Vorratsdaten: Nicht alle Mails werden erfasst
Heute tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Aber welche E-Mail-Daten werden erfasst? Müssen auch Google und GMX unseren Mailverkehr speichern? Oder muss die Telekom aufzeichnen, wann wir mit wem via Google kommunizieren?
Auf diese Fragen habe ich von der Telekom Austria folgende juristische Antwort bekommen und möchte diese zitieren:
“Der dritte Dienst, der eine Speicherpflicht begründet, ist ein “E-Mail-Dienst”. Dieser wird in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF definiert als ein “Kommunikationsdienst im Sinne von § 3 Z 9 [TKG], welcher den Versand und die Zustellung von E-Mails auf Basis des ,Simple Mail Transfer Protocol’ (SMTP) umfasst”. Dies erscheint widersprüchlich, da es sich bei einem klassischen Mail-Service auf Basis von SMTP gerade um keinen Kommunikationsdienst iSd § 3 Z 9 TKG handelt: Ein Kommunikationsdienst ist gem leg cit eine gewerbliche Dienstleistung, die “ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht”. Die “Übertragung von Signalen” ist hierbei von der Initiierung einer solchen Übertragung zu differenzieren. Ein Beispiel aus der physischen Welt hilft dies zu illustrieren: Jemand, der einen Brief versendet, besorgt die Übertragung des Briefes nicht selbst, er initiiert diese bloß. Gleichfalls besorgt ein Anbieter eines Mail-Service (oder eines sonstigen über das Internet angebotenen Dienstes) die “Übertragung von Signalen” nicht selbst, sondern bedient sich zu diesem Zweck eines Internet-Access-Providers, der nach entsprechender Initiierung die Signalübertragung besorgt.
Die Definition des Begriffes “E-Mail-Dienst” in § 92 Abs 3 Z 15 TKG nF ist daher so auszulegen, dass ein solcher Dienst” nur dann vorliegt, wenn der Anbieter gleichzeitig als Internet-Access-Provider (Anbieter eines Kommunikationsdienstes) und als Mail-Service-Provider fungiert. Denn nur in diesem Fall besorgt der Anbieter sowohl den Versand bzw die Zustellung von E-Mails auf Basis von SMTP als auch die “Übertragung von Signalen” (§ 3 Z 9 TKG). Ein “E-Mail-Dienst” wird daher jedenfalls erbracht, wenn über den von einem Internet-Access-Provider bereitgestellten Internetzugang E-Mails über den Mail-Server desselben Internet-Access-Providers per SMTP versendet werden. Umgekehrt wird zweifellos kein “E-Mail-Dienst” erbracht, wenn der Mail-Server eines anderen Providers verwendet wird (zB Gmail).
Dieser willkürlich anmutenden Differenzierung liegt der Gedanke zugrunde, dass es für einen Internet-Access-Provider ungleich aufwändiger wäre, die Verkehrsdaten von E-Mails zu erfassen, die nicht über seine Mail-Server versendet werden, weil er zu diesem Zweck den Datenverkehr von und zu fremden Mail-Servern, der sonst bloß weitergeleitet wird, einer “Deep Packet Inspection” unterziehen müsste. Die Verkehrsdaten von E-Mails, die über den eigenen Mail-Server übertragen werden, müssen hingegen ohnedies zu Zwecken der weiteren Behandlung nicht bloß verarbeitet, sondern interpretiert (dh abhängig von ihrem “Inhalt” unterschiedlich verarbeitet) werden.
Die österreichische Umsetzung der VDS-RL sieht im Ergebnis daher nur dann eine Speicherpflicht vor, wenn die betreffenden Daten vom Provider erzeugt oder interpretiert wurden. Dies weicht von den Vorgaben der VDS-RL ab, die von “erzeugt oder verarbeitet” spricht, wobei “verarbeitet” gem Art 2 Abs 1 leg cit iVm Art 2 lit b Datenschutz-RL denkbar weit gefasst ist und jedenfalls auch den “Inhalts-blinden” Transport von Datenpaketen zwischen einem Nutzer und einem fremden Mail-Server erfasst.
