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Ohne Hetz im Netz

Wer online gezielt Menschen fertigmacht, Klassenkameraden mobbt oder Arbeitskollegen verunglimpft, muss künftig harte Strafen befürchten. Die Strafrechtsreform ahndet die übelsten Formen von Hass und Hetze im Internet – viele Wutpostings werden trotzdem ungesühnt bleiben.

Rebecca* war ein schüchternes Mädchen, etwas pummelig und unsicher. Die zwölfjährige Schülerin trug stets ein T-Shirt, wenn sie baden ging, damit keiner ihren Körper sieht. Eines Tages fasste sie Vertrauen: Ein Klassenkollege schrieb ihr freundliche Nachrichten auf WhatsApp. Er bat sie – eine gute Schülerin – um Hilfe bei den Hausaufgaben, er scherzte mit ihr und meinte, dass sie echt in Ordnung sei. Rebecca antwortete, tippte Nachrichten in ihr Handy, flirtete. Zum ersten Mal interessierte sich ein Bub für sie. Schmeichelnd bat sie der Klassenkollege um ein Foto ihrer Brüste. Er sendete ihr ein Bild seines Penis und meinte, jetzt sei sie an der Reihe. Zögerlich ließ sich Rebecca überreden, machte ein Oben-ohne-Foto und drückte auf “Senden“.

Der Bub war von zwei Klassenkolleginnen dazu angestiftet worden. Er leitete den beiden das Bild weiter, und diese sendeten es der ganzen Klasse.

Als Rebecca am nächsten Tag in die Schule ging, lachte man über sie. Im Klassenzimmer und auf WhatsApp machten sie sich stets aufs Neue darüber lustig. Rebeccas Alptraum war eingetreten. “Das Grausame am Onlinemobbing ist, dass Jugendliche das Gefühl bekommen, keiner will sie, die ganze Welt lehnt sie ab“, erzählt die Psychologin Barbara Frauendorff von der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft. Sie lernte Rebecca bei einem Workshop an ihrer Schule kennen und konnte ihr schließlich helfen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Mädchen zwei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen.

Grausamkeiten unter Kindern gab es immer. Neu ist, wie leicht es den Mobbern fällt, ihr Opfer überall hin zu verfolgen – dank Digitalisierung. Früher konnte ein Kind zu Hause abschalten, wenn es in der Klasse gefrotzelt wurde. Heute liest es rund um die Uhr auf WhatsApp, welche Gemeinheiten die Schulkameraden verbreiten. Auch Erwachsene erleben diese digitale Hetze, etwa wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin immer wieder Bösartigkeiten loslässt. Opfer fühlen sich oft machtlos: Unentwegt tauchen online Verunglimpfungen auf.

Das soll sich ändern. Mit 1. Jänner 2016 tritt die Strafrechtsreform in Kraft, die der Nationalrat Anfang Juli beschlossen hat. Künftig werden Hass und Häme härter sanktioniert. Eines der Beispiele ist “Cybermobbing“, das nun als eigener Straftatbestand gilt. In Paragraf 107c des Strafgesetzbuches steht: “Wer im Wege einer Telekommunikation“ eine Person “in ihrer Lebensführung unzumutbar“ über “eine längere Zeit“ beeinträchtigt, kann zu maximal einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Begeht das Opfer Suizid, drohen bis zu drei Jahre Haft.

Die permanenten Sticheleien: verboten

Dieser Paragraf ist bahnbrechend. Denn bisher waren Opfer digitaler Hasskampagnen tatsächlich oft wehrlos: Permanenten Sticheleien waren zwar unangenehm, aber meist keine “gefährlichen Drohungen“ nach dem Gesetz. Dass es hier eine klare Rechtslage brauchte, zeigten inländische Fälle, aber auch ein internationaler Vorfall – die Tragödie der Amanda Todd. Die 15-jährige Kanadierin nahm sich selbst das Leben. Mit 13 hatte sie ein Fremder online überredet, ihren Busen herzuzeigen. Er erpresste sie und machte die Bilder publik. Obwohl sie die Schule wechselte, tauchten die Nacktfotos erneut auf. Ihre Klassenkollegen mobbten sie. Schließlich nahm Amanda Todd ein Video über ihre Pein auf: Das Mädchen hält Zettel in die Kamera, auf denen sie ihre traurige Lebensgeschichte beschreibt. Auf einem Blatt steht: “I have nobody. I need someone.“ Drei Tage später war sie tot.

