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Auch Google darf nicht einfach so Bücher klauen

Ein New Yorker Richter hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Google darf doch nicht ungefragt fremde Bücher online stellen

Es ist ein bahnbrechendes und überraschendes Urteil. Der amerikanische Richter Danny Chin entschied gegen den Internetriesen Google: Er kippte einen Vergleich zwischen dem Suchmaschinenanbieter und amerikanischen Autoren sowie Verlagen. Diese Einigung hätte auch weitreichende Folgen für das europäische Buchwesen gehabt.

Im Rechtsstreit geht es um den Webdienst Google Books und die Frage, ob der Konzern ohne vorherige Zustimmung fremde Bücher online stellen darf. Dies strebte Google an und verkündete 2004, eine Weltbibliothek zu starten.

Bisher wurden mehr als zwölf Millionen Werke digitalisiert. “Allerdings sind Millionen der Bücher, die Google einscannte, noch immer vom Urheberrecht geschützt und Google hat nicht die urheberrechtliche Erlaubnis eingeholt, diese Bücher zu scannen“, schreibt Chin. Seine 48 Seiten lange Urteilsbegründung ist ein juristisches Glanzstück.

Der Richter hat die Argumente sorgfältig abgewogen. Er geht durchaus auf den Nutzen einer solchen Welt bibliothek ein und schreibt: “Googles Buchprojekt brächte etliche Vorteile. Bücher wären leichter zugänglich. Bibliotheken, Schulen, Forscher und benachteiligte Bevölkerungsgruppen würden größeren Zugang zu wesentlich mehr Büchern bekommen. (…) Autoren und Verleger würden ebenso profitieren, weil ein neues Publikum und neue Einkommensquellen entstünden. Ältere Bücher – speziell jene, die vergriffen sind-, die oftmals in Bibliotheken versteckt liegen und zerbröckeln, würden konserviert und zu neuem Leben erweckt.“

Letztlich entschied der New Yorker Richter doch gegen Google: “Der Vergleich ist nicht fair, zweckgemäß und angemessen.“ Google hätte demnach 125 Millionen Dollar gezahlt und das Recht erworben, urheberrechtlich geschützte, aber vergriffene Bücher zu veröffentlichen.

Erst wenn der Urheber Einspruch erhebt, hätte Google die digitale Kopie löschen müssen. In der Techniksprache nennt man das eine Opt-out-Klausel. Wenn dies durchgegangen wäre, hätten Autoren dezidiert auf ihr Urheberrecht pochen müssen – anstatt darauf vertrauen zu können, dass es automatisch geschützt wird.

Es ist überdies nicht die Aufgabe eines Gerichts, über solche folgenschweren Urheberrechtsfragen zu entscheiden, befand Chin. Dies solle der Gesetzgeber, der US-Kongress, tun. Der Richter signalisierte aber, dass er einer sogenannten Opt-in-Lösung zustimmen würde; bei dieser kann der Urheber vorab bestimmen, ob er mit Google kooperieren will.

 

Die nächste Anhörung findet am 25. April statt. Hier das Urteil zum Nachlesen:

Google Settlement Rejection Filing

 

Diese Würdigung wurde im Falter 13/11 veröffentlicht. Illustration: Jochen Schievink

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  • Neben BzzFeed ist in Deutschland auch T-Online.de Medienpartner von WHO Targets Me.

  • Liebe Ingrid,

    weißt Du, ob/wie man diese Software auf Safari (Mac) installieren kann? Bis jetzt sehe ich auf der Website nur, dass man sie für Chrome herunterladen kann.

    Vielen Dank!

  • Dank für diesen Post!

    Die besagten Facebook-Seiten haben übrigens auch die "Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten" verletzt: "Seiten dürfen keine falschen, irreführenden, betrügerischen oder täuschenden Behauptungen oder Inhalte enthalten." (IV. Seiteninhalte, D.)

    Impressum: Ein solches Formular gibt es im Info-Bereich der Seite, allerdings ist es keine Pflicht-Angabe. Dennoch schreibt Facebook zumindest folgendes: "Dieses Feld ist optional. In einigen Ländern wie Österreich, Deutschland und der Schweiz, können Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sein, Angaben zur Inhaberschaft auf ihrer Webseite zu machen. Das Limit beträgt 2.000 Zeichen."

  • Und wenn die gar so amoralische Seite eine 'false flag operation' ist, anonym und jedem unterschiebbar? Hier wird Silverstein als Sündenbock vorgeführt. Leider ist er bis auf Weiteres nicht erreichbar..

  • Mir gefiel ihr ZIB Auftritt sehr gut.
    Sie haben sehr professionell und fundiert kommentiert.
    Mir gefällt das, was Sie tun und wie Sie das tun! Ein wichtiger Bestandteil der Aufrechterhaltung unserer Demokratie gegen die Unterwanderung durch die neuen Medien ( siehe USA).
    Dort wurde ein Soziopath zum mächtigsten Mann der Welt gemacht!

  • Hätte der Typ wirklich Geld von der ÖVP bezogen, dann frage ich mich, warum er das noch immer leugnet?
    Er hat den Job bei "Milestones" verloren. Er hat nichts mehr zu verlieren und ich glaube, einige Zeitungen würden ihm verdammt viel Geld zahlen, könnte er beweisen, dass die ÖVP diese Dirty Campaing gepsonsert hat.

  • Sorry, der obige Artikel ist leider alles andere als gut recherchiert:

    Zitat aus einem Kurier-Artikel: "30 bis 40 Euro und einmal 150 Euro habe die Werbung gekostet, schätzt er"

    Für diese Summen muss dieser Dödel keinen Parteiapparat hinter sich haben, das sollte klar sein.

    Viel mehr stellt sich die Frage, wofür die SPÖ dann 500.000,- EUR bezahlt hat, wenn die Facebook-Werbung eigentlich saugünstig ist.

    • Die offenen Fragen kann hoffentlich die Staatsanwalt bzw. das Gericht klären. Sie zitieren hier den Betreiber der Facebook-Seite, der beteuert, das selbst gezahlt zu haben - wenn er dies möglichst nachvollziehbar machen will, kann er zB einem Sachverständigen Zugang zum Administratorenbereich seiner Facebook-Seite geben und dieser kann dort die genaue Höhe der Facebook-Werbung und zB auch die hinterlegte Kreditkarte ansehen.

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