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Das Böse zwischen den Zeilen

Was am Anti-Piraterie-Abkommen Acta wirklich bedenklich ist


“Stoppt die totale Internetüberwachung!“, heißt es vor dem Wiener Parlament. “Alle werden verdächtigt“, warnt ein Plakat in der Innsbrucker Innenstadt. Und in Linz meint einer: “Ich bin zu schön, um zensiert zu werden.“

Zehntausende Menschen protestierten europaweit gegen Acta, das umstrittene “Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, also Anti-Produkt-Piraterie-Abkommen. Allein in Wien gingen Mitte Februar mehr als 3000 Menschen auf die Straße, sie fürchten um ihre Freiheit im Netz. Die Politik ist von den Protesten in München, Paris, Dublin überrascht. Österreich hat zwar den Verhandlungsabschluss unterzeichnet, das Dokument aber noch nicht im Parlament ratifiziert. Derzeit geben sich auch heimische Minister zurückhaltender und blicken gespannt nach Straßburg. Alles hängt derzeit vom EU-Parlament ab. Dort werden die Abgeordneten die Weichen stellen, ob Acta in Europa kommt.

Ein Informationskrieg ist ausgebrochen, bei dem beide Seiten nicht ganz die Wahrheit sagen. Im Internet kursieren Videos, die Acta als totales Überwachungsinstrument darstellen, das zwangsläufig zu totaler Zensur führt. Als Reaktion veröffentlicht die EU-Kommission das Dokument “10 Mythen über Acta“. Kurz darauf kontern wiederum Bürgerrechtler mit dem Text: “10 Mythen der EU-Kommission über Acta“.

Wie schlimm ist Acta wirklich? Acta deckt ein riesiges Themenspektrum ab, von der gefälschten Louis-Vuitton-Tasche über den Handel mit Generika-Medikamenten bis hin zum Madonna-Video auf Youtube. Das Abkommen spricht nirgendwo von Zensur, und es führt auch nicht automatisch zum Tod des freien Internets. Und doch lehnen es anerkannte europäische Rechtsprofessoren ab.

Ein Informationskrieg ist ausgebrochen, bei dem beide Seiten nicht ganz die Wahrheit sagen.
Acta wurde hinter verschlossenen Türen ausgefeilt. Unter der Führung der USA und Japan verhandelten Dutzende Staaten mehrere Jahre lang, alle Länder verpflichteten sich zur Verschwiegenheit, selbst die Zwischenberichte durften nicht offengelegt werden. Das Ergebnis: ein 51 Seiten langes Dokument mit schwammigen Passagen, die viel Raum zur Interpretation offenlassen. Und genau diese vagen Passagen führen nun zum Streit.

Zum Beispiel Artikel 27: Bei diesem Absatz reden die Kritiker von Netzsperren, also dass Internetpiraten künftig der Zugang zum Netz verboten werden könnte. Aber das stimmt so nicht. Nirgendwo ist dezidiert von Netzsperren zu lesen, das stand nur in früheren Entwürfen.

In der Endversion hingegen kommt dieses Thema nur zwischen den Zeilen hervor, etwa in Artikel 27, Absatz drei. Hier fordert Acta stärkere “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben“, um Urheberrechtsverstöße wirksam zu bekämpfen. Das klingt harmlos – wer hat schon etwas gegen “Kooperation“? Im schlimmsten Fall könnte das aber heißen, so fürchtet manch ein Jurist, dass Internetprovider plötzlich zu Hilfssheriffs werden, die eigenmächtig den Datenstrom ihrer Kunden überwachen.

Das klingt nach George Orwell, diese Ideen gab es aber bereits in Europa. So wollte eine belgische Verwertungsgesellschaft durchsetzen, dass ein Internetanbieter sämtliche Daten seiner Kunden überwachen muss, um illegale Downloads auszufiltern. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging das zu weit, er verbot diesen Netzfilter vergangenen November.

Der schwammige Artikel 27 ist repräsentativ für viele Passagen. Acta bleibt so vage, dass eine Interpretation wie Kaffeesudlesen ist. Viele Absätze beinhalten eher Vorschläge als Vorschriften. So betonen die Verfechter des Vertrags, dass Acta die bestehenden Gesetze nicht verändert. Aus dem Justizministerium hört man zum Beispiel, dass die umstrittenen Passagen hierzulande einfach ignoriert werden können. Es gäbe absolut kein Interesse, ohne richterlichen Befehl die Anonymität der Internetuser aufzuheben oder womöglich sogar Menschen aus dem Internet auszuschließen.

Was das Justizministerium nicht sagt: Acta setzt neue Standards im internationalen Recht. Segnet das Europaparlament Acta ab, dann werden die Scharfmacher künftig bei jeder Gesetzesänderung auf den Vertrag pochen. Man könnte sagen: Acta ist nicht so schlimm wie sein Ruf. Aber es öffnet die Tür für spätere Verschärfungen.

Vielleicht sind manche Verschärfungen unausweichlich. Natürlich haben Musiker, Filmstudios und Autoren das gute Recht, dass der Staat ihr Eigentum schützt. Gleichzeitig aber muss sich ein Beschuldigter zur Wehr setzen können. Ein User, der aus dem Netz gesperrt wird, muss dagegen auch Einspruch erheben dürfen.

Doch hier ist Acta unausgewogen. Mehr als 20 der führenden Urheberrechtsprofessoren von der Uni Cambridge bis zum Max-Planck-Institut haben sich gegen Acta ausgesprochen, dem Dokument fehle die “Balance zwischen den Interessen einzelner Parteien“, auch gingen viele Bestimmungen über das bestehende EU-Recht hinaus. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Juristen das Europaparlament auf, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.