Ihre Geschichte rührte anscheinend auch den österreichischen Gesetzgeber. In den Erläuterungen der Gesetzesnovelle wird dezidiert Amanda Todd erwähnt. “Cybermobbing kann in schweren Fällen zur systematischen Zerstörung der Persönlichkeit des Opfers führen“, heißt es dort.

Auch Erwachsenen nützt diese Reform, und nicht nur dann, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin einen Rachefeldzug führt. Der Wiener Rechtsanwalt Michael Pilz kennt ein weiteres großes Problemfeld: Immer wieder passiert es Unternehmen, Ärzten oder Ämtern, dass ehemalige Kunden nicht nur über die vermeintlich schlechte Arbeit schimpfen, sondern persönlich werden. Sie stellen mitunter die Wohnadresse von Mitarbeitern ins Netz oder erfinden böse Details über ihr Privatleben. Auch das ist Cybermobbing. “Hier wird tatsächlich eine Rechtslücke geschlossen. Bei einigen Fällen hatten wir das Problem, dass kein Gesetzesparagraf so richtig zutraf“, sagt Pilz. Da Cybermobbing ein sogenanntes “Offizialdelikt“ ist, muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden und kann häufig auch die Identität anonymer User ausforschen. Die Internetprovider müssen Auskunft geben, welcher Kunde hinter einer IP-Adresse steckt (die IP-Adresse ist eine Art Nummerntafel im Netz). Zwar ist es technisch möglich, die eigenen Spuren zu verschleiern, doch viele Täter sind zu achtlos oder ahnungslos.

Die Hetze gegen Ausländer: strafbar

Der Cybermobbing-Paragraf ist die eine große Verschärfung rund um die Hetz im Netz, die andere Neuerung betrifft “Hate Speech“ – die hasserfüllte Sprache gegenüber Minderheiten. Schon bisher war es strafbar, zu Gewalt gegenüber Menschen bestimmter Herkunft oder Religionszugehörigkeit aufzurufen oder Hass gegen diese zu schüren, dies gilt als “Verhetzung“. Nun ist auch die Hetze gegen “Ausländer“ strafbar, und es reicht, wenn nur 30 Menschen online das Posting sehen konnten. Bisher waren 150 Menschen notwendig.

In einem einzelnen Punkt wird der Verhetzungsparagraf jedoch eingegrenzt: Strafbar ist nur, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte auch wirklich die Menschenwürde dieser Minderheit verletzten wollte – es braucht also Vorsatz. Das achtlose Hinschmettern von Stammtischparolen alleine, wo man zwar in Rage, aber nicht in Absicht handelt, wird nicht bestraft. Immerhin stehen auf Verhetzung bis zu zwei Jahre Haft.

Hier zeigt sich das Dilemma bei Wutpostings: Viele Aussagen sind unfassbar übel, aber nicht strafrechtlich relevant, da sie zu vage oder zu wenig bedrohlich sind.

Dies illustriert ein berühmter Fall aus dem Juni 2014. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) legte sich auf Facebook mit Volksmusiker Andreas Gabalier an. Dieser hatte sich geweigert, die mittlerweile offizielle Version der Bundeshymne zu singen, in der nicht nur die “großen Söhne“, sondern auch die “großen Töchter“ vorkommen. Ihr Team postete ein Foto der Ministerin. Sie lächelt in die Kamera, deutet auf einen Zettel mit der offiziellen Version der Hymne, darüber steht: “Im Sinne des lebenslangen Lernens hier eine kleine Lernhilfe für Andreas Gabalier ;)“.

