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Das Böse zwischen den Zeilen

Was am Anti-Piraterie-Abkommen Acta wirklich bedenklich ist


“Stoppt die totale Internetüberwachung!“, heißt es vor dem Wiener Parlament. “Alle werden verdächtigt“, warnt ein Plakat in der Innsbrucker Innenstadt. Und in Linz meint einer: “Ich bin zu schön, um zensiert zu werden.“

Zehntausende Menschen protestierten europaweit gegen Acta, das umstrittene “Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, also Anti-Produkt-Piraterie-Abkommen. Allein in Wien gingen Mitte Februar mehr als 3000 Menschen auf die Straße, sie fürchten um ihre Freiheit im Netz. Die Politik ist von den Protesten in München, Paris, Dublin überrascht. Österreich hat zwar den Verhandlungsabschluss unterzeichnet, das Dokument aber noch nicht im Parlament ratifiziert. Derzeit geben sich auch heimische Minister zurückhaltender und blicken gespannt nach Straßburg. Alles hängt derzeit vom EU-Parlament ab. Dort werden die Abgeordneten die Weichen stellen, ob Acta in Europa kommt.

Ein Informationskrieg ist ausgebrochen, bei dem beide Seiten nicht ganz die Wahrheit sagen. Im Internet kursieren Videos, die Acta als totales Überwachungsinstrument darstellen, das zwangsläufig zu totaler Zensur führt. Als Reaktion veröffentlicht die EU-Kommission das Dokument “10 Mythen über Acta“. Kurz darauf kontern wiederum Bürgerrechtler mit dem Text: “10 Mythen der EU-Kommission über Acta“.

Wie schlimm ist Acta wirklich? Acta deckt ein riesiges Themenspektrum ab, von der gefälschten Louis-Vuitton-Tasche über den Handel mit Generika-Medikamenten bis hin zum Madonna-Video auf Youtube. Das Abkommen spricht nirgendwo von Zensur, und es führt auch nicht automatisch zum Tod des freien Internets. Und doch lehnen es anerkannte europäische Rechtsprofessoren ab.

Ein Informationskrieg ist ausgebrochen, bei dem beide Seiten nicht ganz die Wahrheit sagen.
Acta wurde hinter verschlossenen Türen ausgefeilt. Unter der Führung der USA und Japan verhandelten Dutzende Staaten mehrere Jahre lang, alle Länder verpflichteten sich zur Verschwiegenheit, selbst die Zwischenberichte durften nicht offengelegt werden. Das Ergebnis: ein 51 Seiten langes Dokument mit schwammigen Passagen, die viel Raum zur Interpretation offenlassen. Und genau diese vagen Passagen führen nun zum Streit.

Zum Beispiel Artikel 27: Bei diesem Absatz reden die Kritiker von Netzsperren, also dass Internetpiraten künftig der Zugang zum Netz verboten werden könnte. Aber das stimmt so nicht. Nirgendwo ist dezidiert von Netzsperren zu lesen, das stand nur in früheren Entwürfen.

In der Endversion hingegen kommt dieses Thema nur zwischen den Zeilen hervor, etwa in Artikel 27, Absatz drei. Hier fordert Acta stärkere “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben“, um Urheberrechtsverstöße wirksam zu bekämpfen. Das klingt harmlos – wer hat schon etwas gegen “Kooperation“? Im schlimmsten Fall könnte das aber heißen, so fürchtet manch ein Jurist, dass Internetprovider plötzlich zu Hilfssheriffs werden, die eigenmächtig den Datenstrom ihrer Kunden überwachen.

Das klingt nach George Orwell, diese Ideen gab es aber bereits in Europa. So wollte eine belgische Verwertungsgesellschaft durchsetzen, dass ein Internetanbieter sämtliche Daten seiner Kunden überwachen muss, um illegale Downloads auszufiltern. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging das zu weit, er verbot diesen Netzfilter vergangenen November.

Der schwammige Artikel 27 ist repräsentativ für viele Passagen. Acta bleibt so vage, dass eine Interpretation wie Kaffeesudlesen ist. Viele Absätze beinhalten eher Vorschläge als Vorschriften. So betonen die Verfechter des Vertrags, dass Acta die bestehenden Gesetze nicht verändert. Aus dem Justizministerium hört man zum Beispiel, dass die umstrittenen Passagen hierzulande einfach ignoriert werden können. Es gäbe absolut kein Interesse, ohne richterlichen Befehl die Anonymität der Internetuser aufzuheben oder womöglich sogar Menschen aus dem Internet auszuschließen.

