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Auch Google darf nicht einfach so Bücher klauen

Ein New Yorker Richter hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Google darf doch nicht ungefragt fremde Bücher online stellen

Es ist ein bahnbrechendes und überraschendes Urteil. Der amerikanische Richter Danny Chin entschied gegen den Internetriesen Google: Er kippte einen Vergleich zwischen dem Suchmaschinenanbieter und amerikanischen Autoren sowie Verlagen. Diese Einigung hätte auch weitreichende Folgen für das europäische Buchwesen gehabt.

Im Rechtsstreit geht es um den Webdienst Google Books und die Frage, ob der Konzern ohne vorherige Zustimmung fremde Bücher online stellen darf. Dies strebte Google an und verkündete 2004, eine Weltbibliothek zu starten.

Bisher wurden mehr als zwölf Millionen Werke digitalisiert. “Allerdings sind Millionen der Bücher, die Google einscannte, noch immer vom Urheberrecht geschützt und Google hat nicht die urheberrechtliche Erlaubnis eingeholt, diese Bücher zu scannen“, schreibt Chin. Seine 48 Seiten lange Urteilsbegründung ist ein juristisches Glanzstück.

Der Richter hat die Argumente sorgfältig abgewogen. Er geht durchaus auf den Nutzen einer solchen Welt bibliothek ein und schreibt: “Googles Buchprojekt brächte etliche Vorteile. Bücher wären leichter zugänglich. Bibliotheken, Schulen, Forscher und benachteiligte Bevölkerungsgruppen würden größeren Zugang zu wesentlich mehr Büchern bekommen. (…) Autoren und Verleger würden ebenso profitieren, weil ein neues Publikum und neue Einkommensquellen entstünden. Ältere Bücher – speziell jene, die vergriffen sind-, die oftmals in Bibliotheken versteckt liegen und zerbröckeln, würden konserviert und zu neuem Leben erweckt.“

Letztlich entschied der New Yorker Richter doch gegen Google: “Der Vergleich ist nicht fair, zweckgemäß und angemessen.“ Google hätte demnach 125 Millionen Dollar gezahlt und das Recht erworben, urheberrechtlich geschützte, aber vergriffene Bücher zu veröffentlichen.

Erst wenn der Urheber Einspruch erhebt, hätte Google die digitale Kopie löschen müssen. In der Techniksprache nennt man das eine Opt-out-Klausel. Wenn dies durchgegangen wäre, hätten Autoren dezidiert auf ihr Urheberrecht pochen müssen – anstatt darauf vertrauen zu können, dass es automatisch geschützt wird.

Es ist überdies nicht die Aufgabe eines Gerichts, über solche folgenschweren Urheberrechtsfragen zu entscheiden, befand Chin. Dies solle der Gesetzgeber, der US-Kongress, tun. Der Richter signalisierte aber, dass er einer sogenannten Opt-in-Lösung zustimmen würde; bei dieser kann der Urheber vorab bestimmen, ob er mit Google kooperieren will.

 

Die nächste Anhörung findet am 25. April statt. Hier das Urteil zum Nachlesen:

Google Settlement Rejection Filing

 

Diese Würdigung wurde im Falter 13/11 veröffentlicht. Illustration: Jochen Schievink

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    Lg

    WERNER

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  • Ich denke in der Diskussion werden gerade einige (juristische) Aspekte vermischt, die man auseinander halten und nicht in eine Topf werfen sollte.

    1. Es gibt eine Regelungslücke. Es ist sicher ein Problem, dass sich Frauen die derart extrem obszön beleidigt werden strafrechtlich nicht wehren können. Zivilrechtlich könnte frau den Absender wohl auf Unterlassung klagen. Einen Straftatbestand kann das aber natürlich nicht setzen. => hier muss der Gesetzgeber was tun. Zb die erwähnte deutsche Regelung übernehmen.
    2. Die Anfeindung von Frauen die sich währen: Das ist ein gesellschaftliches Problem und muss politisch/gesellschaftlich diskutiert und geändert werden. Z.B. durch Bewusstseinsbildung in Schulen etc.
    3. Die Rechte (mutmaßlicher) Täter. Auch wenn es vielen gerade nicht passt. Rechtsstaat heißt: Auch Arschlöcher haben Rechte. Z.B. gewisse Persönlichkeitsrechte, selbst wenn mann Täter ist. Der „steirische Arzt mit dem Spitzenpolitiker-Bruder“ wird in Medien nicht mit vollem Namen genannt. Obwohl absolut glaubwürdig ist, dass er ein richtiger Ungustl ist, hat er Persönlichkeitsrechte und es gilt für Ihn die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt für den „niederösterreichischen Medienmanager“ der im Suff seinen Freund mit dem Motorboot überfahren hat. Der ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt und durchaus eine Person öffentlichen Interesses. Trotzdem nennen Medien seinen Namen nicht.