Dieses Posting löste den schlimmsten Shitstorm aus, den Österreich bisher erlebt hat. Mehr als 18.000 Kommentare erntete das Bild. Unter seinem echten Namen schrieb ein User: “Du Idioten Weib.“ Ein anderer meinte, Heinisch-Hosek gehöre auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Einige Postings wurden angezeigt, die Ermittler befragten User – und stellten keine “gefährliche Drohung“ fest. Rein juristisch hätte die Ministerin viele Bürger anzeigen können, die unter ihrem richtigen Namen den Tatbestand der Beleidigung erfüllt hatten. Tat sie aber nicht.

Das diffuse Geschimpfe: legal

Es gibt Stolpersteine bei der Verfolgung solcher Hasspostings: Die Ministerin kannte die realen Namen vieler Poster. Ist der Übeltäter jedoch anonym, kann der Staatsanwalt bei schweren Delikten wie Cybermobbing oder der gefährlichen Drohung versuchen, die Anonymität aufzuheben. Bei Beleidigungen oder üble Nachrede liegt es am Opfer, die Identität des Users festzustellen – hier handelt es sich um “Privatanklagedelikte“, bei denen der Staatsanwalt im Vorfeld nicht aktiv ist. Für Privatpersonen ist es oft sehr schwierig bis unmöglich, die Identität eines anonymen Posters festzustellen.

Die zweite große Hürde: Viele Äußerungen sind zu vage, um juristische Konsequenzen nach sich zu ziehen. Schreibt ein User auf Facebook, “die Politiker gehören alle mit einer Eisenstange verprügelt“, dann ist dies eine unbehagliche Aussage, sie erfüllt aber keinen Tatbestand. Für eine gefährliche Drohung ist sie zu unkonkret, da eine solche gegen eine bestimmte Person gerichtet sein muss.

Diffuse Wut ist strafrechtlich nicht verboten – was ärgerlich, aber aus juristischer Sicht logisch ist. “Bedenken Sie nur: Wenn Sie außerhalb des Internet eine wütende Äußerung machen, wird dies meist auch nicht verfolgt werden. Mit der Reform versuchen wir, zumindest in jenen Fällen hart vorzugehen, wo wirklich eine Kampagne im Netz gegen jemanden stattfindet“, sagt Christian Pilnacek, der zuständige Sektionschef im Justizministerium. Er hofft, dass die Gesetzesänderung Strahlkraft hat.

Ähnlich sieht dies Barbara Frauendorff von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die gemobbte Teenager wie Rebecca betreut. Sie ist optimistisch: “Sicher wussten viele Jugendliche auch schon jetzt, dass es nicht in Ordnung ist, andere online fertigzumachen. Aber es macht einen Unterschied, ob etwas nur verpönt oder unter Strafe gestellt ist. Viele werden zurückschrecken, wenn sie wissen, dass sie schlimmstenfalls vor einem Richter landen.“

* Name geändert

 

Dieser Artikel erschien in “profil” (Ausgabe 30/15). Das Bild ist ein Screenshot von Amanda Todds Video.

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  • Gratuliere! Ich hoffe dass Du vor allem eine Botschafterin der positiven und nutzbaren Aspekte der Digitalisierung sein wirst und nicht nur "mit Deiner Ernennung ein Zeichen gesetzt wurde, dass die Politik diesem Themenfeld große Bedeutung zumisst und negativen Entwicklungen aktiv gegensteuern will", wie es in der Presseaussendung des BKA ausgedrückt wurde.

  • Bin von Ihrem Buch begeistert, liebe Frau Brodnig. Wirklich solide Recherche-Arbeit, gut lesbarer Stil und bringt auch für mich als ehemaligen EDV-Profi viel Neues. Chapeau!

    Ich denke, es werden noch viele interessante Beiträge und Bücher kommen -- und wünsche alles Gute!

    • Lieber Herr Hueber, oh, vielen Dank für Ihr Feedback! Das freut mich sehr, dass Sie mir sogar extra einen Kommentar schreiben. Schönen Gruß!