Was das Justizministerium nicht sagt: Acta setzt neue Standards im internationalen Recht. Segnet das Europaparlament Acta ab, dann werden die Scharfmacher künftig bei jeder Gesetzesänderung auf den Vertrag pochen. Man könnte sagen: Acta ist nicht so schlimm wie sein Ruf. Aber es öffnet die Tür für spätere Verschärfungen.

Vielleicht sind manche Verschärfungen unausweichlich. Natürlich haben Musiker, Filmstudios und Autoren das gute Recht, dass der Staat ihr Eigentum schützt. Gleichzeitig aber muss sich ein Beschuldigter zur Wehr setzen können. Ein User, der aus dem Netz gesperrt wird, muss dagegen auch Einspruch erheben dürfen.

Doch hier ist Acta unausgewogen. Mehr als 20 der führenden Urheberrechtsprofessoren von der Uni Cambridge bis zum Max-Planck-Institut haben sich gegen Acta ausgesprochen, dem Dokument fehle die “Balance zwischen den Interessen einzelner Parteien“, auch gingen viele Bestimmungen über das bestehende EU-Recht hinaus. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Juristen das Europaparlament auf, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.

Einer dieser Juristen ist der Rechtsprofessor Axel Metzger von der Leibniz Universität Hannover. “Acta ist extrem einseitig“, sagt er. Zum Beispiel stört ihn, dass Grenzkontrolleure wesentlich mehr Befugnisse bekommen. Nach Artikel 13 können sie leichter selbst entscheiden, welche Produkte sie an der Grenze beschlagnahmen, sogar der Besitz von privat Reisenden ist womöglich betroffen. Denn laut Artikel 14 können “kleine Mengen von Waren ohne gewerblichem Charakter, die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden“ konfisziert werden. Ein mögliches Szenario: Ein Europäer macht in Südkorea Urlaub, kauft sich sichtbar gefälschte Adidas-Turnschuhe. Am Flughafen sagt der Beamte: “Schuhe ausziehen, diese Fälschung ist beschlagnahmt!“

Acta verwischt die Grenze zwischen organisiertem Verbrechen und Internetpiraterie im Wohnzimmer.
Acta verwischt die Grenze zwischen organisiertem Verbrechen und Internetpiraterie im Wohnzimmer. Artikel 9 klärt etwa den Schadenersatz, die Höhe der Strafzahlung soll etwa anhand des “empfohlenen Verkaufspreises“ berechnet werden. Kritiker wie der EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht von den deutschen Grünen, selbst Jurist, befürchten horrende Strafzahlungen. “Stellen Sie sich vor, jemand lädt ein Youtube-Video ohne Berechtigung hoch“, sagt er. Also zum Beispiel den neuesten Madonna-Song. Dann wird dieses Video 100.000-mal angeklickt, auf iTunes kostet das Lied 99 Cent. Wenn man den Schadenersatz anhand des Verkaufspreis berechnet, muss der Internetuser dann fast 100.000 Euro Strafe zahlen?

Vielleicht ist das nur Alarmismus und kein österreichischer Richter würde das jemals so berechnen. Allerdings schließt Acta nirgendwo aus, dass der Vertragstext so interpretiert werden kann. In den USA gibt es tatsächlich dermaßen harte und abschreckende Urteile. Das Abkommen trägt hier eindeutig eine amerikanische Handschrift.

“Während Zivilorganisationen bei der Entstehung nicht mitreden durften, waren die Großkonzerne im Film- und Musikbereich eingebunden. Das ist der wahre Skandal“, meint Jörg Leichtfried, SPÖ-Abgeordneter im Straßburger Parlament. Das EU-Parlament kritisierte mehrfach, dass es nicht ausreichend informiert wurde. So durften nur einzelne Abgeordnete einen Blick auf die Zwischenversionen des Textes werfen, die gewählten Volksrepräsentanten waren nicht aktiv in die Entstehung des Vertrags eingebunden.

Schließlich trat sogar der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments, Kader Arif, aus Protest zurück. “Ich werde nicht an dieser Maskerade teilnehmen“, schrieb er im Jänner, “ich verurteile den gesamten Prozess, der zur Unterschrift des Vertrags führte. Die Zivilgesellschaft wurde nicht einbezogen, es mangelte seit Beginn der Verhandlungen an Transparenz, die Empfehlungen des EU-Parlaments wurden abgelehnt.“

Nun liegt das fertige Papier im EU-Parlament, ab kommender Woche diskutieren die Abgeordneten darüber, im Juni sollen sie abstimmen. Nach den Protesten gegen Acta rudern einige Politiker zurück. EU-Justizkommissarin Viviane Reding schlägt zum Beispiel vor, den EuGH zu befragen, ob Acta tatsächlich mit europäischem Recht vereinbar ist. Und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) meinte: “Wir werden abwarten, was das Europaparlament tut. Wenn es notwendig ist, werden wir uns gegebenenfalls nochmals mit der Materie befassen.“

Das klingt, als könne man noch über Details von Acta diskutieren. Ein Trugschluss: Der Vertrag ist fertig ausgehandelt, entweder Europa nimmt ihn zu 100 Prozent an oder lehnt ihn zu 100 Prozent ab. Es gibt keine Möglichkeit, einzelne Passagen zu streichen oder abzuschwächen. Dafür müsste ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.

