X

Auch Google darf nicht einfach so Bücher klauen

Ein New Yorker Richter hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Google darf doch nicht ungefragt fremde Bücher online stellen

Es ist ein bahnbrechendes und überraschendes Urteil. Der amerikanische Richter Danny Chin entschied gegen den Internetriesen Google: Er kippte einen Vergleich zwischen dem Suchmaschinenanbieter und amerikanischen Autoren sowie Verlagen. Diese Einigung hätte auch weitreichende Folgen für das europäische Buchwesen gehabt.

Im Rechtsstreit geht es um den Webdienst Google Books und die Frage, ob der Konzern ohne vorherige Zustimmung fremde Bücher online stellen darf. Dies strebte Google an und verkündete 2004, eine Weltbibliothek zu starten.

Bisher wurden mehr als zwölf Millionen Werke digitalisiert. “Allerdings sind Millionen der Bücher, die Google einscannte, noch immer vom Urheberrecht geschützt und Google hat nicht die urheberrechtliche Erlaubnis eingeholt, diese Bücher zu scannen“, schreibt Chin. Seine 48 Seiten lange Urteilsbegründung ist ein juristisches Glanzstück.

Der Richter hat die Argumente sorgfältig abgewogen. Er geht durchaus auf den Nutzen einer solchen Welt bibliothek ein und schreibt: “Googles Buchprojekt brächte etliche Vorteile. Bücher wären leichter zugänglich. Bibliotheken, Schulen, Forscher und benachteiligte Bevölkerungsgruppen würden größeren Zugang zu wesentlich mehr Büchern bekommen. (…) Autoren und Verleger würden ebenso profitieren, weil ein neues Publikum und neue Einkommensquellen entstünden. Ältere Bücher – speziell jene, die vergriffen sind-, die oftmals in Bibliotheken versteckt liegen und zerbröckeln, würden konserviert und zu neuem Leben erweckt.“

Letztlich entschied der New Yorker Richter doch gegen Google: “Der Vergleich ist nicht fair, zweckgemäß und angemessen.“ Google hätte demnach 125 Millionen Dollar gezahlt und das Recht erworben, urheberrechtlich geschützte, aber vergriffene Bücher zu veröffentlichen.

Erst wenn der Urheber Einspruch erhebt, hätte Google die digitale Kopie löschen müssen. In der Techniksprache nennt man das eine Opt-out-Klausel. Wenn dies durchgegangen wäre, hätten Autoren dezidiert auf ihr Urheberrecht pochen müssen – anstatt darauf vertrauen zu können, dass es automatisch geschützt wird.

Es ist überdies nicht die Aufgabe eines Gerichts, über solche folgenschweren Urheberrechtsfragen zu entscheiden, befand Chin. Dies solle der Gesetzgeber, der US-Kongress, tun. Der Richter signalisierte aber, dass er einer sogenannten Opt-in-Lösung zustimmen würde; bei dieser kann der Urheber vorab bestimmen, ob er mit Google kooperieren will.

 

Die nächste Anhörung findet am 25. April statt. Hier das Urteil zum Nachlesen:

Google Settlement Rejection Filing

 

Diese Würdigung wurde im Falter 13/11 veröffentlicht. Illustration: Jochen Schievink

View Comments

  • Hat nichts an Schlagkraft eingebüßt dieser Artikel! Tolle Sache :-)

  • Guten Tag

    Ein interessanter Artikel über die Art der Berichterstaatung vom ORF:

    Mein Montevideo – Völkermord in Uruguay – der ORF und die Lügenpresse

    http://wipi.at/immoblog/uruguay-voelkermord

    Nicht rechte Populisten schaffen Rechtsextreme, sondern die Lügen die von linken Gutmenschen verbreitet werden - die Anführer arbeiten beim ORF!

    schönen Feiertag

    • Diese Strategie der rechten Populisten hat schon einen Bart: Rollen drehen: die Linken sind Schuld. Dieses Schubladendenken loest kein einziges Problem, von denen wir zu Genuege haben. Ich bin gerne ein Gutmensch - uebrigens eines der aergsten Schimpfwoerter.

  • Grossartig ihre Beiträge bei den heutigen Alpbach Talks. Bin ab sofort Profil Abonnent.

  • Herzlichen Dank für Ihren ausserordentlich beeindruckenden Beitrag bei den heutigen Alpbach Talks. Ich würde Sie gerne für einen Diskussionsabend auf der FH Vorarlberg gewinnen und mich deshalb über eine Rückmeldung freuen.

  • der Artikel ist immer noch top aktuell! man findet ihn immer noch ganz oben bei Google wenn man nach dem richtigen keyword sucht! :-) Bei dieser Gelegenheit möchte ich natürlich nicht verabsäumen, auch die besten Wünsche für das neue Jahr 2017 zu übermitteln 

  • ein wirklich ewig aktueller Beitrag wie man auch anhand verschiedener Meinungen sehr gut sehen kann! vielen Dank auch von mir fürs Teilen

  • Liebe Ingrid Brodnig,
    wir bereiten gerade eine Diskussionsveranstaltung zu "Hass im Netz" vor, die wir im Medienzentrum beim Kirchentag auf dem Weg in Magdeburg veranstalten möchten. es ist uns sehr wichtig, dass wir die verschiedenen Seiten diskutieren und nicht beim Jammern verbleiben, sondern gemeinsam darüber nachdenken, was wir alle tun können. Dafür wären Sie eine sehr geeignete Gesprächspartnerin.
    Ihr Buch würde darüber natürlich auch noch einmal mit beworben werdne und bekannter gemacht werden, was mir übrigens sehr gefällt.
    Hier die Daten für die Veranstaltung, bitte schauen Sie doch zeitnah, ob es Ihnen möglich wäre, and er Diskussion teilzunehmen.
    Podium "Hass im Netz"
    Datum: Fr, 26. Mai 2017, 14.30 - 16.00 Uhr
    Ort: Zentrum Digitalisierung und Neue Medien, Festung Mark, Magdeburg, im Rahmen des Kirchentag auf dem Weg
    weitere ReferentInnen (z.T. zugesagt, z.T. angefragt): Julia Schramm/Fachreferentin für Haed Speech, Christof Breit/ Social media Beauftragter der Bayrischen landeskirche, Renate Künast/MdB,Partei Die Grünen, evtl. ein Hasskommentator, der sich der Debatte stellt.
    Über eine sehr rasche Antwort würden wir uns freuen.
    Herzliche Grüße, Annette Berger (Programmausschussvorsitzende des Kirchentag auf dem Weg/Magdeburg)

  • Vielen Dank - Das sind klare Worte!!
    Besonders wichtig in einer Zeit, wo man so viel Irritierendes hört. Und da sind immer wieder die rechten Populisten vorne dabei. So postet letztlich sogar ein HC Str., dass im auffällt, die Sprache würde zusehends verrohen! NA SOWAS!! Wo doch gerade ER und seine Mitstreiter dazu besonders fleißig und regelmäßig die deftigsten Beträge verfassen .....

  • 1 21 22 23 24 25 37