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Ohne Hetz im Netz

Wer online gezielt Menschen fertigmacht, Klassenkameraden mobbt oder Arbeitskollegen verunglimpft, muss künftig harte Strafen befürchten. Die Strafrechtsreform ahndet die übelsten Formen von Hass und Hetze im Internet – viele Wutpostings werden trotzdem ungesühnt bleiben.

Rebecca* war ein schüchternes Mädchen, etwas pummelig und unsicher. Die zwölfjährige Schülerin trug stets ein T-Shirt, wenn sie baden ging, damit keiner ihren Körper sieht. Eines Tages fasste sie Vertrauen: Ein Klassenkollege schrieb ihr freundliche Nachrichten auf WhatsApp. Er bat sie – eine gute Schülerin – um Hilfe bei den Hausaufgaben, er scherzte mit ihr und meinte, dass sie echt in Ordnung sei. Rebecca antwortete, tippte Nachrichten in ihr Handy, flirtete. Zum ersten Mal interessierte sich ein Bub für sie. Schmeichelnd bat sie der Klassenkollege um ein Foto ihrer Brüste. Er sendete ihr ein Bild seines Penis und meinte, jetzt sei sie an der Reihe. Zögerlich ließ sich Rebecca überreden, machte ein Oben-ohne-Foto und drückte auf “Senden“.

Der Bub war von zwei Klassenkolleginnen dazu angestiftet worden. Er leitete den beiden das Bild weiter, und diese sendeten es der ganzen Klasse.

Als Rebecca am nächsten Tag in die Schule ging, lachte man über sie. Im Klassenzimmer und auf WhatsApp machten sie sich stets aufs Neue darüber lustig. Rebeccas Alptraum war eingetreten. “Das Grausame am Onlinemobbing ist, dass Jugendliche das Gefühl bekommen, keiner will sie, die ganze Welt lehnt sie ab“, erzählt die Psychologin Barbara Frauendorff von der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft. Sie lernte Rebecca bei einem Workshop an ihrer Schule kennen und konnte ihr schließlich helfen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Mädchen zwei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen.

Grausamkeiten unter Kindern gab es immer. Neu ist, wie leicht es den Mobbern fällt, ihr Opfer überall hin zu verfolgen – dank Digitalisierung. Früher konnte ein Kind zu Hause abschalten, wenn es in der Klasse gefrotzelt wurde. Heute liest es rund um die Uhr auf WhatsApp, welche Gemeinheiten die Schulkameraden verbreiten. Auch Erwachsene erleben diese digitale Hetze, etwa wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin immer wieder Bösartigkeiten loslässt. Opfer fühlen sich oft machtlos: Unentwegt tauchen online Verunglimpfungen auf.

Das soll sich ändern. Mit 1. Jänner 2016 tritt die Strafrechtsreform in Kraft, die der Nationalrat Anfang Juli beschlossen hat. Künftig werden Hass und Häme härter sanktioniert. Eines der Beispiele ist “Cybermobbing“, das nun als eigener Straftatbestand gilt. In Paragraf 107c des Strafgesetzbuches steht: “Wer im Wege einer Telekommunikation“ eine Person “in ihrer Lebensführung unzumutbar“ über “eine längere Zeit“ beeinträchtigt, kann zu maximal einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Begeht das Opfer Suizid, drohen bis zu drei Jahre Haft.

Die permanenten Sticheleien: verboten

Dieser Paragraf ist bahnbrechend. Denn bisher waren Opfer digitaler Hasskampagnen tatsächlich oft wehrlos: Permanenten Sticheleien waren zwar unangenehm, aber meist keine “gefährlichen Drohungen“ nach dem Gesetz. Dass es hier eine klare Rechtslage brauchte, zeigten inländische Fälle, aber auch ein internationaler Vorfall – die Tragödie der Amanda Todd. Die 15-jährige Kanadierin nahm sich selbst das Leben. Mit 13 hatte sie ein Fremder online überredet, ihren Busen herzuzeigen. Er erpresste sie und machte die Bilder publik. Obwohl sie die Schule wechselte, tauchten die Nacktfotos erneut auf. Ihre Klassenkollegen mobbten sie. Schließlich nahm Amanda Todd ein Video über ihre Pein auf: Das Mädchen hält Zettel in die Kamera, auf denen sie ihre traurige Lebensgeschichte beschreibt. Auf einem Blatt steht: “I have nobody. I need someone.“ Drei Tage später war sie tot.

Ihre Geschichte rührte anscheinend auch den österreichischen Gesetzgeber. In den Erläuterungen der Gesetzesnovelle wird dezidiert Amanda Todd erwähnt. “Cybermobbing kann in schweren Fällen zur systematischen Zerstörung der Persönlichkeit des Opfers führen“, heißt es dort.