  • Die Gerichtsverbrecherin und Gerichtsfälscherin Irene Malle de Cillia vom Bezirksgericht 9560 Feldkirchen, Foregger Platz 1 Kärnten Austria betrügt und belügt auch das RICHTER UND STAATSANWALTSCHAFTS GESETZ gemäß § 32 Abs. 7 und § 49 Abs. 9 seit dem Jahre 2005 laufend mit MORDVERSUCHEN und Gesetzesfälschungen von SACHGAWLTERSCHAFTSGESETZEN seit 2005 laufend mit Absichtlichen Gelder Dieb Stählen und Absichtlichen MORD. Im Wissen vom Verbrecherischen und Diebischen Personen mit Irene Malle de Cillia vom BG 9560 Feldkirchen Kärnten haben alle Verbrecher gewußt, das der ganze BALKON Abbrechen wird. Keiner hat dagegen was Unternommen, bis der Besitzer des Hauses im Jahre 2015 dadurch ERMORDET wurde. Schuld ist Irene Malle de Cillia wegen mehrfachen STAATSVERBRECHEN § 302 StGB und viele weitere STRAFDTATEN mit Beihilfen von GELDER DIEB STÄHLEN bis zum Jahre 2013, €4000,000.- was die beiden STAATSVERBRECHER und STAATSGAUNER Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 Neuer Platz 5/2, 9020 Klagenfurt mit seinen Kumpel und Fälscher Dietmar Stückler von der Bezirkshauptmannschaft 9560 Feldkirchen, Milesistr. 10 Kärnten Austria vom ROT KREUZ KÄRNTEN gestohlen haben. Weiteres hat auch iRENE mALLE DE cILLIA MIT DEM Staatsverbrecher UND Staatsverweigerer Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 von Privat Personen mehr als €7000,0000.- gestohlen un d Manfred Herrnhofer Mag. vom Landesgericht 9020 Klagenfurt ist zu faul um zu Arbeiten und läßt die STRAFAKTEN Verschwinden um auch STEUERGELDER zu STEHLEN.
    Auch die neuen SACHWALTERSCHAFTSGESETZE werden von der Gerichtsverbrecherin und Mehrfach Vorbestraften Irene Malle de Cillia totalgefälscht, sind neu in Kreft seit Jänner 2017.
    AKTZ: 728 1 ST 39 / 12h
    AKTZ: 728 4 ST 255 / 13 x - 1
    AKTZ: 728 12 NST 23 / 12 f - 1
    AKTZ: 728 8 NST 8 / 15 z- 1
    AKTZ: 729 7 BI 16 / 10 m -2
    AKTZ: 639 11 BS 490 / 08 d - 4 und weitere STRAFVERFAHREN

    Weiteres gegen die genannten Verbrecher Irene Malle de Cillia, Felix Fuchs geb; 11. 09. 1968 ist bei der STA 9020 Klagenfurt von FR. Hofrätin G. L. zu Erfahren und beim Senat des LANDESGERICHTS 9020 Klagenfurt, Dobernigstrasse 2, Kärnten Austria.

    F. d. W. d. G.
    F. d. R. d. A.
    F. d. O. u. G.

    Im Sinne des Präsidenten des
    OBERSTEN GERICHTSHOFES
    vom 11 Juni 2012, 1 Präs. 269 - 2113 / 12 i
    sind auch die JURISTENVERBRECHER wie Irene Malle de Cillia, Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968 mit Manfred Herrnhofer zu Bestrafen und Richter und Rechtsverdreher zu Verurteilen mit KNAST.
    Das Kriminelle Betrügerische Gesetz von Wolfgang Schüssel und Jörg Haider ist sein mehr als 10 JAHREN verboten, dennoch Verstecken sich die genannten Vorbestraften Personen weiterhin hinter dem Kriminellen Gesetz von Schüssel und Heider.
    Was für eine Schande:
    Richterin Irene Malle de Cillia
    Manfred Pick
    Felix Fuchs geb: 11. 09. 1968
    Dietmar Stückler
    Manfred Herrnhofer und weitere Personen Tätigen laufende Gaunereien mit Einbrüchen, Dirébstählen, Körperverletzungen mit Fahrerflüchten, MORDVERSUCHEN, Verleumdungen, Rufschädigungen u s w seit 2007 laufend du die JUSTITZ wird von den Angegebenen Personen auch betrogen, belogen sowie auch das Finanzamt von Österreich.