In weiterer Konsequenz führt die angesprochene Differenzierung aber auch zu weniger nachvollziehbaren Ergebnissen: Ein “E-Mail-Dienst” wird dann nicht erbracht, wenn der Provider, dessen Mail-Server verwendet wird, zwar grundsätzlich auch als Internet-Access-Provider fungiert, dies jedoch mangels entsprechender Vereinbarung gegenüber dem konkreten Nutzer nicht tut (zB ein Nutzer verwendet die Mail-Services der A1 Telekom Austria, hat aber seinen Internet-Zugang bei UPC).
Bedeutend schwieriger gestaltet sich die Beurteilung des Falles, dass der Nutzer den Provider zwar grundsätzlich sowohl als Internet-Access- als auch als Mail-Service-Provider in Anspruch nimmt, im Einzelfall aber E-Mails nicht von zu Hause, sondern vom Büro – und damit von einem anderen Internet-Access-Provider aus – verschickt. Der in Bezug auf diese konkrete E-Mail vom Mail-Service-Provider erbrachte Dienst müsste richtigerweise als sonstiger Dienst der Informationsgesellschaft und nicht als Kommunikationsdienst und daher auch nicht als “E-Mail-Dienst” beurteilt werden.
Weiters führt auch die Einschränkung auf jene Dienste, die auf Basis von SMTP erbracht werden, zu interessanten Ergebnissen: Verwendet ein Nutzer Webmail (dh HTTP statt SMTP), um über den Mail-Server seines Internet-Access-Providers eine E-Mail an eine vom selben Provider gehostete E-Mail-Adresse zu senden, so erfolgt dies oft ohne die Verwendung von SMTP, da keine Netzwerkverbindung zu einem anderen Server aufgebaut werden muss. Diesfalls liegt schon begrifflich kein “E-Mail” iSd § 92 Abs 3 Z 12 TKG nF vor, da die elektronische Post nicht auf Basis von SMTP versendet wurde.
Aus der Definition von “E-Mail-Dienst” als SMTP-basierter Dienst ergibt sich auch, dass das Abrufen von E-Mails keine Speicherpflicht begründet, da dies per POP3, IMAP (FN 29) oder Webmail, nicht aber per SMTP erfolgt.
Anbieter von E-Mail-Diensten haben gemäß § 102a Abs 4 TKG nF folgende Daten zu speichern: Teilnehmerkennung, Name und Anschrift des Teilnehmers, dem eine E-Mail-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, bei Versenden einer E-Mail die E-Mail-Adresse und die öffentliche IP-Adresse des Absenders sowie die E-Mail-Adresse jedes Empfängers, bei der Zustellung einer E-Mail in ein elektronisches Postfach die E-Mail-Adresse des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die öffentliche IP-Adresse der letztübermittelnden Kommunikationsnetzeinrichtung.”
Das ist also alles sehr kompliziert, aber es macht deutlich: Es werden wesentlich weniger E-Mail-Daten gespeichert, als anfangs gedacht. Der Grund ist eben auch, dass die totale Erfassung jeglicher E-Mail-Kommunikation eine extreme überwachungstechnische Herausforderung darstellt (Stichwort: Deep Packet Inspection). In der Praxis wird wohl nur ein Teil des tatsächlichen Mail-Verkehrs für den Staat aufgezeichnet werden.
Update: Wie Helge Fahrnberger richtig anmerkte, bedeutet dies aber auch, dass von manchen Usern sehr wohl alle E-Mails gespeichert werden – etwa wenn diese als Telekom-Kunden via A1-Adresse kommunizieren.
Weitere Meinungen, Interpretationen dieser juristischen Stellungnahme, Kommentare sind erwünscht!
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Gratuliere! Ich hoffe dass Du vor allem eine Botschafterin der positiven und nutzbaren Aspekte der Digitalisierung sein wirst und nicht nur "mit Deiner Ernennung ein Zeichen gesetzt wurde, dass die Politik diesem Themenfeld große Bedeutung zumisst und negativen Entwicklungen aktiv gegensteuern will", wie es in der Presseaussendung des BKA ausgedrückt wurde.
Bin von Ihrem Buch begeistert, liebe Frau Brodnig. Wirklich solide Recherche-Arbeit, gut lesbarer Stil und bringt auch für mich als ehemaligen EDV-Profi viel Neues. Chapeau!
Ich denke, es werden noch viele interessante Beiträge und Bücher kommen -- und wünsche alles Gute!
Lieber Herr Hueber, oh, vielen Dank für Ihr Feedback! Das freut mich sehr, dass Sie mir sogar extra einen Kommentar schreiben. Schönen Gruß!