Auch Erwachsenen nützt diese Reform, und nicht nur dann, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin einen Rachefeldzug führt. Der Wiener Rechtsanwalt Michael Pilz kennt ein weiteres großes Problemfeld: Immer wieder passiert es Unternehmen, Ärzten oder Ämtern, dass ehemalige Kunden nicht nur über die vermeintlich schlechte Arbeit schimpfen, sondern persönlich werden. Sie stellen mitunter die Wohnadresse von Mitarbeitern ins Netz oder erfinden böse Details über ihr Privatleben. Auch das ist Cybermobbing. “Hier wird tatsächlich eine Rechtslücke geschlossen. Bei einigen Fällen hatten wir das Problem, dass kein Gesetzesparagraf so richtig zutraf“, sagt Pilz. Da Cybermobbing ein sogenanntes “Offizialdelikt“ ist, muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden und kann häufig auch die Identität anonymer User ausforschen. Die Internetprovider müssen Auskunft geben, welcher Kunde hinter einer IP-Adresse steckt (die IP-Adresse ist eine Art Nummerntafel im Netz). Zwar ist es technisch möglich, die eigenen Spuren zu verschleiern, doch viele Täter sind zu achtlos oder ahnungslos.

Die Hetze gegen Ausländer: strafbar

Der Cybermobbing-Paragraf ist die eine große Verschärfung rund um die Hetz im Netz, die andere Neuerung betrifft “Hate Speech“ – die hasserfüllte Sprache gegenüber Minderheiten. Schon bisher war es strafbar, zu Gewalt gegenüber Menschen bestimmter Herkunft oder Religionszugehörigkeit aufzurufen oder Hass gegen diese zu schüren, dies gilt als “Verhetzung“. Nun ist auch die Hetze gegen “Ausländer“ strafbar, und es reicht, wenn nur 30 Menschen online das Posting sehen konnten. Bisher waren 150 Menschen notwendig.

In einem einzelnen Punkt wird der Verhetzungsparagraf jedoch eingegrenzt: Strafbar ist nur, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte auch wirklich die Menschenwürde dieser Minderheit verletzten wollte – es braucht also Vorsatz. Das achtlose Hinschmettern von Stammtischparolen alleine, wo man zwar in Rage, aber nicht in Absicht handelt, wird nicht bestraft. Immerhin stehen auf Verhetzung bis zu zwei Jahre Haft.

Hier zeigt sich das Dilemma bei Wutpostings: Viele Aussagen sind unfassbar übel, aber nicht strafrechtlich relevant, da sie zu vage oder zu wenig bedrohlich sind.

Dies illustriert ein berühmter Fall aus dem Juni 2014. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) legte sich auf Facebook mit Volksmusiker Andreas Gabalier an. Dieser hatte sich geweigert, die mittlerweile offizielle Version der Bundeshymne zu singen, in der nicht nur die “großen Söhne“, sondern auch die “großen Töchter“ vorkommen. Ihr Team postete ein Foto der Ministerin. Sie lächelt in die Kamera, deutet auf einen Zettel mit der offiziellen Version der Hymne, darüber steht: “Im Sinne des lebenslangen Lernens hier eine kleine Lernhilfe für Andreas Gabalier ;)“.

Dieses Posting löste den schlimmsten Shitstorm aus, den Österreich bisher erlebt hat. Mehr als 18.000 Kommentare erntete das Bild. Unter seinem echten Namen schrieb ein User: “Du Idioten Weib.“ Ein anderer meinte, Heinisch-Hosek gehöre auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Einige Postings wurden angezeigt, die Ermittler befragten User – und stellten keine “gefährliche Drohung“ fest. Rein juristisch hätte die Ministerin viele Bürger anzeigen können, die unter ihrem richtigen Namen den Tatbestand der Beleidigung erfüllt hatten. Tat sie aber nicht.

Das diffuse Geschimpfe: legal

Es gibt Stolpersteine bei der Verfolgung solcher Hasspostings: Die Ministerin kannte die realen Namen vieler Poster. Ist der Übeltäter jedoch anonym, kann der Staatsanwalt bei schweren Delikten wie Cybermobbing oder der gefährlichen Drohung versuchen, die Anonymität aufzuheben. Bei Beleidigungen oder üble Nachrede liegt es am Opfer, die Identität des Users festzustellen – hier handelt es sich um “Privatanklagedelikte“, bei denen der Staatsanwalt im Vorfeld nicht aktiv ist. Für Privatpersonen ist es oft sehr schwierig bis unmöglich, die Identität eines anonymen Posters festzustellen.