    Verbrecher die Eide Abgelegt haben, müssen und sollen ZWANGSWEISE nackt in Bergwerken mit Stumpfen Kleinen Hammer Steineklopfen, bei Wasser un d harten Brot für sehr lange Zeit.
    Die genannten Kriminellen Betrügerischen Personen mit Irene Malle de Cillia haben den EID zu Gaunereien, MORDEN u s w abgelegt.

    Das Gesetz gilt gem: § 149 Abs. 1 B - VG auch heute noch als VERFASSUNGS - GESETZ der Republik Österreich
    und wird dennoch von den Verbrecherischen GESETZES FÄLSCHERN missbraucht und oder betrogen: Beweise von mehr als 5000 Bewiesenen und Erwiesenen Fällen: seit 0 Jahren ohne Strom weil Irene Malle de Cillia mit Verbrechern und Gaunern Brigitte Dorfer Ortner, mit STAATSFEINDEN Diethelm Ortner und seiner 2 fach SELBSTMORD FERSUCHTEN diebischen Tochter Susanne Ortner Kucurski den Geldbetrag von €66,666..- gestohlen hat und Gerichtsurkunden Gefälscht hat mit DR. Gerhard Müller. Manfred Herrnhofer hat die Gegenklage Verschwinden lassen und als Richter 2 Instanz Unterschlagen. Somit ist aúch Manfred Herrnhofer von allen Gaunereien Mitbeteiligt und Verantwortlich.
    Die Schwarzen GERICHTSSCHAFE von 9560, 9020 müssen aus den Verkehr gezogen werden und sehr hart bestraft werden.

    F. d. W. d. G.
    F. d. R. d. A.
    F. d. O. u. G.
    Schaden mehr als €4000,000.-

  • Ich weis schon lange, daß die meisten Politiker entweder dumm, besser gesagt mit geringem IQ ausgestattet sind oder
    bewusst Falschmeldungen verbreiten, die ehrlichen, moralischen und ethisch handelnden muss man suchen (mir fällt momentan keiner ein)

  • Liebe Frau Brodnig!
    Wie kann man Ihrer Meinung nach Hasspostings nun channeln und entkräften, bzw. wie geht man damit um? Es gibt hier viele praktische Ideen dazu, welche ist Ihrer Meinung nach am effektivsten?

    lg

  • wollte es installieren, weil es mir sinnvoll und wichtig erscheint, bis zur Meldung: "Berechtigungen: - Alle Ihre Daten auf von Ihnen besuchten Websites lesen und ändern"

    was soll denn das?

    • Danke für den Hinweis! Ich hab das mittlerweile nachgefragt, der zuständige Programmierer erklärte mir: “In order for the extension to work it needs to be able to modify the structure of the page.” Das heißt, diese Einstellung ist notwendig, damit diese Extension für den Browser funktionieren kann. Das Gute an dem gesamten Tool ist, dass es Open Source ist – das heißt, jeder kann den Quellcode der Software anschauen. Hier findet man die Infos: https://github.com/WhoTargetsMe/Who-Targets-Me

  • Bei mir funktioniert das Aktivieren nicht, weil ich keine deutsche Psotleitzahl habe und das Tool mir Webungen zur Bundestagswahl analysieren will. Mach ich da was falsch?

    • Nein - das ist leider noch ein Fehler: In Firefox ist noch nicht die neueste Version des Tools online, deswegen funktionieren noch nicht die österreichischen Postleitzahlen. An sich ist die neueste Version schon eingereicht worden, hoffentlich wird es auch bald freigeschaltet - dann können auch österreichische Firefox-User das Tool nutzen (sollte bald so weit sein)

  • Das Add-on kann nicht aktiviert werden, weil es keine österreichische Postleitzahlen akzeptiert. Gute Idee, funktioniert aber nicht.

    • In Chrome klappt's, allerdings haben wir tatsächlich ein Problem bei Firefox: Die neueste Version des Tools ist zwar schon eingereicht, aber noch nicht für die User freigeschaltet. Deswegen kann man im Moment noch nicht die österreichischen Postleitzahlen eingeben. Tut mir leid, dass das etwas dauert. Ich hoffe, die neueste Variante des Tools ist bald auch für Firefox (und damit für österreichische User) erhältlich!

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