Einer dieser Juristen ist der Rechtsprofessor Axel Metzger von der Leibniz Universität Hannover. “Acta ist extrem einseitig“, sagt er. Zum Beispiel stört ihn, dass Grenzkontrolleure wesentlich mehr Befugnisse bekommen. Nach Artikel 13 können sie leichter selbst entscheiden, welche Produkte sie an der Grenze beschlagnahmen, sogar der Besitz von privat Reisenden ist womöglich betroffen. Denn laut Artikel 14 können “kleine Mengen von Waren ohne gewerblichem Charakter, die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden“ konfisziert werden. Ein mögliches Szenario: Ein Europäer macht in Südkorea Urlaub, kauft sich sichtbar gefälschte Adidas-Turnschuhe. Am Flughafen sagt der Beamte: “Schuhe ausziehen, diese Fälschung ist beschlagnahmt!“

Acta verwischt die Grenze zwischen organisiertem Verbrechen und Internetpiraterie im Wohnzimmer.
Acta verwischt die Grenze zwischen organisiertem Verbrechen und Internetpiraterie im Wohnzimmer. Artikel 9 klärt etwa den Schadenersatz, die Höhe der Strafzahlung soll etwa anhand des “empfohlenen Verkaufspreises“ berechnet werden. Kritiker wie der EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht von den deutschen Grünen, selbst Jurist, befürchten horrende Strafzahlungen. “Stellen Sie sich vor, jemand lädt ein Youtube-Video ohne Berechtigung hoch“, sagt er. Also zum Beispiel den neuesten Madonna-Song. Dann wird dieses Video 100.000-mal angeklickt, auf iTunes kostet das Lied 99 Cent. Wenn man den Schadenersatz anhand des Verkaufspreis berechnet, muss der Internetuser dann fast 100.000 Euro Strafe zahlen?

Vielleicht ist das nur Alarmismus und kein österreichischer Richter würde das jemals so berechnen. Allerdings schließt Acta nirgendwo aus, dass der Vertragstext so interpretiert werden kann. In den USA gibt es tatsächlich dermaßen harte und abschreckende Urteile. Das Abkommen trägt hier eindeutig eine amerikanische Handschrift.

“Während Zivilorganisationen bei der Entstehung nicht mitreden durften, waren die Großkonzerne im Film- und Musikbereich eingebunden. Das ist der wahre Skandal“, meint Jörg Leichtfried, SPÖ-Abgeordneter im Straßburger Parlament. Das EU-Parlament kritisierte mehrfach, dass es nicht ausreichend informiert wurde. So durften nur einzelne Abgeordnete einen Blick auf die Zwischenversionen des Textes werfen, die gewählten Volksrepräsentanten waren nicht aktiv in die Entstehung des Vertrags eingebunden.

Schließlich trat sogar der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments, Kader Arif, aus Protest zurück. “Ich werde nicht an dieser Maskerade teilnehmen“, schrieb er im Jänner, “ich verurteile den gesamten Prozess, der zur Unterschrift des Vertrags führte. Die Zivilgesellschaft wurde nicht einbezogen, es mangelte seit Beginn der Verhandlungen an Transparenz, die Empfehlungen des EU-Parlaments wurden abgelehnt.“

Nun liegt das fertige Papier im EU-Parlament, ab kommender Woche diskutieren die Abgeordneten darüber, im Juni sollen sie abstimmen. Nach den Protesten gegen Acta rudern einige Politiker zurück. EU-Justizkommissarin Viviane Reding schlägt zum Beispiel vor, den EuGH zu befragen, ob Acta tatsächlich mit europäischem Recht vereinbar ist. Und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) meinte: “Wir werden abwarten, was das Europaparlament tut. Wenn es notwendig ist, werden wir uns gegebenenfalls nochmals mit der Materie befassen.“

Das klingt, als könne man noch über Details von Acta diskutieren. Ein Trugschluss: Der Vertrag ist fertig ausgehandelt, entweder Europa nimmt ihn zu 100 Prozent an oder lehnt ihn zu 100 Prozent ab. Es gibt keine Möglichkeit, einzelne Passagen zu streichen oder abzuschwächen. Dafür müsste ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.

Sollte das Europaparlament Nein sagen, ist das erst der Beginn einer neuen Debatte.
“Die Europäischen Sozialdemokraten sind am Weg, sich gegen Acta zu entscheiden“, sagt der Abgeordnete Leichtfried. Die Grünen sind schon seit jeher dagegen, die Konservativen seit jeher dafür. Die Liberalen könnten schlussendlich entscheiden: Setzt sich in ihrer Fraktion der wirtschaftsliberale Flügel durch, der die Rechte der Urheber wahren will? Oder sind es doch die Gesellschaftsliberalen, die eine Benachteiligung der Bürger fürchten?

Sollte das Europaparlament Nein sagen, ist das erst der Beginn einer neuen Debatte. Derzeit werden Rufe laut, dass Europa aktiv werden muss. Zuerst soll sich die EU einigen, wie sie sich das Urheberrecht im 21. Jahrhundert vorstellt und wie man es auch online durchsetzen kann. Erst dann möge man internationale Verträge wie Acta abschließen.

 

Dieser Artikel ist in Falter 8/12 erschienen. Fotos: Christian Stipkovits 

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    Lg

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    Christian Lang

  • Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.

    1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
    2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
    3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.

    Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen

    • zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen - und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft - völlige Freiheit geben.
      zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses "Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!" von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
      zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine - auch tiafsten - Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat - im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.

      Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?

  • Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils - sofern es stand hält - nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
    Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.

    • Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist - Frauen Opfer, Männer Täter.
      Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.

  • Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!

    • Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
      Potenziellen "Tätern" muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.

  • Warum muss sich eine Frau dagegen "wehren". Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
    Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
    Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
    Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen "Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!"-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.

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