Die zweite große Hürde: Viele Äußerungen sind zu vage, um juristische Konsequenzen nach sich zu ziehen. Schreibt ein User auf Facebook, “die Politiker gehören alle mit einer Eisenstange verprügelt“, dann ist dies eine unbehagliche Aussage, sie erfüllt aber keinen Tatbestand. Für eine gefährliche Drohung ist sie zu unkonkret, da eine solche gegen eine bestimmte Person gerichtet sein muss.

Diffuse Wut ist strafrechtlich nicht verboten – was ärgerlich, aber aus juristischer Sicht logisch ist. “Bedenken Sie nur: Wenn Sie außerhalb des Internet eine wütende Äußerung machen, wird dies meist auch nicht verfolgt werden. Mit der Reform versuchen wir, zumindest in jenen Fällen hart vorzugehen, wo wirklich eine Kampagne im Netz gegen jemanden stattfindet“, sagt Christian Pilnacek, der zuständige Sektionschef im Justizministerium. Er hofft, dass die Gesetzesänderung Strahlkraft hat.

Ähnlich sieht dies Barbara Frauendorff von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die gemobbte Teenager wie Rebecca betreut. Sie ist optimistisch: “Sicher wussten viele Jugendliche auch schon jetzt, dass es nicht in Ordnung ist, andere online fertigzumachen. Aber es macht einen Unterschied, ob etwas nur verpönt oder unter Strafe gestellt ist. Viele werden zurückschrecken, wenn sie wissen, dass sie schlimmstenfalls vor einem Richter landen.“

* Name geändert

 

Dieser Artikel erschien in “profil” (Ausgabe 30/15). Das Bild ist ein Screenshot von Amanda Todds Video.

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  • Ich finde an den drei Beispielkomentaren nichts verwerfliches.

    Für freie Meinung und gegen Neusprech!!!

  • Ich verstehe das Problem mit den Beispiel-Kommentaren leider auch nicht. Das Problem ist anscheinend doch eher der Inhalt, nicht die Form. Wären im Kommentar #1 böse Polizisten gemeint gewesen, wäre wahrscheinlich alles in Ordnung.

    Spannender finde ich folgende Frage: Welcher der folgenden Kommentare ist denn nun ein Hass-Kommentar?

    a) Asylanten sollten sofort, ohne wenn und aber, wieder abgeschoben werden!

    b) Dem Polizisten, der mit Pfefferspray auf die Demonstranten losgegangen ist, sollte man selbst mal eine ordentliche Ladung ins Gesicht verpassen.

    c) All cops are bastards!

  • Ich denke, dass das Einstellen eines einzelnen Community-Managers, der nach seinen eigenen bzw. nach redaktionell vorgegebenen Moralvorstellungen die Nutzerkommentare zensiert, nicht der richtige Weg sein kann. Zu empfehlen wäre da eher, auf eine andere Technologie zurückzugreifen, die eine Regulierung durch die Community selbst ermöglicht - quasi durch Mehrheitsentscheid. Ein gutes Beispiel hierfür liefert momentan das Portal YouTube, in dem die Möglichkeit besteht, jeden einzelnen Kommentar als positiv oder negativ zu bewerten. Ab einer gewissen Anzahl negativer Bewertungen wird ein Kommentar standardmäßig ausgeblendet (und nicht gelöscht!) - man muss ihn explizit wieder einblenden, falls man neugierig darauf sein sollte, warum er geschmäht wurde. Nach meiner Beobachtung funktioniert dieses System recht gut und wird von der YT-Nutzergemeinde durchaus gerne in Anspruch genommen. Außerdem stellt es einen Kompromiss zwischen Zensurbefürwortern und -gegnern dar.

  • Bei vielem im Artikel möchte ich zustimmen, aber eine Befürchtung bleibt: Zu viel Kontrolle. Zum Beispiel Foren mit einer Vorab-Moderation finde ich persönlich unbenutzbar. Auch zu strenge Nettiquette, wie Spiegel-Online-Foren, wo wohl das siezen gefordert wird (Leute, wirklich?) sind ein Hinderungsgrund. Und eine Zwangsregistrierung erst Recht. Dafür muss man die Seite schon sehr oft besuchen, dass sich das lohnt. Um gelegentlich mal einen interessanten Blogartikel durch einen Tipp zu ergänzen werde ich mir bestimmt keinen Account anlegen.

