providers eine E-Mail an eine vom selben Provider gehostete E-Mail-Adresse zu senden, so erfolgt dies oft ohne die Verwendung von SMTP, da keine Netzwerkverbindung zu einem anderen Server aufgebaut werden muss. Diesfalls liegt schon begrifflich kein “E-Mail” iSd § 92 Abs 3 Z 12 TKG nF vor, da die elektronische Post nicht auf Basis von SMTP versendet wurde.
Aus der Definition von “E-Mail-Dienst” als SMTP-basierter Dienst ergibt sich auch, dass das Abrufen von E-Mails keine Speicherpflicht begründet, da dies per POP3, IMAP (FN 29) oder Webmail, nicht aber per SMTP erfolgt.
Anbieter von E-Mail-Diensten haben gemäß § 102a Abs 4 TKG nF folgende Daten zu speichern: Teilnehmerkennung, Name und Anschrift des Teilnehmers, dem eine E-Mail-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, bei Versenden einer E-Mail die E-Mail-Adresse und die öffentliche IP-Adresse des Absenders sowie die E-Mail-Adresse jedes Empfängers, bei der Zustellung einer E-Mail in ein elektronisches Postfach die E-Mail-Adresse des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die öffentliche IP-Adresse der letztübermittelnden Kommunikationsnetzeinrichtung.”
Das ist also alles sehr kompliziert, aber es macht deutlich: Es werden wesentlich weniger E-Mail-Daten gespeichert, als anfangs gedacht. Der Grund ist eben auch, dass die totale Erfassung jeglicher E-Mail-Kommunikation eine extreme überwachungstechnische Herausforderung darstellt (Stichwort: Deep Packet Inspection). In der Praxis wird wohl nur ein Teil des tatsächlichen Mail-Verkehrs für den Staat aufgezeichnet werden.
Update: Wie Helge Fahrnberger richtig anmerkte, bedeutet dies aber auch, dass von manchen Usern sehr wohl alle E-Mails gespeichert werden – etwa wenn diese als Telekom-Kunden via A1-Adresse kommunizieren.
Weitere Meinungen, Interpretationen dieser juristischen Stellungnahme, Kommentare sind erwünscht!
View Comments
Hat nichts an Schlagkraft eingebüßt dieser Artikel! Tolle Sache :-)
Guten Tag
Ein interessanter Artikel über die Art der Berichterstaatung vom ORF:
Mein Montevideo – Völkermord in Uruguay – der ORF und die Lügenpresse
http://wipi.at/immoblog/uruguay-voelkermord
Nicht rechte Populisten schaffen Rechtsextreme, sondern die Lügen die von linken Gutmenschen verbreitet werden - die Anführer arbeiten beim ORF!
schönen Feiertag
Diese Strategie der rechten Populisten hat schon einen Bart: Rollen drehen: die Linken sind Schuld. Dieses Schubladendenken loest kein einziges Problem, von denen wir zu Genuege haben. Ich bin gerne ein Gutmensch - uebrigens eines der aergsten Schimpfwoerter.
Grossartig ihre Beiträge bei den heutigen Alpbach Talks. Bin ab sofort Profil Abonnent.
Herzlichen Dank für Ihren ausserordentlich beeindruckenden Beitrag bei den heutigen Alpbach Talks. Ich würde Sie gerne für einen Diskussionsabend auf der FH Vorarlberg gewinnen und mich deshalb über eine Rückmeldung freuen.
der Artikel ist immer noch top aktuell! man findet ihn immer noch ganz oben bei Google wenn man nach dem richtigen keyword sucht! :-) Bei dieser Gelegenheit möchte ich natürlich nicht verabsäumen, auch die besten Wünsche für das neue Jahr 2017 zu übermitteln
ein wirklich ewig aktueller Beitrag wie man auch anhand verschiedener Meinungen sehr gut sehen kann! vielen Dank auch von mir fürs Teilen
Liebe Ingrid Brodnig,
wir bereiten gerade eine Diskussionsveranstaltung zu "Hass im Netz" vor, die wir im Medienzentrum beim Kirchentag auf dem Weg in Magdeburg veranstalten möchten. es ist uns sehr wichtig, dass wir die verschiedenen Seiten diskutieren und nicht beim Jammern verbleiben, sondern gemeinsam darüber nachdenken, was wir alle tun können. Dafür wären Sie eine sehr geeignete Gesprächspartnerin.
Ihr Buch würde darüber natürlich auch noch einmal mit beworben werdne und bekannter gemacht werden, was mir übrigens sehr gefällt.
Hier die Daten für die Veranstaltung, bitte schauen Sie doch zeitnah, ob es Ihnen möglich wäre, and er Diskussion teilzunehmen.
Podium "Hass im Netz"
Datum: Fr, 26. Mai 2017, 14.30 - 16.00 Uhr
Ort: Zentrum Digitalisierung und Neue Medien, Festung Mark, Magdeburg, im Rahmen des Kirchentag auf dem Weg
weitere ReferentInnen (z.T. zugesagt, z.T. angefragt): Julia Schramm/Fachreferentin für Haed Speech, Christof Breit/ Social media Beauftragter der Bayrischen landeskirche, Renate Künast/MdB,Partei Die Grünen, evtl. ein Hasskommentator, der sich der Debatte stellt.
Über eine sehr rasche Antwort würden wir uns freuen.
Herzliche Grüße, Annette Berger (Programmausschussvorsitzende des Kirchentag auf dem Weg/Magdeburg)
Vielen Dank - Das sind klare Worte!!
Besonders wichtig in einer Zeit, wo man so viel Irritierendes hört. Und da sind immer wieder die rechten Populisten vorne dabei. So postet letztlich sogar ein HC Str., dass im auffällt, die Sprache würde zusehends verrohen! NA SOWAS!! Wo doch gerade ER und seine Mitstreiter dazu besonders fleißig und regelmäßig die deftigsten Beträge verfassen .....
Klingt nach einem hervorragenden Plan!
Fantastisch, Madam Ambassador!