Die Gerichtsverbrecherin und Gerichtsfälscherin Irene Malle de Cillia vom Bezirksgericht 9560 Feldkirchen, Foregger Platz 1 Kärnten Austria betrügt und belügt auch das RICHTER UND STAATSANWALTSCHAFTS GESETZ gemäß § 32 Abs. 7 und § 49 Abs. 9 seit dem Jahre 2005 laufend mit MORDVERSUCHEN und Gesetzesfälschungen von SACHGAWLTERSCHAFTSGESETZEN seit 2005 laufend mit Absichtlichen Gelder Dieb Stählen und Absichtlichen MORD. Im Wissen vom Verbrecherischen und Diebischen Personen mit Irene Malle de Cillia vom BG 9560 Feldkirchen Kärnten haben alle Verbrecher gewußt, das der ganze BALKON Abbrechen wird. Keiner hat dagegen was Unternommen, bis der Besitzer des Hauses im Jahre 2015 dadurch ERMORDET wurde. Schuld ist Irene Malle de Cillia wegen mehrfachen STAATSVERBRECHEN § 302 StGB und viele weitere STRAFDTATEN mit Beihilfen von GELDER DIEB STÄHLEN bis zum Jahre 2013, €4000,000.- was die beiden STAATSVERBRECHER und STAATSGAUNER Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 Neuer Platz 5/2, 9020 Klagenfurt mit seinen Kumpel und Fälscher Dietmar Stückler von der Bezirkshauptmannschaft 9560 Feldkirchen, Milesistr. 10 Kärnten Austria vom ROT KREUZ KÄRNTEN gestohlen haben. Weiteres hat auch iRENE mALLE DE cILLIA MIT DEM Staatsverbrecher UND Staatsverweigerer Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 von Privat Personen mehr als €7000,0000.- gestohlen un d Manfred Herrnhofer Mag. vom Landesgericht 9020 Klagenfurt ist zu faul um zu Arbeiten und läßt die STRAFAKTEN Verschwinden um auch STEUERGELDER zu STEHLEN.
Auch die neuen SACHWALTERSCHAFTSGESETZE werden von der Gerichtsverbrecherin und Mehrfach Vorbestraften Irene Malle de Cillia totalgefälscht, sind neu in Kreft seit Jänner 2017.
AKTZ: 728 1 ST 39 / 12h
AKTZ: 728 4 ST 255 / 13 x - 1
AKTZ: 728 12 NST 23 / 12 f - 1
AKTZ: 728 8 NST 8 / 15 z- 1
AKTZ: 729 7 BI 16 / 10 m -2
AKTZ: 639 11 BS 490 / 08 d - 4 und weitere STRAFVERFAHREN
Weiteres gegen die genannten Verbrecher Irene Malle de Cillia, Felix Fuchs geb; 11. 09. 1968 ist bei der STA 9020 Klagenfurt von FR. Hofrätin G. L. zu Erfahren und beim Senat des LANDESGERICHTS 9020 Klagenfurt, Dobernigstrasse 2, Kärnten Austria.
F. d. W. d. G.
F. d. R. d. A.
F. d. O. u. G.
Im Sinne des Präsidenten des
OBERSTEN GERICHTSHOFES
vom 11 Juni 2012, 1 Präs. 269 - 2113 / 12 i
sind auch die JURISTENVERBRECHER wie Irene Malle de Cillia, Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 mit Manfred Herrnhofer zu Bestrafen und Richter und Rechtsverdreher zu Verurteilen mit KNAST.
Das Kriminelle Betrügerische Gesetz von Wolfgang Schüssel und Jörg Haider ist sein mehr als 10 JAHREN verboten, dennoch Verstecken sich die genannten Vorbestraften Personen weiterhin hinter dem Kriminellen Gesetz von Schüssel und Heider.
Was für eine Schande:
Richterin Irene Malle de Cillia
Manfred Pick
Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968
Dietmar Stückler
Manfred Herrnhofer und weitere Personen Tätigen laufende Gaunereien mit Einbrüchen, Dirébstählen, Körperverletzungen mit Fahrerflüchten, MORDVERSUCHEN, Verleumdungen, Rufschädigungen u s w seit 2007 laufend du die JUSTITZ wird von den Angegebenen Personen auch betrogen, belogen sowie auch das Finanzamt von Österreich.