    Der Twitter-Pranger und ein virtueller Lynchmob sind keine Lösung für die Probleme 1. und 2. Und das soll auch so bleiben. Maurer hätte die Nachrichten anonymisiert veröffentlichen sollen und den Typen (wenn möglich) klagen/anzeigen sollen

    • zu 1. Nein, Beleidigungen unter Erwachsenen müssen vollkommen straffrei bleiben, solange es zu keiner Bedrohung oder sonstigen Straftat kommt. Für Kinder gilt das natürlich nicht, weil diese Beleidigungen durch Erwachsene als Bedrohung empfinden. Auch, wo ein Machtgefälle herrscht, muss es Ausnahmen geben. Ansonsten muss es unter gleichberechtigten Erwachsenen - und um die handelt es sich bei Sigrid Maurer und Bierkraft - völlige Freiheit geben.
      zu 2. Hier müssen sich vor allem Frauen ändern. Dieses "Tante! Der blöde Bub war gemein zu mir!" von Sigrid Maurer war zum Fremdschämen. Sie braucht offensichtlich einen Kurs in Facebook. Die Kinder lernen das heute schon in der Schule. Sigrid Maurer hat das wohl verpasst.
      zu 3. vollste Zustimmung. Im konkreten Fall wurde die Privatsphäre des Absenders verletzt, indem seine Korrespondenz veröffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass er es war, und glaube ihm nicht, dass ein Phantom in sein Geschäft geschlichen ist. Trotzdem hat er das Recht, dass seine - auch tiafsten - Ergüsse dort bleiben, wo er sie erzeugt hat - im Privatbereich. Sigrid Maurer und andere social-media-User müssen den Unterschied zwischen privat und öffentlich lernen, und die Grenze respektieren. Ich kann einer Freundin Hassnachrichten am Handy zeigen, aber nicht allen meinen Followern. Die dann hingehen und Bierkraft aufs Geschäft spucken.

      Aber den letzten Satz verstehe ich nicht. Auf was hätte sie ihn klagen bzw. wegen was anzeigen sollen?

  • Es ist schade, dass es in vielen Diskussionen zum Thema scheinbar(!) hauptsächlich um Frauen geht. Der Schein trügt: Auch Männer können sich aufgrund dieses Urteils - sofern es stand hält - nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen.
    Da wäre es wirklich wundervoll, wenn wir einfach mal von MENSCHEN sprechen. Dann fühlen sich hoffentlich wieder mehr Leute angesprochen, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.

    • Zustimmung zur Frage des Geschlechts. Es wird auch nicht möglich sein, das Gesetz geschlechtsspezifisch zu formulieren, obwohl es natürlich so gemeint ist - Frauen Opfer, Männer Täter.
      Aber wo ich widersprechen muss, ist dass sich Beleidigungsopfer aufgrund dieses Urteils nicht mehr effektiv vor Stalking und Mobbing schützen können. Das ist nicht richtig. Stalking ist als beharrliche Verfolgung verboten und strafbar und hier außerdem nicht passiert, Mobbing ebenfalls nicht, weit davon entfernt. Es hat nur ein Facebook-Account eine Abgeordnete beleidigt. Das kommt bei Politikern sehr oft vor. Üblicherweise besitzen diese aber die persönliche Reife, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch als Nichtpromi kann man solche Nachrichten einfach löschen, oder den Absender blockieren, oder einfach davon unberührt bleiben. Wenn man einen Kommunikationskurs gemacht hat, können sich daraus sogar nette Gespräche entwickeln.

  • Ich finde den Blogbeitrag interessant, aber etwas doof dass es nur auf Frauen bezogen ist. Auch Männer können obszöne Botschaften erhalten! Sollte alles auch etwas geschlechtsneutraler betrachtet werden!

    • Nicht nur. Solange es privat bleibt, ist es maximal lästig. Erst wenn sich ein bedrohliches Muster abzeichnet, sollte der Staat einschreiten. Aber passende Gesetze gibt es jetzt schon. Neue Gesetze für beleidigte Frauen würden sich verheerend auf die gesamte zwischenmenschliche Kommunikation auswirken.
      Potenziellen "Tätern" muss klar sein, wen sie vor sich haben, einen Erwachsenen oder ein Kind in einem Erwachsenenkörper. Sie haben einfach das Recht zu wissen, mit wem sie reden. Ob ein böses Wort adäquat gekontert wird, oder ob das Baby zum Weinen anfangt. Man ist sonst ständig mit einem Bein im Häfen.

  • Warum muss sich eine Frau dagegen "wehren". Wenn sie unaufgefordert solche Nachrichten bekommt, kann sie sie einfach ignorieren. Wenn sie etwas dazu beigetragen hat, ist es IHR Konflikt genauso wie der des Absenders, auf jeden Fall aber privat.
    Und grundsätzlich sind Frauen nicht schützenswerter als Männern, denn wir haben Gleichberechtigung, und sexuelle Beleidigungen nicht schlimmer als andere.
    Ja, eine erwachsene Frau muss das aushalten. Und ein Promi noch mehr.
    Ich möchte jedenfalls nicht per Gesetz auf die Stufe eines wehrlosen Kindes gestellt werden, nur weil ich eine Frau bin, und werde mich, falls es soweit kommt, dagegen wehren. Ich kann mit beleidigenden Nachrichten nämlich selbst ganz gut umgehen und möchte auch die Hoheit darüber behalten. Ich brauch keinen "Tante, der blöde Bub was gemein zu mir!"-Alarmknopf. DAS ist dann eine Beleidigung, mit der ich nicht umgehen kann.

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