Sollte das Europaparlament Nein sagen, ist das erst der Beginn einer neuen Debatte.
“Die Europäischen Sozialdemokraten sind am Weg, sich gegen Acta zu entscheiden“, sagt der Abgeordnete Leichtfried. Die Grünen sind schon seit jeher dagegen, die Konservativen seit jeher dafür. Die Liberalen könnten schlussendlich entscheiden: Setzt sich in ihrer Fraktion der wirtschaftsliberale Flügel durch, der die Rechte der Urheber wahren will? Oder sind es doch die Gesellschaftsliberalen, die eine Benachteiligung der Bürger fürchten?

Sollte das Europaparlament Nein sagen, ist das erst der Beginn einer neuen Debatte. Derzeit werden Rufe laut, dass Europa aktiv werden muss. Zuerst soll sich die EU einigen, wie sie sich das Urheberrecht im 21. Jahrhundert vorstellt und wie man es auch online durchsetzen kann. Erst dann möge man internationale Verträge wie Acta abschließen.

 

Dieser Artikel ist in Falter 8/12 erschienen. Fotos: Christian Stipkovits 

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  • Neben BzzFeed ist in Deutschland auch T-Online.de Medienpartner von WHO Targets Me.

  • Liebe Ingrid,

    weißt Du, ob/wie man diese Software auf Safari (Mac) installieren kann? Bis jetzt sehe ich auf der Website nur, dass man sie für Chrome herunterladen kann.

    Vielen Dank!

  • Dank für diesen Post!

    Die besagten Facebook-Seiten haben übrigens auch die "Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten" verletzt: "Seiten dürfen keine falschen, irreführenden, betrügerischen oder täuschenden Behauptungen oder Inhalte enthalten." (IV. Seiteninhalte, D.)

    Impressum: Ein solches Formular gibt es im Info-Bereich der Seite, allerdings ist es keine Pflicht-Angabe. Dennoch schreibt Facebook zumindest folgendes: "Dieses Feld ist optional. In einigen Ländern wie Österreich, Deutschland und der Schweiz, können Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sein, Angaben zur Inhaberschaft auf ihrer Webseite zu machen. Das Limit beträgt 2.000 Zeichen."

  • Und wenn die gar so amoralische Seite eine 'false flag operation' ist, anonym und jedem unterschiebbar? Hier wird Silverstein als Sündenbock vorgeführt. Leider ist er bis auf Weiteres nicht erreichbar..

  • Mir gefiel ihr ZIB Auftritt sehr gut.
    Sie haben sehr professionell und fundiert kommentiert.
    Mir gefällt das, was Sie tun und wie Sie das tun! Ein wichtiger Bestandteil der Aufrechterhaltung unserer Demokratie gegen die Unterwanderung durch die neuen Medien ( siehe USA).
    Dort wurde ein Soziopath zum mächtigsten Mann der Welt gemacht!

  • Hätte der Typ wirklich Geld von der ÖVP bezogen, dann frage ich mich, warum er das noch immer leugnet?
    Er hat den Job bei "Milestones" verloren. Er hat nichts mehr zu verlieren und ich glaube, einige Zeitungen würden ihm verdammt viel Geld zahlen, könnte er beweisen, dass die ÖVP diese Dirty Campaing gepsonsert hat.

  • Sorry, der obige Artikel ist leider alles andere als gut recherchiert:

    Zitat aus einem Kurier-Artikel: "30 bis 40 Euro und einmal 150 Euro habe die Werbung gekostet, schätzt er"

    Für diese Summen muss dieser Dödel keinen Parteiapparat hinter sich haben, das sollte klar sein.

    Viel mehr stellt sich die Frage, wofür die SPÖ dann 500.000,- EUR bezahlt hat, wenn die Facebook-Werbung eigentlich saugünstig ist.

    • Die offenen Fragen kann hoffentlich die Staatsanwalt bzw. das Gericht klären. Sie zitieren hier den Betreiber der Facebook-Seite, der beteuert, das selbst gezahlt zu haben - wenn er dies möglichst nachvollziehbar machen will, kann er zB einem Sachverständigen Zugang zum Administratorenbereich seiner Facebook-Seite geben und dieser kann dort die genaue Höhe der Facebook-Werbung und zB auch die hinterlegte Kreditkarte ansehen.

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