Verbrecher die Eide Abgelegt haben, müssen und sollen ZWANGSWEISE nackt in Bergwerken mit Stumpfen Kleinen Hammer Steineklopfen, bei Wasser un d harten Brot für sehr lange Zeit.
Die genannten Kriminellen Betrügerischen Personen mit Irene Malle de Cillia haben den EID zu Gaunereien, MORDEN u s w abgelegt.
Das Gesetz gilt gem: § 149 Abs. 1 B - VG auch heute noch als VERFASSUNGS - GESETZ der Republik Österreich
und wird dennoch von den Verbrecherischen GESETZES FÄLSCHERN missbraucht und oder betrogen: Beweise von mehr als 5000 Bewiesenen und Erwiesenen Fällen: seit 0 Jahren ohne Strom weil Irene Malle de Cillia mit Verbrechern und Gaunern Brigitte Dorfer Ortner, mit STAATSFEINDEN Diethelm Ortner und seiner 2 fach SELBSTMORD FERSUCHTEN diebischen Tochter Susanne Ortner Kucurski den Geldbetrag von €66,666..- gestohlen hat und Gerichtsurkunden Gefälscht hat mit DR. Gerhard Müller. Manfred Herrnhofer hat die Gegenklage Verschwinden lassen und als Richter 2 Instanz Unterschlagen. Somit ist aúch Manfred Herrnhofer von allen Gaunereien Mitbeteiligt und Verantwortlich.
Die Schwarzen GERICHTSSCHAFE von 9560, 9020 müssen aus den Verkehr gezogen werden und sehr hart bestraft werden.
F. d. W. d. G.
F. d. R. d. A.
F. d. O. u. G.
Schaden mehr als €4000,000.-
Ich weis schon lange, daß die meisten Politiker entweder dumm, besser gesagt mit geringem IQ ausgestattet sind oder
bewusst Falschmeldungen verbreiten, die ehrlichen, moralischen und ethisch handelnden muss man suchen (mir fällt momentan keiner ein)
Liebe Frau Brodnig!
Wie kann man Ihrer Meinung nach Hasspostings nun channeln und entkräften, bzw. wie geht man damit um? Es gibt hier viele praktische Ideen dazu, welche ist Ihrer Meinung nach am effektivsten?
lg
wollte es installieren, weil es mir sinnvoll und wichtig erscheint, bis zur Meldung: "Berechtigungen: - Alle Ihre Daten auf von Ihnen besuchten Websites lesen und ändern"
was soll denn das?
Danke für den Hinweis! Ich hab das mittlerweile nachgefragt, der zuständige Programmierer erklärte mir: “In order for the extension to work it needs to be able to modify the structure of the page.” Das heißt, diese Einstellung ist notwendig, damit diese Extension für den Browser funktionieren kann. Das Gute an dem gesamten Tool ist, dass es Open Source ist – das heißt, jeder kann den Quellcode der Software anschauen. Hier findet man die Infos: https://github.com/WhoTargetsMe/Who-Targets-Me
Bei mir funktioniert das Aktivieren nicht, weil ich keine deutsche Psotleitzahl habe und das Tool mir Webungen zur Bundestagswahl analysieren will. Mach ich da was falsch?
Nein - das ist leider noch ein Fehler: In Firefox ist noch nicht die neueste Version des Tools online, deswegen funktionieren noch nicht die österreichischen Postleitzahlen. An sich ist die neueste Version schon eingereicht worden, hoffentlich wird es auch bald freigeschaltet - dann können auch österreichische Firefox-User das Tool nutzen (sollte bald so weit sein)
Das Add-on kann nicht aktiviert werden, weil es keine österreichische Postleitzahlen akzeptiert. Gute Idee, funktioniert aber nicht.
In Chrome klappt's, allerdings haben wir tatsächlich ein Problem bei Firefox: Die neueste Version des Tools ist zwar schon eingereicht, aber noch nicht für die User freigeschaltet. Deswegen kann man im Moment noch nicht die österreichischen Postleitzahlen eingeben. Tut mir leid, dass das etwas dauert. Ich hoffe, die neueste Variante des Tools ist bald auch für Firefox (und damit für österreichische User) erhältlich!
Hallo, i bim's kein Bot. #fpoe #nrw17
Gibt es eine Smartphone Version!