  • Hi, mich beschleicht oft das Gefühl Internetforen werden zum Abreagieren verwendet. In der "offline" Welt leiden viele Menschen an Harmoniesucht. Man möchte Freunde nicht verunsichern oder gar verärgern. Also spielt man eitle Wonne, geht nach Hause und lässt Dampf ab beim Beschimpfen von Fremden.
    Andererseitsss sind Regeln wie: „Dont feed the Troll“ schon recht alt, werden aber nicht immer befolgt. Hier müssen die Nutzer noch erwachsen werden. Youtube bietet dafür mit dem Ausblenden von stark negativ bewerteten Kommentaren eine Hilfe an. Bei einigen Themen wie Sexismus, Ausländerhass etc. ist ignorieren nicht ausreichend. Hier müssen die Nutzer die nötigen Werkzeuge erhalten um solch einen Hassposter zu melden, auszublenden. An einer Moderation kommt man dann natürlich nicht mehr vorbei. Moderatoren lassen sich aus der Community rekrutieren.

    Guter Artikel, alles Gute beim Buch!

  • Der Artikel spricht mir aus der Seele. Besonders gefällt mir, dass das Problem von Hasskommentaren mal thematisiert wird, ohne einer Klarnamenpflicht das Wort zu reden. Denn für ano- oder pseudonymes Posten gibt es diverse Gründe, viele davon völlig legitim. Außerdem löst eine Klarnamenpflicht, wie Sie das ja schon im vorangehenden Beitrag dargelegt haben, das Problem überhaupt nicht. Das ist in dem Zusammenhang einfach eine Scheindebatte.

    Sehr wertvoll fand ich auch den Hinweis darauf, dass es eine wichtige Rolle spielt, ob und wie die Autor_innen des kommentierten Artikels sich an der Diskussion beteiligen.

    In einem Punkt greift mir der Artikel aber etwas zu kurz, nämlich wenn das Problem auf die Form der Kommentare reduziert wird, unabhängig vom Inhalt. Die Form ist sicherlich ein großes Problem, und die meisten Meinungen kann man auch ohne hate speech vortragen. Es gibt aber auch Meinungen, die an sich hasserfüllt sind. Um ein besonders klares Beispiel zu nehmen: Wenn jemand der Meinung ist, alle Homosexuellen sollten getötet werden - dann kann er_sie das so sachlich und unaufgeregt formulieren wie nur möglich (also wie ich das in dem Beispiel grade getan habe), es bleibt eine zutiefst hasserfüllte Botschaft.

    Ich bin also der Meinung, dass Foren und Kommentarspalten keineswegs allen Meinungen Platz einräumen sollten, genausowenig wie allen Formulierungen. (Das bezieht sich natürlich auf Portale mit dem entsprechenden Anspruch; pi oder Krone haben halt das Publikum, das zum redaktionellen Inhalt passt.) Nicht alles, was generell gesagt werden darf - strafrechtlich sind der Meinungsfreiheit zum Glück nur seeehr weite Grenzen gesetzt - muss auch überall gesagt werden dürfen.

    Problematisch ist natürlich die Grenzziehung, wofür es sicher kein Patentrezept gibt. Da ist auch die Selbstdisziplin von Blogger_innen und Redaktionen gefragt; positive und kritische Kommentare sollten unbedingt nach den gleichen Kriterien behandelt werden. Auf jeden Fall bin ich für größtmögliche Transparenz, d.h. es sollte so gut wie möglich allgemein dargelegt werden, was akzeptabel in Kommentaren ist und was nicht. Im Sinne der Transparenz bin ich auch eher dafür, Hasskommentare nachträglich zu löschen, als Kommentare von vornherein erst nach Prüfung freizuschalten. Dann können User_innen nämlich ab und an sehen, was gelöscht wird und was nicht.

    Eine Halde für gelöschte Kommentare nach Vorbild von hatr.org fände ich auch gut. Dann kann man nämlich sehen, ob tatsächlich nur Hasskommentare gelöscht werden oder generell missliebige Meinungen und sanfte Polemiken. Außerdem bleibt so die Freakshow an einem sicheren Ort erhalten. Daraus lassen sich ja auch wichtige Erkenntnisse über die Verbreitung bestimmter Formen von Hass gewinnen.

  • I want to to thank you for this great read!! I definitely enjoyed every bit of it.
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  • Schön auf den Punkte gebracht kann man da nur sagen, ich selbst arbeite in einer Werbeagentur in Klagenfurt und wir stellen zum Teil auch Printmedien her. Da finde ich diesen Artikel sehr treffend, da ich auch schon oft sowas zu hören bekommen habe.
    Dann werde ich mal etwas Feenstaub auf den Bildschirm werfen um etwas schönes zu zaubern. =)

  • You really make it seem so easy with your presentation
    but I find this topic to be really something which I think I would never
    understand. It seems too complicated and extremely broad for me.

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  • Ich glaube auch das ist Geschmackssache, da gibt es sicher einige Pros und Contras ;) Ich persönlich bevorzuge die guten alten Bücher, aber in der jüngeren Generation scheinen eBooks voll im Trend zu liegen, hier ein Beispiel. LG

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